Unfall im Ausland: Rechtliche Hilfe bei Personenschaden
Ein Unfall im Ausland bleibt aber regelmäßig weder medizinisch noch rechtlich nur eine nationale Angelegenheit. Welche Regeln gelten am Unfallort? Wie wird eine ausländische Haftpflichtversicherung reagieren? Was geschieht mit Unterlagen, Zeugen, Beweismitteln, wenn Sie längst wieder in Deutschland sind? Gerade diese Gemengelage macht die Schadensregulierung regelmäßig schwieriger als in einem rein deutschen Fall.
Die Kanzlei Vera Zambrano & Team berät deutsche Mandanten in allen grenzüberschreitenden Unfall- und Personenschadensfällen und umgekehrt internationale Mandanten, die in Deutschland verletzt worden sind. Zunächst geht es meist darum, Ordnung in die Sache zu bringen: Welches Recht kommt in Betracht, welche Stellen sind beteiligt, welche Unterlagen sollten vorgelegt werden, wie lässt sich die Angelegenheit sinnvoll fortsetzen, wenn mehrere Länder betroffen sind?
Sei es der Verkehrsunfall im Ausland, der Unfall im Urlaub, der Mietwagenunfall, der Sturz im Hotel, die Verletzung während einer Geschäftsreise oder ein anderer Personenschaden wirkender Natur mit internationalem Bezug. Jeder Fall hat seinen Eigenbau. Deshalb werden zunächst die rechtlichen und tatsächlichen Umstände gemeinsam betrachtet. Soll vor Ort ein Verfahren betrieben werden, das einen dort zugelassenen Anwalt erfordert, so kann die grenzüberschreitende Strategie hiermit koordiniert werden.