Anwaltliche Kosten

Grundsatz

Die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung orientieren sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Grundlage bietet der jeweilige Streitwert sowie die anfallenden juristischen Tätigkeiten.(außergerichtlich sowie gerichtlich). Bei zeitlich und inhaltlich besonders umfangreichen Anliegen vereinbare ich mit Ihnen ein Stundenhonorar.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sofern Sie oder Ihr Ehepartner rechtsschutzversichert sind, teilen Sie mir die Informationen (Vers.-Nr., Laufzeit) bitte vorab mit. Selbstverständlich arbeite ich auch mit den Rechtsschutzversicherungen zusammen. Eine Anfrage der Kostenübernahme für Ihr konkretes Anliegen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung bearbeite ich für Sie gerne kostenlos. Es ist möglich ist, dass Ihre Versicherung die anwaltlichen und sonstige Kosten insgesamt übernimmt.

Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung erteile ich Ihnen gerne Auskunft einer professionellen Einschätzung Ihrer Lage und die möglichen weiteren Schritte meines Vorgehens.

 

Schildern Sie mir Ihr Anliegen noch heute, so kann ich mich bestmöglich für Sie einsetzen. Sollte ich aufgrund von zahlreichen auswärtigen Terminen nicht erreichbar sein, werden Sie in Kürze zurückgerufen.

Im Rahmen meiner schwerpunktmäßig tätigen europäischen sowie internationalen Rechtsangelegenheiten vereinbare ich mit ihnen ein Pauschal- sowie Stundenhonorar meiner Leistungen. Diese beinhalten sodann auch die jeweiligen aufwendigen Übersetzungen an die Gerichte sowie Dritte etc. und jegliche Korrespondenz. Sie sollen sich bei unserer Beauftragung voll auf Ihre Anwältin verlassen können!

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