Anwaltliche Kosten

Grundsatz

Die Gebühr für die anwaltliche Erstberatung  berechnet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für Deutschland (RVG).

 

Die weiteren Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche anwaltliche Beauftragung  werden per Honorarvereinbarung berechnet (entweder nach anwaltlichem Stundensatz oder nach Gesamtpauschale). Sprechen Sie uns hierzu gerne an, damit wir die beste Option für Ihren Fall wählen können.

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erteilen wir Ihnen gerne eine detaillierte Auskunft einer professionellen Einschätzung Ihrer Lage und alle möglichen weiteren Schritte des anwaltlichen Vorgehens, außergerichtlich oder gerichtlich.

 

Schildern Sie uns Ihr Anliegen noch heute, so können wir uns bestmöglich für Sie einsetzen. Unser Büro ist 24/7 für Sie international erreichbar und vereinbart gerne den nächstmöglichen sehr kurzfristigen anwaltlichen Beratungstermin für Sie, per Video oder telefonisch.

Portrait of lawyer Vera Müller

News in English Español