Zivilrechtliche Beratung in Berlin

Anwalt für Privat- und Vertragsrecht bei Ansprüchen nach einem Auslandsunfall

Rechtsberatung im allgemeinen und besonderen Zivilrecht – bei Fragen aus dem Vertrag, Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatz, Schmerzensgeld und im internationalen Privatrecht.

Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Verbrauchern und Unternehmen. Streitigkeiten können hier aus Verträgen, aus mangelhafter Leistung, aus offenen Forderungen, aus Sachschäden oder aus divergierenden Vorstellungen darüber, was verabredet war, entstehen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung bringt in den Sachverhalt Struktur und hilft, die vorhandenen Möglichkeiten richtig einzuordnen.

Wir beraten und vertreten Mandanten in Berlin, in ganz Deutschland und bei Sachverhalten mit internationalem Bezug. Wir prüfen für Sie als Ansprechpartner für Zivilrecht und Vertragsrecht auch Unterlagen, bewerten Ansprüche und Gegenansprüche und besprechen mit Ihnen, welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte in Betracht kommen. Hierbei behalten wir auch alle möglichen Verknüpfungen zum internationalen Privatrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Musik- und Lizenzrecht im Blick.

Mandanten und Anliegen

Zivilrechtliche Beratung für private und geschäftliche Fälle

Zu unseren Mandanten zählen Privatpersonen, Verbraucher, Selbständige, Kreative und Unternehmen, die einen Vertrag zur Prüfung vorlegen, Ansprüche durchsetzen oder Forderungen abwehren lassen wollen oder die einen Sachverhalt grenzüberschreitender Art rechtlich einordnen lassen möchten.

  • Privatpersonen und Verbraucher

    Wir beraten Privatpersonen bei Schwierigkeiten mit Kaufverträgen, Dienstleistungsverträgen, Darlehensverträgen, Verträgen über Abonnements, Gewährleistung, Rückzahlung und Schadensersatz. Wir prüfen, welche Rechte sich aus dem Vertrag oder aus gesetzlichen Vorschriften ergeben können und welche Unterlagen für die weitere Bearbeitung nützlich oder notwendig sind.

  • Selbstständige und Unternehmen

    Unternehmern und Selbständigen helfen wir bei der Erstellung und Prüfung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsvereinbarungen und Zahlungsregelungen. Wenn vertragliche Leistungen nicht erbracht wurden, Vergütungen nicht geleistet werden oder Forderungen zu Unrecht erhoben werden, kann eine umfangreiche rechtliche Prüfung sinnvoll sein.

  • Käufer und Verkäufer

    Bei allen Fragen des Kaufrechts stehen wir Käufern und Verkäufern zur Seite, sei es bei Sachmängeln, Zahlungsverzug, Lieferverzug, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Wir sind hier sowohl für private Käufe als auch für Onlinekäufe, Fahrzeugkäufe oder geschäftliche Kaufverträge zuständig.

  • Auftraggeber und Auftragnehmer

    Bei Werk- und Dienstleistungsverträgen kommt es oft zu Streitigkeiten über die geschuldete Leistung, über Mängel, Fristen, Abnahme und Vergütung. In unserer Tätigkeit im Werkvertragsrecht prüfen wir Einzelheiten des Vertrages, den Stand der dokumentierten Leistung und die damit verbundenen Ansprüche.

  • Künstler und Kreative

    Musiker, Produzenten, Agenturen und andere Kreative beraten wir in zivilrechtlichen Fragen zu Musikverträgen, Lizenzverträgen, Vergütungsregelungen und Nutzungsrechten. Bei Verträgen mit einer internationalen Beteiligung prüfen wir auch das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.

  • Mandanten mit internationalem Bezug

    Internationale Verträge, ausländische Partner, Vermögen im Ausland oder Vertragspartner in anderen Staaten können Fragen des internationalen Privatrechts aufwerfen. Wir verbinden unsere zivilrechtliche Prüfung deshalb mit der Klärung grenzüberschreitender Zuständigkeiten und möglicher Überschneidungen zum internationalen Familien- und Erbrecht.

Rechtliche Unterstützung

Zivilrechtliche Konflikte strukturiert bearbeiten

Vertragsprobleme, Forderungen, Schadensfälle entstehen meist dann, wenn die Ansprache nicht klar geblieben ist, Nachweise fehlen oder die Beteiligten die Vereinbarung unterschiedlich verstehen. Unsere Aufgabe ist es, die Sache rechtlich zu ordnen, die Unterlagen zu werten und die möglichen Wege übersichtlich darzustellen.

  1. Unklare oder nachteilige Vertragsbedingungen

    Unklare Leistungsbeschreibungen, widersprüchliche Zahlungsbedingungen, keine Regelungen zu Haftung und keine Kündigungsfristen führen schnell zu Konflikten. Wir prüfen den Vertrag nicht losgelöst, sondern im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschehen und zeigen Rechte, Einwendungen oder Gestaltungsmöglichkeiten auf.

    Rechtliche Einordnung: Vertragsprüfung, Klauselauslegung, Anfechtung, Kündigung, Rücktritt, Anpassung weiterer Korrespondenz.

  2. Mangelhafte Waren und Werkleistungen

    Wenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt oder eine Arbeit nicht richtig gemacht worden ist oder wenn eine Leistung nicht vertraglich geschuldet ist, stellt sich die Frage, ob Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz verlangt werden kann oder nicht. Je nachdem, was im Vertrag steht, wie der Mangel beschaffen ist, wie die Dokumentation aussieht und ob und welche Fristen gesetzt worden sind.

    Rechtliche Einordnung: Wir prüfen Ihre Mängelrechte, die Gewährleistung, die Fristsetzung und den Reaktionsweg auf die Stellungnahme Ihres Vertragspartners.

  3. Offene oder unberechtigte Forderungen

    Ungemahnte Rechnungen verlangen eine besonders strenge Durchsetzung. Umgekehrt erhalten Sie manchmal Zahlungsaufforderungen, bei denen sich auf den ersten Blick nicht erschließt, warum die Forderung berechtigt ist und in welcher Höhe. Wir prüfen die Forderung, den Vertrag, die Leistungsnachweise, Zahlungen, Einwendungen und nehmen je nach Mandat die außergerichtliche oder gerichtliche Korrespondenz auf.

    Rechtliche Einordnung: Forderungseinzug, Zahlungsaufforderung, Forderungsabwehr, Verhandlung oder gerichtliche Geltendmachung.

  4. Schäden und persönliche Beeinträchtigungen

    Ein Unfall, eine Pflichtverletzung, eine unerlaubte Handlung kann Sachschäden nach sich ziehen, finanziellen Nachteil bewirken, zu körperlichen Beeinträchtigungen führen. Für Schadensersatz und Schmerzensgeld kommt es unter anderem darauf an, wie die Umstände und der Hergang der Arbeit und der Schaden sind, inwieweit der Schädiger sich nachweisen lässt, inwieweit seine Handlung und der Schaden an den Folgen kausal sind, und wie sich die Folgen beweisen lassen.

    Rechtliche Einordnung: Prüfung von Haftung, Schadenspositionen, medizinischen Unterlagen, Belegen und Korrespondenz mit Beteiligten oder Versicherungen.

  5. Konflikte mit internationalem Bezug

    Bei Verträgen und Schadensfällen zwischen Deutschland und dem Ausland reicht es oft nicht aus, die Sache nur national zu betrachten. Zu klärende Fragen sind etwa die Rechtswahl, der Gerichtsstand, die Aufenthaltsorte der Beteiligten, der Leistungsort und die Frage, ob Ansprüche oder Entscheidungen grenzüberschreitend durchsetzbar sind.

    Rechtliche Einordnung: Internationales Privatrecht, internationales Vertragsrecht, Zuständigkeit und Abstimmung mit ausländischen Beteiligten oder Kooperationspartnern.

  6. Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten

    Zivilrechtliche Probleme stehen oft in engem Zusammenhang mit Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Urheberrecht. So etwa auch bei Vermögensauseinandersetzungen nach einer Trennung, Verträgen zwischen Angehörigen der Familie, Forderungen aus dem Nachlass oder grenzüberschreitenden Fragen zu Eigentum oder Lizenzen.

    Rechtliche Einordnung: Erfassung der Schnittstellen, Abstimmung der weiteren Bearbeitung nach dem Schwerpunkt des Falles.

Struktur und Orientierung

Rechtliche Unterstützung entlang des gesamten Sachverhalts

Eine anwaltliche Beratung im Zivilrecht schafft eine tragfähige Grundlage für alle weiteren Entscheidungen, hilft, rechtlich bedeutsame Tatsachen von Nebensächlichem zu trennen, und die nächste Kommunikation mit der anderen Vertrags- oder Konfliktpartei gut vorzubereiten.

  1. Verständliche Einschätzung der Rechtslage

    Verwirrende Verträge oder Gesetzestexte werden hier in verständlicher Sprache erläutert. Sie erfahren, worauf es wirklich ankommt, wo es rechtlich oder tatsächlich auf der Kippe steht und welche Angaben oder Unterlagen uns zu einer genaueren Prüfung noch fehlen.

  2. Geordnete Prüfung Ihrer Unterlagen

    Verträge, AGB, Rechnungen, Mails, Nachrichten, Fotos und andere Belege werden nicht einzeln, sondern im Zusammenhang angesehen. Wir können dann besser prüfen, was vereinbart wurde und wie der bisherige Verlauf sich dokumentieren lässt.

  3. Vorbereitung der Kommunikation

    Zu viel Eile und Widersprüchliches in Ihren Schreiben können jede Streitigkeit unnötig verkomplizieren. Daher helfen wir Ihnen mit anwaltlicher Beratung bei der Formulierung Ihrer Forderungen, Einwendungen, Fristsetzungen und Antworten auf die Schreiben Ihrer Gegenseite.

  4. Bewertung außergerichtlicher Lösungen

    Eine außergerichtliche Einigung kann dabei schlichtweg auch nur Verhandlungen, einen Vergleich, eine Zahlungsvereinbarung oder irgend eine andere Form der Bindung an sich haben. Wir erläutern Ihnen die Folgen der jeweiligen Einigung und prüfen, was dabei eindeutig und schriftlich fixiert werden sollte.

  5. Vorbereitung gerichtlicher Schritte

    Ist eine Einigung ohne Gericht nicht möglich oder nicht sinnvoll, werden die möglichen gerichtlichen Verfahren, deren Zuständigkeiten, die Beweise, die Risiken und die Möglichkeiten besprochen. Was gut erscheint, hängt vom Streitwert, von der Beweislage und von dem Ziel des Mandats ab.

  6. Einordnung internationaler Besonderheiten

    Bei internationalen Themen kommen schnell Fragen der anwendbaren Rechtsordnung, des Gerichtsstands und der praktischen Verständigung auf. Das ist vor allem dann wichtig, wenn sich Vertragspartner, Angehörige, Vermögen oder Schadensorte im Ausland befinden.

Internationale Kanzlei in Berlin

Persönliche Beratung im Zivilrecht und Privatrecht

Wir kombinieren die Bearbeitung von klassischen zivilrechtlichen Themen mit international geprägten Mandaten. Wichtig sind uns eine genaue Sachverhaltsaufnahme, verständliche Sprache und ein den Bedürfnissen des Mandanten entsprechendes Vorgehen.

  1. Individuelle Prüfung statt pauschaler Aussagen

    Jeder Fall muss anhand der eigenen Unterlagen und des konkreten Verlaufs geprüft werden. Allgemeine Rechtsinformationen können keine Einzelfallprüfung ersetzen, schon gar nicht, wenn es um Fristen, größere Vermögen oder Ausländer geht.

  2. Verständliche rechtliche Kommunikation

    Rechtsterminologie und Verfahrensgang werden erläutert, damit der Mandant nachvollziehen kann, worauf es ankommt, welche Unterlagen er bereithalten soll und welche Folgen die unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten auf eine bestimmte Situation haben können.

  3. Beratung vor und nach Vertragsschluss

    Vertragsrechtliche Hilfe braucht nicht erst dann in Anspruch genommen zu werden, wenn es bereits Streit gibt. Verträge können vor Unterschrift daraufhin überprüft werden, ob sie für den Mandanten die besten Regelungen enthalten. Nach Vertragsschluss beraten wir den Mandanten bei Leistungsstörungen und Leistungsunterschieden, bei Zahlungsverzug, Kündigung, Rücktritt und Schadensersatzansprüchen.

  4. Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

    Je nach Mandat führen wir die Korrespondenz mit Vertragspartnern, Unternehmen, Privatleuten, Versicherungen, gegnerischen Rechtsanwälten. Wird ein gerichtliches Verfahren erforderlich, bereiten wir es nach der ermittelten rechtlichen und tatsächlichen Situation vor.

  5. Koordination grenzüberschreitender Fälle

    Der Anwalt für internationales Privatrecht prüft nicht nur, ob ein Anspruch besteht. Ebenso wichtig können auch die anwendbare Rechtsordnung, der zuständige Staat, der Gerichtsstand und die praktische Durchsetzbarkeit der Entscheidung sein.

  6. Berücksichtigung angrenzender Rechtsgebiete

    Die internationale Tätigkeit umfasst neben dem internationalen Privatrecht auch internationales Familienrecht, internationales Erbrecht, internationales Immobilienrecht, internationales Wirtschaftsrecht sowie Musikrecht und Urheberrecht. So können auch hier sich überschneidende Problemstellungen frühzeitig gesehen und in die weitere Bearbeitung des Falles einfließen.

Ihre Ansprechpartnerin

Internationale und zivilrechtliche Beratung durch Vera Zambrano

Rechtsanwältin Vera Zambrano ist Gründerin und Partnerin in Charge der international tätigen Sozietät Vera Zambrano & Associates in Berlin-Charlottenburg. Zu ihren Praxisfeldern gehören internationales Privatrecht, internationales Familienrecht, Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Musikrecht und Urheberrecht.

Leitende Rechtsanwältin Vera Zambrano

Rechtsanwältin Vera Zambrano

In ihren zivilrechtlichen Mandaten verbindet sie die Prüfung deutscher Rechtsfragen mit dem Blick für internationale Zusammenhänge. So etwa bei Vertragsbeziehungen mit ausländischen Partnern, Schäden im Ausland, grenzüberschreitenden Vermögensfragen oder auch bei den Schnittstellen von Privatrecht und Familienrecht, von Erbrecht und Privatrecht.

  • Privatrecht und Vertragsrecht

    Beratung bei Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung, Vertragsverletzungen, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht, AGB, Gewährleistung.

  • Internationales Privatrecht

    Einordnung von Rechtswahl, Gerichtsstand und Zuständigkeit bei Sachverhalten zwischen Deutschland und anderen Staaten.

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche nach Pflichtverletzungen, Unfällen oder anderen schädigenden Ereignissen.

  • Mehrsprachige Mandatsbearbeitung

    Beratung von deutsch- und fremdsprachigen Mandanten, Koordination grenzüberschreitender Unterlagen und Beteiligter.

Häufig gestellte Fragen zum Zivil- und Privatrecht in Berlin

Was regelt das allgemeine Zivilrecht?

Das allgemeine Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse von gleichgestellten Personen und Unternehmen. Im Einzelnen geht es um Verträge, Forderungen, Haftung, Schadensersatz, Eigentum, Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zu diesen allgemeinen Regelungen gibt es dann besondere Regelungen etwa im Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Darlehensrecht.

Wann ist ein Anwalt für Zivilrecht in Berlin sinnvoll?

Eine Beratung kann sinnvoll sein, wenn ein Vertrag unklar ist, eine Leistung mangelhaft erbracht ist, eine Zahlung ausbleibt, eine Forderung abgewehrt werden soll oder ein Schaden entstanden ist. Auch vor dem Abschluss eines wichtigen Vertrages ist eine rechtliche Prüfung nützlich, um Pflichten und Risiken besser zu verstehen und auch Fragen der Beendigung zu klären.

Was prüft ein Anwalt für Vertragsrecht in Berlin?

Zunächst werden Vertragsparteien, vereinbarte Leistung, Vergütung, Fristen, Haftung, Kündigung, Rücktritt, Gewährleistung und Gerichtsstand sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft. Im Fall eines Konfliktes auch tatsächlich durchgeführte Abläufe, Kommunikation, mögliche Vertragsverletzungen.

Welches Recht habe ich bei einem mangelhaften Kauf?

Je nach Vertrag und Einzelfall kommen Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Welche Rechte im Einzelnen bestehen und in welcher Reihenfolge sie geltend gemacht werden können, ist anhand der Umstände und der vorhandenen Unterlagen zu prüfen.

Was macht ein Anwalt für Werkvertragsrecht?

Ein Anwalt für Werkvertragsrecht berät bei Streitigkeiten über Bau-, Reparatur-, Herstellungs- oder andere erfolgsgeschuldete Leistungen, i. d. R. über Mängel, Abnahme, Vergütung, Fristen, Nachbesserung, Kündigung, Schadensersatz u. a.

Wie werden offene Forderungen durchgesetzt?

Zunächst werden die Vertragsgrundlage, die Fälligkeit, die erbrachte Leistung und etwaige Einwendungen geprüft. Danach kann die Forderung außergerichtlich geltend gemacht werden. Je nach Reaktion der Gegenseite sind dann weitere Verhandlungen, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage möglich.

Wie kann ich mich gegen eine unbegründete Forderung wehren?

Eine Forderung sollte man nicht gleich anerkennen. Man prüfe insbesondere folgende Punkte: Ist ein Vertrag zustande gekommen? Wie lautet die geschuldete Leistung? Auf welcher Rechnung beruht die Forderung? Ist die Forderung ggf. verjährt? Haben wir schon gezahlt? Den Anspruch kann man dann mit einer nachvollziehbaren Begründung ganz oder teilweise zurückweisen.

Wann hat man einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld?

Schadensersatz wäre denkbar bei einer Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die zu einem nachweisbaren finanziellen Nachteil geführt hat. Schmerzensgeld bezieht sich auf immaterielle Folgen wie körperlichen Schmerz oder gesundheitliche Schäden. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe und Rangordnung, ist von der Haftung, von Beweisfragen und den konkreten Folgen abhängig.

Was ist internationales Privatrecht?

Das internationale Privatrecht legt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten vor allem fest, welches nationale Recht zur Anwendung kommt. Weitere Gesichtspunkte sind auch die internationale Zuständigkeit, der Gerichtsstand, eine vereinbarte Rechtswahl sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen.

Behandelt die Kanzlei auch internationale Familienrechtsfälle?

Ja. Internationales Familienrecht gehört zu den Schwerpunkten der Kanzlei. Zivilrechtliche und familienrechtliche Probleme stehen beispielsweise bei internationalen Vermögenswerten, Eheverträgen, grenzüberschreitenden Unterhaltsfragen, Erbschaften und Eigentumsstreitigkeiten oft in Wechselbeziehung.

Sind außergerichtliche Lösungen im Zivilrecht möglich?

Viele zivilrechtliche Streitigkeiten lassen sich grundsätzlich durch anwaltliche Korrespondenz, Verhandlungen, Mediation oder einen Vergleich lösen. Ob dies im Einzelfall möglich und sinnvoll ist, hängt von der Rechtslage, der Beweissituation, dem Verhalten der Gegenseite und den Zielen des Mandanten ab.

Was für Unterlagen müssen für die erste Prüfung mitgebracht werden?

Nützlich sind Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Rechnungen, Belege über Zahlungen, E-Mails, Nachrichten, Fotos, Gutachten, medizinische Unterlagen und alles, was an Schreiben man schon bekommen hat. Außerdem sollte der zeitliche Ablauf des Geschehens möglichst vollständig und nachvollziehbar rekonstruiert werden können.

Der nächste Schritt

Ihr zivilrechtliches Anliegen strukturiert besprechen

Egal, ob es sich um einen Vertragstreit, eine mangelhafte Leistung, offene Forderungen, um Schadensersatz oder um einen internationalen Fall handelt: Schreiben Sie uns kurz, was geschehen ist und welche Unterlagen Sie haben. Dann sehen wir, ob und in welchem Umfange eine Beratung oder Vertretung übernommen werden kann.

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