Berlin, Deutschland · Miami · International

Rechtsanwalt in Berlin für internationales Familienrecht und weitere Rechtsgebiete

Vera Zambrano & Team berät im deutschen sowie grenzüberschreitenden Recht Privatpersonen, Familien, Unternehmen und internationale Mandanten. Zu unseren besonderen Schwerpunkten gehört das internationale Familienrecht in Deutschland. Dazu gehören beispielsweise internationale Scheidungen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Eheverträge, internationale Kindesentführungen sowie die Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

Neben dem Familienrecht betreuen wir selbstverständlich auch erbrechtliche, privatrechtliche und vertragsrechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche, mietrechtliche, wohnungseigentumsrechtliche und immobilienrechtliche Mandate. Wir sind ebenfalls tätig im Musik- und Urheberrecht, Schadensersatzrecht sowie im internationalen Strafrecht.

Soweit ein Fall Verknüpfungen zu mehreren Ländern aufweist, reicht oft der alleinige Blick auf eine deutsche Vorschrift nicht mehr aus. Wer ist zuständig, wo gilt welches Recht, gibt es schon ausländische Entscheidungen, die beachtet werden müssen, welche Fristen sind einzuhalten? Im europäischen Familienrecht spielen hier z. B. die Brüssel-IIb-Verordnung und bei Scheidungen die Rom-III-Verordnung eine Rolle.

Recht klar einordnen und vorausschauend handeln

„ Grenzüberschreitende Rechtsfragen lassen sich leichter begreifen, wenn wir von vornherein Zuständigkeit, anwendbares Recht und gewünschtes Verfahrensziel gemeinsam im Blick haben.“

Rechtsgebiete

Rechtsgebiete der Kanzlei in Berlin und mit Auslandsbezug

Umfassende rechtliche Vertretung in nationalen und internationalen Jurisdiktionen, mit besonderer Tiefe in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

<strong>Privatrecht und Vertragsrecht in Berlin</strong>
  • Prüfung, Gestaltung, Auslegung von Verträgen
  • Vertragsverletzung, Zahlungsansprüche
  • Kaufrecht, Mängelgewährleistung
  • Werk- und Dienstverträge
  • Darlehensrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Musik- und Lizenzverträge
  • Verkehrsrechtliche Ansprüche
  • Internationale Verträge, grenzüberschreitende Forderungen
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Unternehmen
  • • Kündigung, Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge
  • Arbeitszeugnisse
  • Abfindungs- und Ausgleichsfragen
  • Urlaub, Arbeitsunfähigkeit
  • Elternzeit, sonstige familienrechtliche Ansprüche
  • Prüfung arbeitsrechtlicher Vereinbarungen
  • Arbeitsverhältnis mit internationalem Bezug
Familienrecht, Scheidung und Sorgerecht in Berlin
  • Trennungs- und Scheidungsverfahren
  • Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Unterhalt
  • Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Zugewinngemeinschaft und Zugewinnausgleich
  • Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Versorgungsausgleich
  • Vaterschaft und Abstammung
  • Betreuung und Vormundschaft
  • Testamente und Nachlassplanung
  • Pflichtteil und Erbauseinandersetzung
Internationales Familienrecht bei Auslandsbezug
  • Internationale Scheidung in Deutschland
  • Binationale Ehen und Ehen mit Mehrstaatlichkeit
  • Zuständigkeit deutscher Familiengerichte
  • Anwendbares Recht bei Scheidung und Trennung
  • Internationales Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Grenzüberschreitender Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Internationale Kindesentführung und Kindesrückführung
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen
  • Anerkennung ausländischer Scheidungen in Deutschland
  • Eheverträge und Rechtswahl mit Auslandsbezug
  • Vermögen und Immobilien in mehreren Staaten
  • Dringende familienrechtliche Eilverfahren
Handels- und Gesellschaftsrecht in Berlin
  • Gründung und Wahl der Gesellschaft
  • Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG
  • GmbH, UG, Aktiengesellschaft
  • Gesellschaftsverträge, Gesellschaftervereinbarungen
  • Geschäftsführung, Vertretungsbefugnis
  • Haftung
  • Beteiligungen, Gesellschafterwechsel
  • Abfindung, Ausgleichszahlung
  • Handelsverträge
  • Internationaler Handel
Steuerrecht in Zusammenarbeit mit Steuerberatern
  • Rechtliche Fragen können steuerliche Folgen haben. Wenn es sich anbietet, können die Arbeiten mit Steuerberatern koordiniert werden. Die rechtliche und steuerliche Prüfung bleibt dabei gemäß jeweiliger Fachzuständigkeit getrennt.
Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht in Berlin
  • Prüfung von Wohn- und Gewerbemietverträgen
  • Mietminderung
  • Kündigung eines Mietverhältnisses
  • Räumungs- und Zahlungsklagen
  • Mietkaution, Rückzahlungsansprüche
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Streitigkeiten in einer Eigentümergemeinschaft
  • Prüfung von Immobilienverträgen
  • Vertragsverhandlungen vor Immobilienkauf
  • Immobilienrecht

IHRE RECHTSANWÄLTIN

Über Rechtsanwältin Vera Zambrano

Arbeiten Sie direkt mit einer Rechtsanwältin, die deutsche und internationale Rechtsfragen miteinander verbindet. Ziel ist es, die Situation verständlich einzuordnen, die Unterlagen sorgfältig zu prüfen und eine klare Absprache über die nächsten Schritte zu treffen.

Leitende Rechtsanwältin Vera Zambrano

Vera Zambrano

Rechtsanwältin, Kanzleigründerin und Inhaberin

Rechtliche Begleitung bei persönlichen, familiären und geschäftlichen Entscheidungen

Vera Zambrano ist Gründerin, Inhaberin und geschäftsführende Gesellschafterin der Kanzlei. Sie ist seit 2017 als Rechtsanwältin in Berlin zugelassen. Sie veröffentlicht zu den Tätigkeitsbereichen Internationales Privatrecht, internationales Familienrecht, internationales Strafrecht, Musik- und Urheberrecht, internationales Immobilienrecht und Erbrecht.

Als Lehrbeauftragte war sie auch an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin tätig. Auf den Kanzleiseiten werden ihre Lehrgebiete in Privatrecht, Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht, Polizei- und Sicherheitsrecht angeführt.

Bei internationalen Mandaten geht es in der Regel um mehr als eine deutsche Rechtsnorm. Zunächst ist zu klären, welche Verknüpfung der Fall mit Deutschland und anderen Staaten hat, welches Gericht oder welche Behörde zuständig sein kann, ob ausländische Entscheidungen da sind und welche Dokumente für die weitere Prüfung noch benötigt werden.

  • Internationales Familienrecht

    Begleitung bei grenzüberschreitenden Scheidungen, Sorgerechts- und Umgangsregelungen, Unterhaltsfragen, Kindesentführungen sowie der Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

  • Grenzüberschreitende Verfahren

    Einordnung von Zuständigkeiten, anwendbarem Recht, ausländischen Urkunden sowie Fragen der Anerkennung und Vollstreckung.

  • Vertrags- und Wirtschaftsbezug

    Beratung in Verträgen, Gesellschaftsrecht, Haftung und geschäftlichen Verbindungen zwischen deutschen und internationalen Partnern.

  • Strukturierte Fallvorbereitung

    Sichtung der Sachlage, Ermittlung der erforderlichen Unterlagen und Fristen, Abstimmung der rechtlich möglichen nächsten Schritte.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine internationale Scheidung auch vor einem deutschen Gericht möglich?

Ob eine internationale Scheidung auch in Deutschland vorgenommen werden kann, hängt u. a. vom gewöhnlichen Aufenthalt, von den Staatsangehörigkeiten der Ehegatten und davon ab, ob bereits Verfahren anhängig sind. Innerhalb der EU gibt die Brüssel-IIb-VO für die gerichtlichen Zuständigkeiten in Ehesachen vor. Im Einzelfall muss die konkrete Situation genau geprüft werden.

Welches Recht findet bei internationaler Scheidung Anwendung?

Da ein deutsches Gericht zuständig ist, bedeutet das nicht, dass hier auch nur deutsches Scheidungsrecht Anwendung findet. Die Rom-III-VO enthält für die teilnehmenden EU-Staaten Regelungen zur Bestimmung des anwendbaren Rechts. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Ehegatten auch eine beschränkte Rechtswahl treffen.

Muss eine ausländische Scheidung hierzulande anerkannt werden?

Bei einigen Scheidungsentscheidungen aus dem Ausland muss zuvor ein förmliches Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, ehe sie hierzulande voll berücksichtigt werden können. Ob überhaupt eine Anerkennung notwendig ist oder eine Ausnahme greift, hängt u. a. vom Entscheidungsstaat, von den Staatsangehörigkeiten und vom gewöhnlichen Aufenthalt der früheren Ehegatten ab.

Wie wird das Sorgerecht geregelt, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben?

Zu den internationalen Sorgerechtsfällen ist häufig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes der Ausgangspunkt. Bestehende Gerichtsentscheidungen, europäische Vorschriften und internationale Übereinkommen sind gegebenenfalls zu beachten. Auch die Frage der Anerkennung oder Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung kann zu klären sein.

Was geschieht bei internationaler Kindesentführung oder widerrechtlichem Zurückhalten?

Wird ein Kind ohne die erforderliche Zustimmung in einen anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten, mag das Haager Kindesentführungsübereinkommen zur Anwendung kommen. Der Inhalt solcher Verfahren ist grundsätzlich die Frage, ob das Kind in den Staat seines bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden soll. Bei entsprechenden Anhaltspunkten sollte die Rechtslage baldmöglichst geklärt werden.

Wie werden grenzüberschreitende Kindes- und Ehegattenunterhaltsansprüche geregelt?

Unterhaltsansprüche können auch dann bestehen oder durchgesetzt werden müssen, wenn die berechtigte und die unterhaltspflichtige Person in verschiedenen Ländern leben. Je nach den beteiligten Staaten können europäische Regelungen, das Auslandsunterhaltsgesetz oder internationale Übereinkommen zu beachten sein.

Was ist bei einem Ehevertrag für eine binationale Ehe zu beachten?

Wenn ein Ehevertrag im Ausland abgeschlossen wird, sind nicht nur die Vermögens- und Unterhaltsfragen zu beachten. Auch Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Vermögen im In- und Ausland, Formvorschriften und Rechtswahl sind wichtige Gesichtspunkte, die die spätere Wirkung des Vertrages beeinflussen können.

Welche Unterlagen sind für die erste Prüfung erforderlich?

Hilfreich ist eine kurze chronologische Darstellung, die Ausweisdokumente, Heirats- und Geburtsurkunden, Verträge, gerichtliche Entscheidungen, das Schriftstück von Behörden oder der Gegenseite, eine Aufstellung über Schriften zu laufenden Verfahren. Fremdsprachige Unterlagen sind vollständig und gut lesbar einzureichen.

Wann kommt einstweiliger Rechtsschutz in einer Familiensache in Betracht?

Wo eine drohende Änderung nicht abgewartet werden kann, ist zu prüfen, ob eine einstweilige Anordnung oder eine andere vorläufige gerichtliche Maßnahme möglich ist. Dies ist etwa zu beachten, wo ein Kind im Begriff ist, seinen Aufenthalt zu ändern, bei Auseinandersetzungen über die Sorge und den Umgang des Kindes, wo Vermögensverfügungen drohen.

Ist eine mehrsprachige Kommunikation mit der Kanzlei möglich?

Die Kanzlei arbeitet mit Mandanten aus vielen Ländern zusammen und stellt Informationen in mehreren Sprachen zur Verfügung. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte angegeben werden, in welcher Sprache eine Beratung, Korrespondenz und/oder Dokumentenprüfung erwünscht ist. Bei Bedarf können weitere Übersetzer hinzugezogen werden.

Welche weiteren Rechtsgebiete bearbeitet die Kanzlei neben dem Familienrecht?

Neben dem deutschen und internationalen Familienrecht bearbeitet die Kanzlei auch Erbrecht, Vertragsrecht, Privatrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Miet- und Immobilienrecht, Musik- und Urheberrecht, Schadensersatz und internationale Strafsachen.

Ist eine rechtliche Vertretung durch eine Kanzlei in Berlin auch aus dem Ausland möglich?

Wer außerhalb Deutschlands lebt, kann in vielen Fällen Unterlagen und erste Informationen auch von dort übersenden. Ob später ein persönlicher Termin, beglaubigte Dokumente, Übersetzungen, eine Vollmacht oder die Anwesenheit bei Gericht nötig sind, hängt vom jeweiligen Verfahren ab.

Beratung

Rechtsberatung in Berlin und für internationale Angelegenheiten

Bitte schildern Sie kurz, um welches Rechtsgebiet es geht, ob bereits ein gerichtliches oder behördliches Verfahren läuft und ob der Fall einen Auslandsbezug hat. Erwähnen Sie auch eventuell einschlägige Schreiben, Verträge, Entscheidungen und Ihnen bekannte Fristen möglichst schon in der ersten Anfrage.