Zivilrechtliche Beratung in Berlin
Anwalt für Privat- und Vertragsrecht bei Ansprüchen nach einem Auslandsunfall
Rechtsberatung im allgemeinen und besonderen Zivilrecht – bei Fragen aus dem Vertrag, Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatz, Schmerzensgeld und im internationalen Privatrecht.
Das Zivilrecht, auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen, Verbrauchern und Unternehmen. Streitigkeiten können hier aus Verträgen, aus mangelhafter Leistung, aus offenen Forderungen, aus Sachschäden oder aus divergierenden Vorstellungen darüber, was verabredet war, entstehen. Eine frühzeitige rechtliche Einschätzung bringt in den Sachverhalt Struktur und hilft, die vorhandenen Möglichkeiten richtig einzuordnen.
Wir beraten und vertreten Mandanten in Berlin, in ganz Deutschland und bei Sachverhalten mit internationalem Bezug. Wir prüfen für Sie als Ansprechpartner für Zivilrecht und Vertragsrecht auch Unterlagen, bewerten Ansprüche und Gegenansprüche und besprechen mit Ihnen, welche außergerichtlichen oder gerichtlichen Schritte in Betracht kommen. Hierbei behalten wir auch alle möglichen Verknüpfungen zum internationalen Privatrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht sowie Musik- und Lizenzrecht im Blick.