Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Miet-und WEG-Recht in 2018
u.a.
Der Begriff „Mietrecht“ umfasst die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von z.B. Wohnraum, Gewerberaum, Grundstücken oder Sachen.
Unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, sind wir in allen Fragen des Bestehens eines Mietverhältnisses bzw. während des Mietverhältnisses Ihr richtiger Ansprechpartner:
Wenn Sie Vermieter von Wohn- oder Gewerberaum sind, vertreten wir Sie im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere als Eigentümer einer Eigentumswohnung, v.a.:
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