Eheschließung in Florida, Virgin Islands und Puerto Rico

Eheschließungen sind in Florida auch für nicht hier ansässige Personen möglich, eine in Florida erfolgte und beim zuständigen Gericht registrierte Eheschließung ist in Deutschland uneingeschränkt gültig. Eine Apostille ist zudem in vielen Fällen empfehlenswert.

Für die Eheschließung wird eine Heiratserlaubnis (Marriage License) benötigt, die im Marriage Licenses Office beim Gericht (Clerk of County Court) des jeweiligen Counties erhältlich ist.

Üblicherweise kann die Marriage License immer in der Zeit von 9.00 bis 16.00 Uhr montags bis freitags (nicht an Feiertagen) beantragt werden, eine Liste von allen Clerks of Court Offices in Florida finden Sie z. B. hier.

Das Mindestalter für beide Bewerber ist 18 Jahre (The 2018 Florida Statutes, Title XLIII, Chapter 741.04). Minderjährige, die mindestens das 17. Lebensjahr vollendet haben, können die Marriage License nur nach Vorlage einer schriftlichen Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Eltern bzw. Vormund) erhalten; die Einwilligung muss von einem Staatsbeamten beglaubigt sein, der die Ermächtigung zur Notarisierung und Entgegennahme von eidesstattlichen Versicherungen hat. Darüber hinaus darf die ältere der beiden heiratswilligen Personen maximal zwei Jahre älter sein als der Minderjährige. Für Antragsteller unter 17 Jahren können seit einer Gesetzesänderung im März dieses Jahres keine Ausnahmen zur Eheschließung mehr zugelassen werden.

Bei der Antragstellung haben U.S.-Amerikaner sowie Residents ihre Sozialversicherungsnummer (Social Security Number) vorzulegen.

Ausländer, die über keine U.S. Social Security Number verfügen, haben sich durch ihre Alien Registration Card oder falls nicht vorhanden, wie etwa bei Touristen, durch Reisepass, Personalausweis, Führerschein oder jeden anderen gültigen Lichtbildausweis mit Unterschrift auszuweisen. In einigen wenigen Counties wird zusätzlich noch die Vorlage weiterer Papiere, wie beispielsweise der Geburtsurkunde, verlangt.

Im Falle von Vorehen muss das genaue Datum der Beendigung der Ehe angegeben werden. Ferner ist zu erklären, ob die Ehe durch Scheidung, Eheaufhebung oder durch Tod aufgelöst wurde. Die Angaben sind schriftlich zu machen sowie an Eides Statt zu versichern. Nachweise sind üblicherweise nicht erforderlich.

Lediglich für den Fall, dass die Marriage License binnen 30 Tagen nach Beendigung der früheren Ehe beantragt wird, bedarf es zusätzlich der Vorlage eines amtlich übersetzten Scheidungsurteils bzw. einer Sterbeurkunde.

Blut- oder sonstige medizinische Untersuchungen sind nicht erforderlich. Wenn die Antragsteller alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, wird die Marriage License in der Regel sofort ausgestellt. Die Trauung muss innerhalb von 60 Tagen nach Ausstellung der Marriage License erfolgen. Die Marriage License ist für den gesamten Bundesstaat Florida gültig, d. h. die Trauung muss nicht im County der Ausstellung erfolgen.

Die Gebühr für eine Marriage License beträgt ca. US-$ 93.50. Falls die Trauung gleich dort vorgenommen werden soll, wird in Miami-Dade-County z. B. eine weitere Gebühr von US-$ 30.00 erhoben.

Seit 01.01.1999 sieht ein Gesetz vor, dass die Verlobten bei Antragstellung die Teilnahme an einem vierstündigen sog. Premarital Course nachweisen sollen (The 2018 Florida Statutes, Title XLIII, Chapter 741.04 para. 5). Dabei handelt es sich um eine Art „Ehevorbereitungskurs“, in dem die Antragsteller über das Wesen sowie Rechte und Pflichten der Ehe unterrichtet werden. Können die Verlobten nicht nachweisen, dass sie an einem solchen Kurs teilgenommen haben, so muss zwischen Ausstellung der Heiratslizenz und der Trauung ein Zeitraum von drei Tagen liegen. Allerdings haben Verlobte, die ihren ständigen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Florida haben, diese Wartezeit ohnehin nicht einzuhalten.

Zur Eheschließung bei Vorlage der Marriage License sind berechtigt:
– Geistliche aller Konfessionen
– Justizbeamte (Judicial officers)
– Öffentliche Notare (Notaries public)

Falls die Brautleute nicht Englisch sprechen, muss ein Dolmetscher mitgebracht werden, außer die die Trauung vornehmende Person führt die Zeremonie in deutscher Sprache durch (siehe unten).

Trauzeugen sind möglich, aber nicht zwingend vorgeschrieben.

Damit die Eheschließung in Deutschland anerkannt wird, ist unbedingt die Registrierung beim zuständigen Gericht (Clerk of Court Offices, s.o.) erforderlich, erkennbar durch einen entsprechenden Aufdruck oben rechts auf der Urkunde. Ansonsten empfiehlt sich die Beantragung einer Apostille, die in einigen Bundesländern für die nachträgliche Registrierung der ausländischen Eheschließung verlangt wird. Im Zweifel erkundigen Sie sich bitte vorab bei Ihrem lokalen Standesamt in Deutschland, ob diese dort erforderlich ist.

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