Arbeitsrecht in Berlin

Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg

Rechtliche Vertretung bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis und anderen Streitigkeiten im Arbeitsverhältnis.

Eine Kündigung kommt überraschend. Schnell können ein Aufhebungsvertrag oder auch ein Streit über offene Ansprüche berufs- und finanziell folgen. Wir helfen Arbeitnehmern, Selbständigen, Fachkräften und Führungskräften, die eigene arbeitsrechtliche Situation einzuschätzen, Fristen zu erkennen und die nächsten Schritte einzuleiten.

Als international tätige Kanzlei in Berlin-Charlottenburg sind wir auch für Menschen da, die in Deutschland beschäftigt sind, sich aber mit dem deutschen Arbeitsrecht noch nicht so gut auskennen. Dabei beachten wir nicht nur ein einzelnes Schreiben, sondern auch den Arbeitsvertrag, die bisherige Kommunikation mit dem Arbeitgeber, Fristen und die jeweiligen Ziele des Mandanten.

Zu unserem Leistungsangebot gehören unter anderem Kündigungsschutzklageverfahren, die Prüfung von Aufhebungsverträgen, Fragen zum Arbeitszeugnis und Fragen zu Ansprüchen auf Abfindung. Auch arbeitsrechtliche Themen rund um Urlaub, Elternzeit und Krankheit gehören zum möglichen Inhalt der Beratung.

Für wen wir tätig werden

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer in Berlin

Wir bieten unsere Dienste Ihnen als Arbeitnehmer, als Fachkraft und Führungskraft an, die Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten nach deutschem Arbeitsrecht überprüfen lassen möchten.

  • Arbeitnehmer nach einer Kündigung

    Sie haben eine ordentliche, außerordentliche, fristlose oder betriebsbedingte Kündigung erhalten? Dann können unter anderem das Kündigungsschreiben, das genaue Zugangsdatum, die Kündigungsfrist und das Vorliegen der Voraussetzungen eines anwendbaren Kündigungsschutzgesetzes überprüft werden. Auch die Voraussetzungen für eine Kündigungsschutzklage in Berlin spielen hierbei oft eine wesentliche Rolle.

  • Beschäftigte vor einem Aufhebungsvertrag

    Ein Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Trennungsvereinbarung sollte nicht überstürzt unterschrieben werden. Hier sind die vereinbarte Abfindung, das Beendigungsdatum, eine eventuelle Freistellung, der Resturlaub, eventuell auch Bonusansprüche, das Arbeitszeugnis und die Auswirkungen für das Arbeitslosengeld wichtig.

  • Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung

    Wie man auf die Begründung des Arbeitgebers bei einer betriebsbedingten Kündigung schaut, hängt von der jeweiligen Situation ab. Hier ist häufig wichtig, ob der Arbeitsplatz tatsächlich weggefallen ist, ob es andere Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und ob eine ordnungsgemäße Sozialauswahl durchgeführt wurde. Immer im Blick haben: die eigene Position im Betrieb!

  • Internationale Fach- und Führungskräfte

    Internationale Mitarbeiter, Expats und Führungskräfte benötigen oft kurze Erklärungen zum deutschen Arbeitsrecht. Typische Fragen sind die nach dem deutschen Arbeitsvertrag, nach Probezeit, Kündigungsfristen, Aufhebungsvertrag, Abfindung, Wettbewerbsverbot sowie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Deutschland.

  • Eltern, Teilzeitbeschäftigte und erkrankte Arbeitnehmer

    Fragen nach Elternzeit, Teilzeit, Arbeitsunfähigkeit oder Entgeltfortzahlung werden leicht unübersichtlich, insbesondere wenn gleichzeitig eine Kündigung erfolgt oder eine Vertragsänderung vorgeschlagen wird. Für die Prüfung werden die Daten, die Bescheinigungen und die Regelungen im Arbeitsvertrag entscheidend sein.

  • Beschäftigte mit Zeugnis-, Urlaubs- oder Entgeltfragen

    Ebenfalls berechtigt zur Vergeltung eigener Ansprüche sind Ihnen Arbeitszeugnisse, die schlecht formuliert oder nicht ausgestellt sind, nicht gewährte Urlaubsansprüche, offene Gehaltsbestandteile einschließlich Überstunden und Bonuszahlungen oder die nicht eindeutige Freistellung von der Arbeit. Vergessen Sie auch nicht, den Vertrag auf etwaige Ausschlussfristen hin zu prüfen.

Rechtliche Orientierung

Vorteile einer frühzeitigen arbeitsrechtlichen Prüfung

Eine frühzeitige Beratung schafft eine von vornherein normierte Entscheidungsbasis. Sie eröffnet mögliche Ausgänge, ohne das Ergebnis von Verhandlung oder Prozess bereits vorwegzunehmen.

  1. Rechtzeitige Erkennung wichtiger Fristen

    Klagefristen, Ausschlussfristen, vertragliche Fristen entscheiden häufig darüber, ob ein Anspruch noch verfolgt werden kann oder nicht. Eine frühzeitige Prüfung macht klar, wo die dringenden Termine liegen.

  2. Strukturierte Prüfung aller Unterlagen

    Arbeitsrechtliche Fragen lassen sich niemals durch einen einheitlichen Schriftwechsel allein beantworten. Arbeitsvertrag, etwaige Nachträge, Abmahnungen, Vergütungsregelungen, die bisherige Korrespondenz sollten gemeinsam betrachtet werden.

  3. Verständliche Darstellung der Handlungsoptionen

    Die rechtliche Lage wird in unschwer zu verstehender Sprache erläutert. Die Mandanten erkennen damit besser, welche Schritte dringend sind, welche Unterlagen noch fehlen und welche Möglichkeiten es generell gibt.

  4. Geordnete Grundlage für Verhandlungen

    Wer im eigenen Fall über Abfindung, Freistellung, Beendigungsdatum und Arbeitszeugnis verhandelt, sollte seine eigene Ausgangslage kennen. Die Beratung zeigt, wo die wichtigen Punkte liegen und wo es Bedingungen gibt, über die man besser noch sprechen sollte.

  5. Berücksichtigung weiterer Ansprüche

    Neben der Kündigung selbst können noch andere eigene Ansprüche ins Gewicht fallen. Dazu gehören Resturlaub, Bonuszahlungen, Provisionen, Überstunden, offene Vergütung, das Arbeitszeugnis.

  6. Verständliche Begleitung internationaler Mandanten

    Internationale Arbeitnehmer erfahren aus erster Hand, was die deutschen arbeitsrechtlichen Begriffe und Abläufe bedeuten. Dadurch können sie Unterlagen besser einordnen und Entscheidungen auf sicherer Grundlage treffen.

Unsere Arbeitsweise

Gründe für eine Beratung in unserer Kanzlei

Unsere Kanzlei bringt persönliche Beratung in Berlin-Charlottenburg mit internationaler und mehrsprachiger Ausrichtung zusammen. Im Mittelpunkt stehen nicht der allgemeine Standard, sondern die tatsächliche Beschäftigungssituation, die vorliegenden Unterlagen und das Ziel des Mandanten.

  1. Kanzleisitz in Berlin-Charlottenburg

    Unsere Kanzlei in Berlin-Charlottenburg steht für Fragen des Arbeitsrechts im Hinblick auf Berlin sowie deutsches Arbeitsrecht zur Verfügung. Je nach Problemstellung sind die Gespräche und die weitere Korrespondenz personenbezogen oder auf elektronischem Wege möglich.

  2. Internationale Mandatsausrichtung

    Das Beratungsangebot spricht auch Menschen an, die nicht in Deutschland groß geworden sind oder deren Arbeitswelt einen Bezug zum Ausland hat. Wir erklären deutsche arbeitsrechtliche Begriffe, Papiere und Verfahren verständlich.

  3. Mehrsprachige Kommunikation

    Die Kanzlei beschreibt ihre Leistung in deutscher, englischer und spanischer Sprache. Weitere Sprachen werden auch im Team gesprochen. Das erleichtert die Abstimmung, wenn wir Dokumente oder persönliche Hintergründe in verschiedenen Sprachen besprechen müssen.

  4. Sorgfältige Prüfung von Dokumenten und Zeitabläufen

    Kündigungsschreiben, Arbeitsverträge, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Gehaltsabrechnungen und E-Mails werden vom Arbeitsrechtler nicht nur einzeln gelesen, sondern auch in ihrem zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang.

  5. Abstimmung zwischen Beratung, Verhandlung und Verfahren

    Je nach Sachlage kann an erster Stelle eine außergerichtliche Klärung angezeigt sein oder aber auch sofort ein gerichtliches Vorgehen. Die verschiedenen Möglichkeiten werden genau voneinander getrennt und mit ihren jeweiligen Voraussetzungen erläutert.

  6. Persönliche und fallbezogene Kommunikation

    Sie bekommen keine allgemeine Standardauskunft, sondern eine auf Ihren Fall bezogene Erklärung. Wir benennen rechtliche Risiken, offene Fragen, fehlende Informationen und deren mögliche praktische Folgen.

Ihre Ansprechpartnerin

Über Rechtsanwältin Vera Zambrano

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Vera Zambrano in Berlin-Charlottenburg hat internationalen Charakter. Sie bearbeitet sowohl deutsche wie grenzüberschreitende Mandate und spezialisiert sich darauf, schwierige juristische Sachverhalte verständlich zu machen.

Leitende Rechtsanwältin Vera Zambrano

Vera Zambrano

Persönliche Beratung für arbeitsrechtliche Entscheidungen

Vera Zambrano seit 2017 als Rechtsanwältin zugelassen und gründete 2023 ihre eigene Kanzlei in Berlin. Das Profil weist sie auch als juristische Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin aus mit den Schwerpunkten Privatrecht und Arbeitsrecht.

In arbeitsrechtlichen Fragen sehe ich mir mit dem Mandanten seine individuelle Beschäftigungslage, seinen Arbeitsvertrag, Schreiben seiner Arbeitgeber und seine Wünsche an mich an. Ich erkläre ihm die juristischen Begriffe und lege mit ihm die Basis für die nächsten Schritte.

  • Zulassung als Rechtsanwältin

    Nach dem Kanzleiprofil ist Vera Zambrano seit 2017 als Rechtsanwältin zugelassen und in Berlin anwaltlich tätig.

  • Lehrbezug zum Arbeitsrecht

    In Ihrer Beschreibung des Kanzleiprofils erwähnten Sie Ihre Lehrtätigkeit an der HWR Berlin. Besonders interessant sind ihre dort vermittelten juristischen Grundlagen, so auch Kenntnisse im Arbeitsrecht.

  • Internationale Kanzleiausrichtung

    Die Kanzlei begleitet Mandanten, die internationale Lebens- und Berufswege eingeschlagen haben. Die Kommunikation geschieht je nach Bedarf auch mehrsprachig.

  • Verständliche rechtliche Kommunikation

    Komplexe Vertragsklauseln, Fristen und Vorgehensmöglichkeiten werden anschaulich erklärt. Es wird deutlich zwischen rechtlicher Prüfung, Verhandlungsspielraum und gerichtlichem Verfahren unterschieden.

Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Wann muss ich Kündigungsschutzklage einlegen?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Dabei kommt es allein darauf an, dass die Klage rechtzeitig beim Amtsgericht eingeht. Wer zu lange wartet, verliert möglicherweise wichtige Rechte.

Was brauche ich nach einer Kündigung?

Wichtig sind vor allem das Kündigungsschreiben (einschließlich Briefumschlag), der Arbeitsvertrag, etwaige Nachträge, die letzten Gehaltsabrechnungen und vorhandene Abmahnungen (soweit nicht bereits verjährt). Auch diesbezügliche Bonusvereinbarungen, Zielvorgaben und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber sind von Bedeutung. Notieren Sie auch, wann und auf welchem Wege die Kündigung zugestellt wurde.

Habe ich nach jeder Kündigung Anspruch auf Abfindung?

Nein! Ein Anspruch auf Abfindung besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht nach jeder Kündigung. Eine Zahlung kann sich jedoch aus speziellen gesetzlichen Regelungen, einem Sozialplan, einer Vereinbarung, einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder einer individuellen Verhandlung ergeben.

Soll ich einen Aufhebungsvertrag vor der Unterschrift prüfen lassen?

Eine Prüfung vor Unterschrift ist empfehlenswert, weil ein solcher Vertrag sehr unterschiedliche Punkte regeln kann. Es geht um die Höhe der Abfindung, das Beendigungsdatum, eine Freistellung, Resturlaub, eventuell noch ausstehende Bonuszahlungen, die Rückgabe von Arbeitsmitteln, das Arbeitszeugnis und nicht zu vergessen, auch um die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Was ist bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten?

Je nach Sachverhalt sind auch hier der behauptete Wegfall des Arbeitsplatzes, andere Beschäftigungsmöglichkeiten, Vergleichbarkeit mit anderen Arbeitnehmern und Sozialauswahl zu prüfen. Dies gilt auch für die Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und besondere Schutzvorschriften.

Habe ich ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis?

Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis, das einfache oder qualifizierte Angaben zu Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers enthalten kann.

Kann nicht genommener Urlaub nach der Kündigung ausgezahlt werden?

Ist Urlaub übrig geblieben, weil er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnte, kommt in der Regel eine Urlaubsabgeltung in Betracht. Ob ein solcher Anspruch besteht und in welchem Umfang, hängt vom jeweiligen Arbeitsverhältnis, insbesondere von dem vorhandenen Anspruch auf Urlaub, ab.

Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden?

Während der Elternzeit besteht in der Regel ein besonderer Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist nur unter erschwerten Voraussetzungen und mit ggf. Zustimmung der zuständigen Behörde möglich. Hierbei sollten Sie also die genauen Daten der Elternzeit und den Zugang der Kündigung beachten.

Kann ich auch während einer Krankheit gekündigt werden?

Eine Arbeitsunfähigkeit schließt eine Kündigung nicht aus, die Kündigung muss allerdings den gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung können z. B. die Dauer und Häufigkeit der Fehlzeiten, die künftige Prognose und die Zumutbarkeit für den Betrieb eine Rolle spielen.

Kann die arbeitsrechtliche Beratung auch auf Englisch oder Spanisch erfolgen?

Die Kanzlei ist international und mehrsprachig aufgestellt. Nach Angaben auf der Kanzleiwebsite ist eine Kommunikation insbesondere in deutscher, englischer und spanischer Sprache möglich. Weitere im Team beherrschte Sprachen können je nach Anliegen abgestimmt werden.

Wird auch eine Vertretung vor dem Arbeitsgericht wahrgenommen?

Im Rahmen der ersten Beratung kann geklärt werden, ob ein gerichtliches Vorgehen rechtlich und praktisch sinnvoll ist. Eine Vertretung im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder eines anderen arbeitsgerichtlichen Verfahrens wird dann im Rahmen eines gesonderten Mandats vereinbart.

Wie schnell muss gehandelt werden, nachdem man eine Kündigung erhalten hat?

Schnellstmöglich nach Erhalt der Kündigung sollten die Unterlagen geordnet und geprüft werden. Wegen der im Allgemeinen dreiwöchigen Klagefrist ist es nicht sinnvoll, bis zum letzten Tag zu warten. Bei der ersten Kontaktaufnahme muss man stets das genaue Zugangsdatum angeben.

Arbeitsrechtliche Unterstützung

Ihr arbeitsrechtliches Anliegen sorgfältig prüfen lassen

Haben Sie eine Kündigung, einen Aufhebungsvertrag oder eine Abmahnung erhalten oder ein Arbeitszeugnis, so legen Sie uns bitte die entsprechenden Unterlagen möglichst vollständig vor, insbesondere den Arbeitsvertrag mit Nachträgen, die Gehaltsabrechnungen, bisherige Schreiben, die Korrespondenz mit dem AG. Sie können die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular bezüglich Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheit und des möglichen Umfangs einer Beratung kontaktieren.

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