Rechtsberatung in Berlin und international auf einen Blick
Zu unserer Kanzlei gehört neben der Beratung im deutschen Recht auch die Bearbeitung von Fällen, in denen Personen, Familien, Unternehmen, Vermögen, Verträge oder Urteile einen Bezug zu mehreren Staaten haben.
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Internationales FamilienrechtWir beraten Sie bei internationalen Scheidungen, bei Fragen zu binationalen Ehen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Auslandsunterhalt, internationalen Eheverträgen und grenzüberschreitenden Kindschaftssachen.
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Beratung für Privatpersonen und FamilienWir vertreten Sie rechtlich bei Trennung, Scheidung, Erbschaft, Verträgen, Mietverhältnissen, Immobilien, Schadensersatz und allen privaten Rechtsfragen.
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Recht für Unternehmen und SelbstständigeWir begleiten Sie bei Gesellschaftsverträgen, Unternehmensformen, Geschäftsführungen, Haftung, Handelsverträgen und Fragen mit internationalem Geschäftszusammenhang.
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Verfahren mit Fristen und AuslandsbezugWir prüfen dringliche Fälle, bereiten einstweiligen Rechtsschutz vor, vertreten Sie bei Anerkennungen von ausländischen Urteilen und stimmen grenzüberschreitende Verfahrensschritte aufeinander ab.