Unfall im Ausland: Rechtliche Hilfe bei Personenschaden

Ein Unfall im Ausland bleibt aber regelmäßig weder medizinisch noch rechtlich nur eine nationale Angelegenheit. Welche Regeln gelten am Unfallort? Wie wird eine ausländische Haftpflichtversicherung reagieren? Was geschieht mit Unterlagen, Zeugen, Beweismitteln, wenn Sie längst wieder in Deutschland sind? Gerade diese Gemengelage macht die Schadensregulierung regelmäßig schwieriger als in einem rein deutschen Fall.

Die Kanzlei Vera Zambrano & Team berät deutsche Mandanten in allen grenzüberschreitenden Unfall- und Personenschadensfällen und umgekehrt internationale Mandanten, die in Deutschland verletzt worden sind. Zunächst geht es meist darum, Ordnung in die Sache zu bringen: Welches Recht kommt in Betracht, welche Stellen sind beteiligt, welche Unterlagen sollten vorgelegt werden, wie lässt sich die Angelegenheit sinnvoll fortsetzen, wenn mehrere Länder betroffen sind?

Sei es der Verkehrsunfall im Ausland, der Unfall im Urlaub, der Mietwagenunfall, der Sturz im Hotel, die Verletzung während einer Geschäftsreise oder ein anderer Personenschaden wirkender Natur mit internationalem Bezug. Jeder Fall hat seinen Eigenbau. Deshalb werden zunächst die rechtlichen und tatsächlichen Umstände gemeinsam betrachtet. Soll vor Ort ein Verfahren betrieben werden, das einen dort zugelassenen Anwalt erfordert, so kann die grenzüberschreitende Strategie hiermit koordiniert werden.

Für Mandanten mit Unfall und Auslandsbezug

Wird ein Personenschaden durch örtliche Gegebenheiten rasch international, wenn Wohnort, Unfallort, Haftpflichtversicherung, medizinische Behandlung oder Haftungsadressat nicht im selben Land liegen. Besonders häufig zu behandelnde Sachverhalte sind die folgenden.

  • Mandanten aus Deutschland nach einem Unfall im Ausland

    Deutsche Staatsangehörige, in Deutschland wohnende Personen und andere Mandanten mit Wohnsitz in Deutschland können nach einem Unfall während einer Urlaubsreise, eines Heimaturlaubs, einer längeren Reise oder eines privaten Aufenthalts rechtliche Unterstützung bedürfen. Nach Rückkehr ist der Alltag wieder in Deutschland. Zeugen, Versicherungen, Unfallunterlagen, Ärzte oder Haftpflichtige sitzen trotzdem vielleicht noch im Ausland fest.

  • Verkehrsunfälle und Mietwagenunfälle auf Auslandsreisen

    Ein Verkehrsunfall im Ausland verläuft nicht unbedingt nach denselben Haftungs- und Versicherungsregeln wie ein Unfall in Deutschland. Das gilt für den eigenen Pkw ebenso wie für den Mietwagenunfall im Ausland, ist auch für Motorradfahrer, Radfahrer, Fußgänger oder Mitfahrer zu bedenken. Welche Ansprüche, welche Verfahrenswege hier eröffnet sind, hängt von der Rechtslage am Unfallort ab.

  • Deutsche Reisende nach einem Unfall in den USA

    Wenn Deutsche in den USA einen Unfall haben, geht es oft nicht nur um den Unfall. Fragen zu Versicherung, Haftung, Kosten des Arztes, Beweissicherung, anwaltlicher Vertretung vor Ort usw. werden interessant. Bei einem Unfall in den USA kommt es dann nicht nur auf den Unfall selbst an, sondern auch auf den gegebenen Bundesstaat und die Rechtslage.

  • Internationale Mandanten nach einem Unfall in Deutschland

    Ebenso können bei ausländischen Staatsangehörigen, Expats, Besuchern, Studierenden oder Arbeitnehmern nach einem Unfall in Deutschland viele Fragezeichen entstehen. Schreiben deutscher Versicherungen, behördliche Schreiben, medizinische Unterlagen, juristische Fachbegriffe können die Unsicherheit noch vergrößern. Die Kanzlei hilft, den deutschen Ablauf zu verstehen und die Kommunikation im internationalen Raum zu erleichtern.

  • US-Militärangehörige und internationale Familien in Deutschland

    Bei US-Militärangehörigen und deren Angehörigen spielt häufig nicht nur der Unfall eine Rolle. Eine Versetzung, PCS, die Rückkehr in die USA, ein bevorstehender Standortwechsel können den zeitlichen Ablauf bestimmen. Daher sollte die rechtliche Bearbeitung von Anfang an bedenken, dass die Person Deutschland vor Beendigung der Angelegenheit möglicherweise wieder verlässt.

  • Mandanten nach der Rückkehr nach Deutschland

    Erst nach der Rückkehr aus dem Ausland tauchen in der Regel viele Fragen auf. Vielleicht meldet sich eine ausländische Versicherung, Rechnungen kommen ins Haus, Beschwerden bleiben unbeantwortet, wichtige Papiere fehlen. Der Umstand, dass Sie wieder in Deutschland sind, bedeutet nicht, dass jetzt keine rechtliche Prüfung mehr möglich ist.

Typische Hürden bei grenzüberschreitenden Unfallfällen

Bei einem Unfall im Ausland geht es nicht nur darum, einen Schaden beziffern zu können. Bevor über Ansprüche gesprochen werden kann, müssen zunächst vielfach grundlegende Fragen geklärt werden: Welches Recht ist maßgebend, welche Versicherung ist zuständig, welche Fristen sind zu beachten, auf welchem Wege erfolgt überhaupt die Schadensregulierung?

  1. Unterschiedliche Regeln der Schadensregulierung

    Ein Unfall im Ausland kann nach ganz anderen Haftungs- und Entschädigungsbestimmungen behandelt werden als ein Vergleichsfall in Deutschland. Welche Schadenspositionen können berücksichtigt werden, wie wird ein Personenschaden rechtlich eingeordnet? Das hängt vom maßgebenden Recht und vom tatsächlichen Vorfall ab.

    Rechtlicher Ansatz: Zunächst kommen Unfallort, Beteiligte, Versicherer und Anspruchsgrundlagen in die Betrachtung. Erst in einem zweiten Schritt läßt sich dann hieran sinnvoll anknüpfend entscheiden, wie gegenüber einer ausländischen Versicherung oder auch den anderen Beteiligten weiter zu verfahren ist.

  2. Versicherung und Kommunikation über Ländergrenzen

    Schriftwechsel mit Versicherungen, Formulare, Vergleichsangebote oder Aufforderungen zur Stellungnahme können aus einem anderen Land stammen und hierzulande geltende Regeln nicht beachten. Bei europäischen Verkehrsunfällen können je nach Konstellation auch Schadenregulierungsbeauftragte, nationale Versicherungsbüros oder das System Internationaler Versicherungskarten in Betracht kommen.

    Rechtlicher Ansatz: Versicherungsschreiben sind aber nicht für sich allein zu betrachten. Entscheidend ist der Zusammenhang mit dem Unfallstaat, den beteiligten Fahrzeugen oder Unternehmen und dem dort vorgesehenen Regulierungsweg.

  3. Beweise bleiben im Unfallland

    Polizeiberichte, Hotelprotokolle, Videoaufnahmen, Zeugen, behandelnde Ärzte und beteiligte Unternehmen sind meist ebenfalls noch im Ausland. Irgendwann wird die Beschaffung bestimmter Informationen oder das zuverlässige Dokumentieren des Zustands am Unfallort immer schwieriger werden.

    Rechtlicher Ansatz: Relevante Unterlagen und Beweismittel sind deshalb möglichst frühzeitig zu sichten und in Ordnung zu bringen. Dabei wird überprüft, was vorhanden ist, und eventuell ermittelt, welche Informationen für die weitere Bearbeitung noch fehlen.

  4. Medizinische Behandlung in mehreren Ländern

    Nach einem Personenschaden erfolgt die erste Behandlung vielleicht noch im Ausland, während spätere Untersuchungen, Therapien oder Reha-Maßnahmen wieder in Deutschland stattfinden. Es entstehen medizinische Unterlagen aus verschiedenen Gesundheitssystemen, nicht selten auch in verschiedenen Sprachen.

    Rechtlicher Ansatz: Medizinische Dokumente, Rechnungen und der zeitliche Verlauf der Beschwerden werden zusammengeführt. So läßt sich auch bei Behandlung in verschiedenen Ländern der gesundheitliche Verlauf nachvollziehbarer darstellen.

  5. Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland

    Umgekehrt wird es international, wenn in Deutschland ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug geschieht. Hier stellen sich Fragen nach der zuständigen Versicherung, nach den Fahrzeugdaten, nach dem ausländischen Versicherungsschutz und nach der richtigen Stelle, bei der die Schadensregulierung zu erfolgen hat.

    Rechtlicher Ansatz: Beteiligte, Versicherungsschutz und mögliche Regulierungswege sind nach der konkreten Konstellation zu prüfen. Entscheidend ist, wer im einzelnen Fall hier tatsächlich Ansprechpartner ist.

  6. Rückkehr vor Abschluss der Angelegenheit

    Der Urlaub ist vorbei, die Geschäftsreise abgeschlossen, der längere Aufenthalt wird beendet – die Schadensregulierung aber ist häufig länger nicht erledigt. In Deutschland lebend müssen Sie sich nun um Versicherung, Unfallgegner, Hotel, Vermieter und andere Beteiligte im Ausland kümmern.

    Rechtlicher Ansatz: Das gilt es bei der weiteren Strategie besonders zu beachten. Es zählt also nicht nur das, was rechtlich zu tun ist. Es zählt auch der Ort, an dem sich der Mandant, die Beweismittel und die Beteiligten befinden.

Vorteile einer koordinierten grenzüberschreitenden Vorgehensweise

Ein internationaler Personenschaden wird übersichtlicher, wenn rechtliche, medizinische, versicherungsrechtliche und praktische Themen nicht getrennt behandelt werden. Eine geschickte Gliederung hilft früh, herauszufinden, welche Punkte tatsächlich den weiteren Verlauf beeinflussen.

  1. Klarere Einordnung des anwendbaren Rechts

    Nur weil eine verletzte Person in Deutschland lebt, gilt nämlich auch nicht gleich deutsches Recht. Zunächst ist zu prüfen, welche Rechtsordnung und welche Zuständigkeit für den konkreten Unfall in Frage kommen können. Auf dieser Grundlage lassen sich dann die weiteren Schritte realistischer planen.

  2. Strukturierte Schadensregulierung

    Erst zusammen ergeben Unfallberichte, Versicherungsinformationen, medizinische Unterlagen, Rechnungen, Fotos, Schriftwechsel usw. ein vollständigeres Bild. Bei gezielter Sichtung zeigt sich schneller, welche Informationen schon vorliegen und wo noch etwas fehlt.

  3. Übersicht bei Personenschaden und Folgekosten

    Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden oder auch jeder anderen Verletzung sind neben der medizinischen Behandlung oft auch weitere gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen zu beachten. Ob Schadensersatz, Schmerzensgeld oder welche anderen Positionen auch immer geltend gemacht werden können, ist nach dem jeweils anwendbaren Recht zu beurteilen.

  4. Mehrsprachige Kommunikation

    Eine internationale Schadensregulierung wird schnell unübersichtlich, wenn Versicherer, Unternehmen, medizinische Stellen und Mandanten in verschiedenen Sprachen kommunizieren. Wir arbeiten mit internationalen Mandanten zusammen und erläutern zentrale rechtliche Zusammenhänge unter anderem auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

  5. Koordination mehrerer Rechtsordnungen

    Nicht jeder grenzüberschreitende Fall kann von Deutschland aus vollständig erledigt werden. Wenn örtlich zugelassene Anwälte gebraucht werden, kann die Strategie festlegen, welche Aufgaben vor Ort erledigt werden müssen und wie die Zusammenarbeit zweckmäßig organisiert wird.

  6. Praktische Bearbeitung nach der Heimreise

    Wer wieder in Deutschland ist, braucht nicht immer jeden weiteren Schritt selbst im Unfallland zu tun. Was tatsächlich ansteht, hängt vom Verfahren ab, und genau das kann bei der Planung der weiteren Schritte berücksichtigt werden.

Internationale Ausrichtung mit deutschem Ausgangspunkt

Grenzüberschreitende Personenschäden betreffen häufig mehrere Rechtsgebiete gleichzeitig. Neben dem Schadensersatzrecht und Verkehrsrecht kommen evtl. auch internationales Privatrecht, Versicherungsfragen, Zuständigkeit und ausländische Verfahrensregeln in Betracht. Vera Zambrano & Team betrachtet solche Fälle von einer internationalen rechtlichen Seite aus, in der die Verknüpfung mit Deutschland am Ausgangspunkt steht. Es gilt, die Verknüpfungen zwischen den beteiligten Ländern zu erkennen, die rechtlich relevanten Fragen zu ordnen und herauszufinden, welche Schritte von Deutschland aus noch machbar sind und wo Unterstützung vor Ort erforderlich ist.

  1. Internationales Privatrecht als wichtiger Bezugspunkt

    Das internationale Privatrecht spielt dann eine Rolle, wenn ein zivilrechtlicher Sachverhalt Deutschland mit einem anderen Staat verbindet. Es regelt unter anderem, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Unfall, einen Personenschaden oder einen anderen zivilrechtlichen Anspruch anzuwenden sein kann.

  2. Erfahrung mit internationalen Mandanten

    Internationale Mandanten sind von außerhalb mit deutschen Verfahren oft sehr schlecht vertraut und müssen sie von dort aus auch noch organisieren. Umgekehrt haben Menschen hier in Deutschland die gleichen Probleme, wenn es darum geht, dass ihr Unfallgegner, ein Versicherer, ein Unternehmen oder Fahrer oder sonstige Beteiligte im Ausland sitzen.

  3. Bezug zu Schadensersatz, Schmerzensgeld und Verkehrsrecht

    Ein Personenschaden kann Ansprüche auf Schadensersatz oder auch auf Schmerzensgeld zur Folge haben. Bei einem Verkehrsunfall im Ausland kommen vielfach versicherungs- und verkehrsrechtliche Fragen hinzu. Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen und wie weit, hängt jedoch immer vom Einzelfall und vom anwendbaren Recht ab.

  4. Mehrsprachige rechtliche Kommunikation

    Bei der internationalen Schadensregulierung wird es mitunter schon bei der Übersetzung nicht getan sein. Entscheidend ist zu erkennen, was ein ausländisches Schreiben oder ein Formular oder eine Erklärung im Einzelnen rechtlich bedeutet. Die Kanzlei arbeitet deshalb in einem mehrsprachigen und internationalen Mandat.

  5. Berücksichtigung der tatsächlichen Lebenssituation

    Ein Unfall richtet sich nicht nach den Reiseplänen des einzelnen. Urlauber müssen nach Hause, Geschäftsreisen sind irgendwann zu Ende, die internationale Familie zieht weiter, die militärische Versetzung kann nicht einfach hinausgeschoben werden. Eine sinnvolle rechtliche Planung muss die tatsächlichen Gegebenheiten mit einbeziehen.

  6. Koordination statt pauschaler weltweiter Vertretungsversprechen

    Bei Fällen außerhalb der eigenen Zulassungs- und Tätigkeitsbereiche wird als Erstes zu klären sein, welche grenzüberschreitenden Fragen von Deutschland aus noch behandelt werden können. Verlangt es das Verfahren, dass vor Ort eine anwaltliche Vertretung in Anspruch genommen werden soll, kann die Zusammenarbeit mit dort zugelassenen Rechtsanwälten ein Bestandteil der weiteren Strategie sein.

Rechtsanwältin Vera Zambrano und die internationale Kanzlei

Vera Zambrano ist Gründerin und Partnerin der international ausgerichteten Kanzlei Vera Zambrano & Team in Berlin. Diese bearbeitet nationale und grenzüberschreitende Rechtsfälle u. a. in den Bereichen internationales Privatrecht und internationales Familienrecht.

Leitende Rechtsanwältin Vera Zambrano

Rechtsanwältin Vera Zambrano

Die Perspektive des internationalen Privatrechts wird besonders wichtig, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben. Personenschaden, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verkehrsrecht, Versicherungsfragen: All dies steht zivilrechtlich zwischen Deutschland und einem anderen Staat häufig nicht nebeneinander, sondern überschneidet sich. Die internationale Tätigkeit unserer Kanzlei hilft dabei, solche Verbindungen von Anfang an zu sehen und den Fall entsprechend aufzubauen.

  • Zulassung und Kanzleistandort

    Die Anwältin ist in Berlin zusammen mit ihrer Partnerin zugelassen. Der Kanzleistandort in Deutschland ist auch für die hier lebenden Mandanten der zentrale Ansprechpartner, wenn sie eine rechtliche Angelegenheit in Deutschland haben, ebenso für internationale Mandanten, die ein rechtliches Problem in Deutschland haben.

  • Internationales Privat- und Familienrecht

    Wir beschäftigen uns in der Kanzlei regelmäßig mit Fällen, in denen mehrere Staaten, verschiedene Rechtsordnungen oder Lebenssituationen zusammentreffen. Ein Schwerpunkt liegt im internationalen Familienrecht. Aber auch für grenzüberschreitende zivilrechtliche und schadensrechtliche Fragen ist internationales Privatrecht von Bedeutung.

  • Internationale Mandantschaft

    Die Kanzlei arbeitet für Mandanten aus Deutschland, aber auch darüber hinaus. Gerade im Falle eines Unfalles im Ausland ist dieser internationale Bezug wichtig, denn die verletzte Person kann in Deutschland leben, während Versicherung, Unfallgegner oder andere Beteiligte in einem anderen Staat ansässig sind.

  • Mehrsprachiges Kanzleiumfeld

    Das Team arbeitet mehrsprachig. Für die hier beschriebene Leistung sind vor allem Deutsch, Englisch und Spanisch wichtig. So können zentrale rechtliche Fragen und die nächsten Schritte in einer leicht verständlichen Sprache offen besprochen werden.

Häufige Fragen zu Unfall im Ausland und Personenschaden

Was sollte ich nach einem Unfall im Ausland als Erstes sichern?

Wenn es die Lage gestattet, sichern Sie Unfallberichte, Polizeidokumente, Zeugenadressen, Fotos und Filme, Versicherungsunterlagen, medizinische Unterlagen, Rechnungen, Reiseunterlagen, Schriftwechsel mit Versicherungen oder beteiligten Firmen. Bei einem Mietwagenunfall gehören natürlich auch Mietvertrag und Fahrzeugunterlagen dazu. Lassen Sie sich nichts unterschreiben und nicht wegnehmen, wenn Sie den Grund nicht verstehen.

Ich bin wieder in Deutschland. Ist eine rechtliche Prüfung noch möglich?

Ja, die Rückkehr nach Deutschland beendet eine mögliche Angelegenheit nicht. Es kommt unter anderem auf Unfallort, anwendbares Recht, mögliche Fristen, vorhandene Beweise, Versicherungsschutz und Beteiligte an. Gerade nach der Rückreise kann eine rechtliche Einordnung notwendig werden, um zu klären, welche Schritte noch möglich sind.

Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

Eine pauschale Antwort ist darauf nicht möglich. Hierbei können etwa der Unfallort, der gewöhnliche Aufenthalt der Beteiligten und die Art des Anspruchs eine Rolle spielen, außerdem europäische oder internationale Kollisionsregeln. Deshalb ist die Frage nach dem anwendbaren Recht eines der ersten Dinge, die es bei einem grenzüberschreitenden Unfall zu prüfen gilt.

Kann ein deutscher Rechtsanwalt einen Unfall in den USA bearbeiten?

Ein deutscher Rechtsanwalt kann die grenzüberschreitenden Fragen prüfen, Unterlagen und Sachverhalt ordnen und die internationale Strategie mit ausarbeiten. Soweit für ein Verfahren in einem bestimmten US-Bundesstaat eine dortige Zulassung erforderlich ist, wird zusätzlich ein solcher Anwalt benötigt.

Muss ich nach einem Unfall im Ausland im Unfallland bleiben?

Nicht unbedingt. Ob Ihre persönliche Anwesenheit später noch erforderlich ist, hängt vom einzelnen Land, vom Verfahren und vom Einzelfall ab. Denkbar sind medizinische Untersuchungen, Aussagen oder Gerichtstermine. Die rechtliche Planung kann aber von Anfang an so erfolgen, dass Sie eventuell schon nach Deutschland zurückreisen müssen.

Welchen Stellenwert hat die ausländische Versicherung in der Schadensregulierung?

Welche Versicherung zuständig ist und auf welchem Weg die Schadensregulierung erfolgen kann, hängt vom Unfallort, den beteiligten Fahrzeugen bzw. Personen und dem vorhandenen Versicherungsschutz ab. Bei bestimmten Verkehrsunfällen in Europa kommen unter Umständen auch ein Schadenregulierungsbeauftragter oder ein nationales Versicherungsbüro in Betracht. In vielen Fällen ist jedoch ein eigener Weg über die ausländische Versicherung erforderlich.

Steht im Fall eines Personenschadens auch Schmerzensgeld zu?

Ob und in welchem Umfang Schmerzensgeld und ggf. weitere Schadensersatzpositionen zu verlangen sind, richtet sich nach dem anzuwendenden Recht und den Umständen des Einzelfalls. Eine nachvollziehbare medizinische Dokumentation ist insoweit wichtig, und zwar nicht nur über die erste Behandlung, sondern auch über den Verlauf der Verletzung und über etwaige Folgen.

Was gilt bei einem Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland?

Ein Unfall in Deutschland mit einem ausländischen Fahrzeug kann zusätzliche Fragen zur Versicherung und Schadensregulierung aufwerfen. Fahrzeugdaten, Versicherungsdaten, Fotos, Unfallhergang müssen deshalb möglichst genau dokumentiert werden. Je nach Konstellation kann auch das Deutsche Büro Grüne Karte von Belang sein.

Ich wurde in Deutschland verletzt und kann kein Deutsch. Kann die Kanzlei helfen?

Die Kanzlei hat internationale Mandanten. Wenn sie will, können wir ihr rechtliche Zusammenhänge auf Deutsch, Englisch, Spanisch etc. erklären. Bei einem Unfall in Deutschland sind ggf. deutsche Versicherungen, Behörden, medizinische Unterlagen und zivilrechtliche Ansprüche betroffen, die ohne Kenntnis des deutschen Systems nur schwer einzuordnen sind.

Hilft die Kanzlei auch amerikanischen Soldaten in Deutschland?

Die Beratung gilt auch für amerikanische Soldaten und ihre internationalen Familien, die in Deutschland einen Unfall hatten. Praktische Dinge wie PCS, Versetzung, Rückkehr in die USA oder bevorstehender Standortwechsel können in die Planung der rechtlichen Strategie einfließen.

Bedeutet jeder Unfall auch einen Anspruch auf Schadensersatz?

Nein. Ob ein Anspruch besteht, hängt davon ab, wer schuld am Unfall ist, welche Beweise es gibt, welche Schäden tatsächlich entstanden sind, welches Recht anwendbar ist, welche Fristen oder Versicherungen in Frage kommen usw. Allein die Tatsache, dass ein Unfall passiert ist, reicht deshalb nicht, um einen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu bejahen.

Der nächste Schritt

Ihre Reise ist vorbei. Der rechtliche Fall kann weitergehen.

Sie können längst wieder in Deutschland sein, während die ausländische Versicherung den Vorgang noch prüft, weitere medizinische Unterlagen verlangt wird oder wichtige Informationen im Unfallland liegen. Das ist bei internationalen Fällen keine Seltenheit. Für eine erste Einordnung helfen vor allem einige wenige Dinge. Wo und wann ist der Unfall passiert? Wo wohnen Sie heute? Welche Versicherungsunterlagen, medizinischen Unterlagen und sonstigen Nachweise liegen vor? Auch fremdsprachige Unterlagen unbedingt aufbewahren und sich nicht vorab aussortieren, nur weil sich die Bedeutung unter Umständen nicht sofort erschließt.

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