Welche besonders herausragenden Fälle im internationalen Familienrecht gab es?
Ein Einblick in besondere internationale Familiensachen, Abstammungsfragen, Kindesentführung, grenzüberschreitende Zustellung und komplexe gerichtliche Verfahren.
Internationale Rechtsfragen erscheinen anfangs häufig einfach. Doch wo mehrere Länder, Wohnorte, Staatsangehörigkeiten oder Rechtsordnungen ins Spiel kommen, wird aus einer einfachen Frage schnell ein komplizierter Fall. Die folgenden FAQS geben einen ersten Überblick über internationales Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Strafrecht und andere Rechtsgebiete mit Deutschlandbezug. Bereits seit 2005 beraten wir, Vera Zambrano & Team, Mandanten aus Deutschland und dem Ausland in nationalen und grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im internationalen Familienrecht in Deutschland, insbesondere bei Scheidungen mit Auslandsbezug, internationalen Sorgerechtsverfahren, Umgangsrecht und internationalen Kindesentführungen. Darüber hinaus beschäftigen wir, die Rechtsanwaltskanzlei Zambrano in Berlin-Charlottenburg, uns auch mit zivilrechtlichen, wirtschaftlichen, strafrechtlichen, urheberrechtlichen sowie miet- und immobilienrechtlichen Fragen.
„Gute rechtliche Orientierung beginnt damit, möglichst frühzeitig Zuständigkeiten, Fristen und grenzüberschreitende Zusammenhänge zu klären.“
Ein internationales Mandat ist nur selten mit einem Gesetz zu erfassen. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Ort des Vertragsschlusses, Vermögen im Ausland, Aufenthaltsort eines Kindes, etwaige schon laufende Verfahren – alles kann hier jeweilige Bedeutung haben. Vor allem bei internationalem Familienrecht, zivilrechtlichen Streitigkeiten oder grenzüberschreitendem Strafrecht ist es daher sinnvoll, zunächst zu klären, welche Rechtsordnung in Frage kommt, welches Gericht oder welche Behörde zuständig ist und welche Papiere für die weitere Prüfung nötig sind.
Ein Einblick in besondere internationale Familiensachen, Abstammungsfragen, Kindesentführung, grenzüberschreitende Zustellung und komplexe gerichtliche Verfahren.
Die folgenden FAQS beinhalten typische Fragen, mit denen Mandanten an eine international ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei in Berlin herantreten. Sie können zur ersten Orientierung dienen und zeigen, welche rechtlichen Punkte in einem bestimmten Fall zu beachten sind. Welche Regelung in welchem konkreten Fall tatsächlich gilt, hängt dabei stets von den Einzelheiten des jeweils betroffenen Sachverhalts, den Staaten, die beteiligt sind, und eventuell schon laufenden gerichtlichen oder behördlichen Verfahren ab.
Internationales Familienrecht wird dann notwendig, wenn eine familienrechtliche Angelegenheit einen Bezug zu mehreren Staaten hat. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine der Parteien verschiedene Staatsangehörigkeiten hat, einer der Beteiligten im Ausland lebt oder wohnt, der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes sich in einem anderen Staat befindet, die Ehe im Ausland geschlossen wurde oder wenn Vermögen in verschiedenen Staaten vorhanden ist. Häufige Themen sind hier internationale Ehescheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhalt, Abstammung, Anerkennung ausländischer Entscheidungen oder internationale Kindesentführung.
Ein Anwalt für internationales Familienrecht wird zunächst klären, welche Gerichte oder Behörden für einen Fall zuständig sind und welches Recht auf die jeweiligen Fragen anwendbar ist. Sodann können die Themen Scheidung, Trennung, elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Vermögen, internationale Entscheidungen systematisiert werden. Familien, die zwischen Deutschland und einem anderen Staat leben, sollten unbedingt unterscheiden, wer zuständig ist, welches Recht anzuwenden ist und wann Entscheidungen anerkannt oder durchgesetzt werden können.
Wo eine Ehe geschlossen wurde, bedeutet nicht automatisch, wo sie geschieden werden kann. Wo das grenzüberschreitende Verfahren anhängig gemacht werden kann, hängt ab von dem gewöhnlichen Aufenthalt beider Ehegatten, von früheren Aufenthaltsorten, von der Staatsangehörigkeit, von den verschiedenen europäischen und nationalen Zuständigkeitsregeln. In vielen neueren Verfahren innerhalb der Europäischen Union ist unter anderem die Brüssel-IIb-Verordnung maßgeblich. Wer einen Scheidungsanwalt in Berlin mit einem internationalen Fall beauftragen möchte, sollte daher die gerichtliche Zuständigkeit möglichst vor Einleitung des Verfahrens feststellen lassen.
Da ein deutsches Gericht zuständig ist, folgt noch nicht, dass hier auch nur deutsches Scheidungsrecht gilt. Bei internationalen Scheidungen ist in Deutschland unter anderem die Rom-III-Verordnung zu beachten. Sie bestimmt, welches Recht auf die Scheidung selbst anzuwenden sein kann, und läßt in bestimmten Fällen auch eine Rechtswahl zu. Für Unterhalt, Güterrecht, Versorgungsausgleich oder Kindschaftssachen gelten aber wiederum eigene Vorschriften, weshalb diese Fragen nicht einfach zusammengefasst werden dürfen.
Ob eine im Ausland ergangene Ehescheidung in Deutschland sofort Berücksichtigung finden kann oder erst anerkannt werden muss, hängt in erster Linie davon ab, aus welchem Staat sie stammt. Für viele Entscheidungen aus EU-Mitgliedstaaten gelten vereinfachte Anerkennungsvorschriften, während z. B. für Scheidungen aus Drittstaaten ein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig werden kann. Letzteres ist z. B. von Bedeutung, wenn es um eine weitere Eheschließung, um Namensfragen, um die Erbfolge oder um den Nachweis des Familienstandes geht.
Bei internationalen Verfahren über Sorgerecht und Umgangsrecht ist oft der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes entscheidend. Daneben sind europäische Verordnungen, internationale Abkommen und nationales Familienrecht von Belang. Wer einen Anwalt für Sorgerecht in Berlin mit grenzüberschreitendem Fall beauftragen will, sollte deshalb möglichst genau über den gegenwärtigen Wohnort des Kindes und über frühere Wohnorte, über die bestehende Sorgeberechtigung und über von den Gerichten ergangene Vereinbarungen und Entscheidungen im Bilde sein.
Von internationaler Kindesentführung spricht man, wenn ein Kind entgegen bestehender Sorgerechte aus seinem bisherigen Aufenthaltsstaat in einen anderen Staat verbracht oder dort zurückgehalten wird. Hierbei kommt zwischen vielen Staaten das Haager Kindesentführungsübereinkommen, kurz HKÜ, zur Anwendung. Ein Rückführungsverfahren nach HKÜ ist jedoch kein Sorgerechtsverfahren über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes, weshalb Zeitpunkt, Aufenthaltsort und bestehende Sorgerechte von Bedeutung sein können.
Einstweilige Anordnungen oder andere Formen des vorläufigen Rechtsschutzes kommen dann in Betracht, wenn eine Entscheidung nicht bis zum Ende eines normalen Hauptsacheverfahrens abgewartet werden kann. Das sind im Familienrecht gerade Regelungen über den Aufenthalt des Kindes, über das Sorgerecht oder zum Umgang. Aber auch in anderen Rechtsgebieten kann durch einstweilige Verfügung vorübergehend Recht geschaffen werden, um Verhältnisse zu sichern. Ob ein Eilverfahren tatsächlich in Betracht kommt, hängt von der konkreten Situation ab.
Viele internationale Angelegenheiten lassen sich auch dann zunächst bearbeiten, wenn der Mandant nicht in Deutschland lebt. Unterlagen und Sachverhalte lassen sich dann digital übermitteln, Gespräche sind telefonisch oder per Video möglich. Ob und wann später eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Bei fremdsprachigen Mandanten lässt sich auch klären, in welcher Sprache die Kommunikation stattfinden kann und wann für gerichtliche oder behördliche Unterlagen eine Übersetzung notwendig ist.
Am hilfreichsten sind Unterlagen, die den bisherigen Verlauf und den derzeitigen Stand der Angelegenheit nachvollziehbar machen. Dazu gehören etwa gerichtliche Schreiben, behördliche Bescheide, Verträge, Vereinbarungen, Vollmachten, Korrespondenz, Urkunden oder auch schon ergangene Entscheidungen. Im internationalen Familienrecht sind häufig auch Heirats- und Geburtsurkunden, Angaben zu Staatsangehörigkeiten und Wohnorten und in vielen Fällen auch frühere Entscheidungen über Sorgerecht und Umgang wichtig. Bestehende Fristen sind unbedingt von Beginn an kenntlich zu machen.
Familien- und Erbrecht liegen in der Praxis häufig eng beieinander, etwa wenn es um Eheverträge, Nachlassplanung, Testamente, Pflichtteilsfragen oder Erbstreitigkeiten geht. Ein internationaler Bezug liegt vor, wenn Erblasser oder Erben oder Vermögen in mehreren Staaten wohnen oder belegen sind. Wer also einen Anwalt für Erbrecht in Berlin sucht, kann bei ihm nicht nur Fragen des deutschen Erbrechts, sondern auch zu Auslandsvermögen, ausländischen Testamenten, der Zuständigkeit von Nachlassbehörden oder der Anerkennung ausländischer Dokumente behandeln lassen.
Das Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht betrifft Verträge zwischen Unternehmen, ihre Gründung, ihre Beteiligungen, Gesellschaftervereinbarungen, Haftungsfragen und Streitigkeiten zwischen und innerhalb von Unternehmen. Der notwendige internationale Bezug ergibt sich hieraus, dass dann auch der Gerichtsstand, das anwendbare Vertragsrecht und die grenzüberschreitende Durchsetzung von Ansprüchen zu beachten sind. Wer einen Anwalt für Gesellschaftsrecht bzw. Wirtschaftsrecht in Berlin benötigt, muss seine Verträge, gesellschaftsrechtlichen Unterlagen und Angaben über die beteiligten Unternehmen möglichst vollständig und genau vorlegen.
Das internationale Privatrecht vermittelt die Antwort auf die Frage, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden privaten Vorgang anzuwenden ist. Im Vertragsrecht kommen dann häufig noch eine Menge weiterer Fragen hinzu (Gerichtsstandsvereinbarungen, Rechtswahlklauseln, Leistungsstörungen, Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen, Lizenzverträge, Schadensersatzansprüche usw.). Ein Anwalt für Vertragsrecht in Berlin wird also nicht zuletzt den Vertrag selbst, sondern auch die beteiligten Staaten, den Ort der Leistung und die sich stellenden Fragen der Zuständigkeit der Gerichte beachten müssen.
Internationale Strafsachen können aufkommen, wenn Ermittlungen, Beschuldigte, Geschädigte, Beweismittel oder behördliche Eingriffe mehrere Staaten betreffen. Dies sind insbesondere internationale oder europäische Haftbefehle, Auslieferungsersuchen, grenzüberschreitende Ermittlungen, internationale Fahndungen usw. Für einen Anwalt für Strafrecht in Berlin wird daher vor allem entscheidend sein, welche Behörde das Verfahren führt, welche Maßnahmen schon eingeleitet sind und ob daneben im Ausland Verfahren oder Fahndungseinträge bestehen.
Musik- und Urheberrecht ist beispielsweise von Bedeutung, wenn es um die Nutzung kreativer Leistungen, Rechte an Musikaufnahmen und Kompositionen, Lizenzverträge, Aufnahmeverträge, Aufführungsverträge und mögliche Urheberrechtsverletzungen geht. Bei internationalen Veröffentlichungen, Streamingdiensten oder digitalen Plattformen können schnell mehrere Rechtsordnungen betroffen sein. Ein Anwalt für Urheberrecht in Berlin wird zunächst klären, welche Rechte bestehen, welche Verträge maßgeblich sind und in welchem rechtlichen Zusammenhang eine Nutzung oder ein Konflikt zu bewerten ist.
Im Mietrecht können z. B. Mietverträge, Mietminderung, Kündigungen, Zahlungsansprüche oder Räumungsverfahren von Bedeutung sein. Das Immobilienrecht regelt daneben das Wohnungseigentum, Vertragsverhandlungen sowie rechtliche Fragen zum Erwerb oder Besitz von Immobilien. Wer einen Anwalt für Mietrecht oder Immobilienrecht in Berlin benötigt, sollte den betreffenden Vertrag, wichtige Schreiben sowie Angaben zur Immobilie bereit halten. Bei Eigentümern oder anderen Beteiligten aus dem Ausland können weitere internationale Fragen hinzukommen.
Schadensersatz kommt in Betracht, wenn z. B. durch eine Pflichtverletzung, einen Unfall oder irgendein anderes rechtsgeschäftsähnliches Ereignis ein Vermögensschaden entstanden ist. Schmerzensgeld betrifft eher spezielle, vor allem körperliche und gesundheitliche Beeinträchtigungen. Bei einem Anwalt für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Berlin werden deshalb zunächst die Ursache und Verantwortlichkeit, der Nachweis und die Kommunikation mit dem Anspruchsgegner oder Versicherer unter die Lupe genommen.
Business Consultation & Coaching richtet sich an Menschen, die unternehmerische oder berufliche Entscheidungen besser strukturiert angehen möchten, z. B. Gründer, Hochschulabsolventen, junge Rechtsanwälte, jeden Beruf, Quereinsteiger mit einer eigenen Geschäftsidee. Schwerpunkte sind Geschäftsmodell, Positionierung, berufliche Entwicklung, praktische Unternehmensorganisation. Wenn konkrete Rechtsfragen entstehen, muss allerdings zwischen strategischem Coaching und der gesonderten anwaltlichen Prüfung des jeweiligen Rechtsproblems unterschieden werden.
Die Lehrtätigkeit, die Rechtsanwältin Vera Zambrano an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin ausgeübt hat, ist Bestandteil ihres beruflichen Werdegangs, aber keine eigene Rechtsdienstleistung. Sie zeigt vielmehr ihre Beschäftigung mit juristischen Fragestellungen und damit die Fähigkeit, komplexe Inhalte verständlich zu vermitteln. Das heißt für die Mandanten vor allem, dass Zuständigkeiten, Verfahrenswege, Unterlagen und rechtliche Zusammenhänge für sie nachvollziehbar erklärt werden.
Nein. Je nach Rechtsgebiet und Stand des Konflikts können auch Verhandlungen, außergerichtliche Einigungen, Vergleiche und Mediationen sinnvoll sein. Gerade bei familien-, erb-, vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten lohnt sich vielfach der Versuch, eine tragfähige Lösung ohne Gerichtsbeteiligung zu finden. Scheitert das oder ist es nicht passend, lässt sich immer noch klären, welche gerichtlichen Schritte zur Verfügung stehen.
Nach dem ersten Kontakt sollte dann das Problem erst einmal möglichst präzise mit den wichtigsten Daten, den an der Sache beteiligten Staaten und Fristen zusammengefasst werden, die Unterlagen geordnet und die maßgeblichen Rechtsfragen eingegrenzt werden. Zu den internationalen Mandaten gehört regelmäßig auch die Frage, welche Rechtsordnung, welches Gericht oder welche Behörde überhaupt in Betracht kommt, ob bereits ein Verfahren im Ausland läuft.
Diese FAQ sollen zunächst typische Fragen zu internationalem Familienrecht, Scheidung, Sorgerecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, internationalem Strafrecht und anderen Rechtsgebieten verständlich einordnen helfen. Bei individuellen Fristen, gerichtlichen Schreiben, einer internationalen Kindesentführung, einem laufenden Verfahren, einer Angelegenheit mit mehreren Staaten ist dann aber immer der Einzelfall und die vorliegenden Unterlagen maßgeblich, um den rechtlichen Rahmen einzugrenzen.