Eilrechtsschutz in Berlin

Einstweilige Verfügung, Eilantrag und Arrest in Berlin

Einstweiliger Rechtsschutz bei familiären und zivilrechtlichen Dringlichkeiten – von der einstweiligen Anordnung bis hin zum dinglichen Arrest.

Manche Rechtsstreitigkeiten lassen keinen langen Vorlauf. Vor allem dann nicht, wenn es um das Wohl eines Kindes geht, wenn akute Gewalt herrscht, ein Kontaktverbot oder Näherungsverbot gebraucht wird, eine baldige Ausreise verhindert werden soll oder wirtschaftliche Ansprüche auf der Kippe stehen. In diesen Fällen kann einstweiliger Rechtsschutz helfen, die Dinge vorläufig zu regeln oder einen Anspruch vorläufig zu sichern bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

In der Regel wird im Familienrecht das sofortige gerichtliche Handeln durch Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem FamFG gesucht. Der Begriff „einstweilige Verfügung“ gehört vor allem zum Zivilprozessrecht nach der ZPO. In Betracht kommen kann gegebenenfalls auch der dingliche Arrest, wenn zu besorgen ist, dass eine spätere Zwangsvollstreckung wegen eines Geldanspruchs erschwert oder vereitelt werden könnte. Welcher Weg der richtige ist, hängt immer vom konkreten Anspruch, der Dringlichkeit, dem zuständigen Gericht und dem angestrebten Ergebnis ab.

Rechtliche Unterstützung in zeitkritischen Situationen

Eilrechtsschutz für Familien, Privatpersonen und Unternehmen

Die Leistung richtet sich an den Antragsteller und den Antragsgegner, die wegen einer gegenwärtigen Gefahr, einem drohenden Nachteil oder einer bereits zugestellten gerichtlichen Entscheidung kurzfristigen Rechtsrat benötigen.

  • Eltern in dringenden Kindschaftssachen

    Eltern benötigen einen Eilantrag beim Familiengericht, wenn sehr kurzfristig über das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden werden soll. Typische Anlässe sind Streitigkeiten über den Aufenthalt eines Kindes, verweigerte Umgangskontakte, eine angegebene geplante Auslandsreise oder die Furcht, dass das Kind ohne Einverständnis aus Deutschland gebracht wird.

  • Betroffene von Gewalt oder Nachstellungen

    Braucht jemand sehr schnell gerichtlichen Schutz vor häuslicher Gewalt, Bedrohung, Stalking oder ungewollten Kontaktaufnahmen, dann muss er dazu ebenfalls einen Eilantrag stellen. Ein Gewaltschutzverfahren kann u. a. auf ein Kontaktverbot, ein Näherungsverbot, ein Betretungsverbot oder auf die vorläufige Zuweisung einer gemeinsam bewohnten Wohnung gerichtet sein.

  • Empfänger einer gerichtlichen Eilentscheidung

    Wird Ihnen eine einstweilige Verfügung, einstweilige Anordnung oder ein Arrestbeschluss zugestellt, so lassen Sie die Entscheidung, die Zustellung, die gegebenenfalls gesetzten Fristen und die Vollstreckbarkeit sorgfältig prüfen. Je nach Verfahren können ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung, ein Antrag auf mündliche Verhandlung, die Änderung oder Aufhebung der Entscheidung oder andere Schritte in Betracht kommen.

  • Familien mit grenzüberschreitendem Bezug

    Bei internationalem Familienrecht behandelt man die Dinge häufig nicht nur eilig, sondern auch ausführlich. Wer in einer internationalen Situation schnell Hilfe bei allen Fragen des internationalen Zuständigkeitsrechts, des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, ausländischer Gerichtsverfahren, schon ergangener Entscheidungen, internationaler Sorgerechtsstreitigkeiten, geplanter Umzüge, Kindesentführungen, Auslandsunterhalt oder der Anerkennung ausländischer Beschlüsse braucht, ist mit einem Eilverfahren Familiengericht gut bedient.

  • Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen

    Das Familiengericht kann eine provisorische Regelung treffen, wenn alsbald der Unterhalt nicht mehr gezahlt wird, wenn über die Benutzung der Ehewohnung Streit ist, wenn eine wirtschaftliche Notlage nicht bis zum Ende eines langen Hauptsacheverfahrens dahinstehen kann.

  • Privatpersonen und Unternehmen mit gefährdeten Ansprüchen

    Die oft sehr schnell notwendig werdende einstweilige Verfügung nach der ZPO kann wirksam werden, wenn zivilrechtliche Ansprüche sehr schnell konkret beeinträchtigt werden. Ein dinglicher Arrest kommt zur Sicherung einer späteren Zwangsvollstreckung wg. einer Geldverbindlichkeit in Betracht, wenn ohne diese Sicherungsmaßnahme Vermögenswerte dem Zugriff entzogen werden könnten.

Strukturierte Unterstützung im Eilverfahren

Dringende Konflikte rechtlich einordnen und bearbeiten

Der einstweilige Rechtsschutz soll eine vorläufige Regelung schaffen, wenn das Warten auf ein Hauptverfahren erhebliche oder schwer wieder gutzumachende Nachteile bringen würde. Daher müssen Verfahren, Ziel des Antrags und wichtige Tatsachen genau herausgearbeitet werden.

  1. Akuter Konflikt über ein Kind

    Einen kurzfristigen Regelungsbedarf durch das Gericht können die Eltern bei Streit über den Aufenthalt des Kindes, über wichtige Entscheidungen, über Umgangskontakte, über eine bevorstehende Reise in das Ausland haben. Es geht hier aber nicht allein um den jeweiligen Streit, sondern auch um die bisherige Betreuungs- und Umgangssituation, um den zeitlichen Ablauf und um die Folgen für das Kind.

    Rechtlicher Ansatz: Prüfung des Eilantrags zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Kindesherausgabe und Erörterung der besonderen Dringlichkeit.

  2. Geplanter Umzug oder Auslandsaufenthalt

    Liegt kurzfristig eine Ausreise oder ein Übertritt in das Ausland an, kommen vielfach internationale Zuständigkeitsfragen hinzu. Von Bedeutung werden können der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, bestehende Sorgeentscheidungen, Reisepapiere, Zustimmungserklärungen des anderen Elternteils, bereits eingeleitete Verfahren.

    Rechtlicher Ansatz: Abstimmung der familienrechtlichen Eilmaßnahme mit den internationalen Aspekten des Falles und Prüfung der gerichtlichen Regelung, die hier in Deutschland beantragt werden kann.

  3. Gewalt, Bedrohung und unerwünschter Kontakt

    Bei häuslicher Gewalt, Nachstellungen oder Drohungen wird ein Gewaltschutzverfahren notwendig werden. Die Taten sollten dem Gericht in nach Datum und Tag geordneten, möglichst konkreten Schilderungen und vorhandene Belege zur Glaubhaftmachung übergeben werden.

    Rechtlicher Ansatz: Wir müssen in Vorbereitung auf dieses Gewaltschutzverfahren bereits eine einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzrecht entwerfen: mit Kontaktverbot, Näherungsverbot, Betretungsverbot, vorläufig einer Wohnungsregelung.

  4. Ausbleibender Unterhalt und wirtschaftliche Belastung

    Unterhaltsverfahren können sich über längere Zeit hinziehen. Wenn gleichzeitig akuter Geldbedarf da ist, prüfen, ob hier eine vorläufige Regelung durch einstweilige Anordnung im Familienrecht beantragt werden sollte.

    Rechtlicher Ansatz: Wirtschaftliche Verhältnisse und geltend gemachter Bedarf sind nebst Einkommensunterlagen für den Eilantrag Familiengericht vorzubereiten.

  5. Zugestellte einstweilige Anordnung oder Verfügung

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Gerichtseilentscheidungen auch ohne vorherige mündliche Verhandlung ergehen. Nach der Zustellung ist schnell zu klären, was entschieden worden ist, welchen Umfang die Entscheidung hat, wie lange gegebenenfalls Fristen laufen, welche Folgen drohen können. Je nach Verfahrensart kommen hier verschiedene Rechtsbehelfsmöglichkeiten in Betracht.

    Rechtlicher Ansatz: Prüfung der Entscheidung, des zugrundeliegenden Vortrags, der Zustellung und der möglichen Verteidigungsschritte. Bei einer drohenden ZPO-Verfügung eventuell auch Prüfung, ob Schutzschrift sinnvoll.

  6. Gefährdete Geld- oder Sicherungsansprüche

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass Vermögenswerte übertragen, verheimlicht oder nachträglich einer Vollstreckungsmaßnahme entzogen werden, könnte ein Arrestverfahren in Frage kommen. Sowohl der geltend gemachte Anspruch als auch die konkrete Gefährdung einer späteren Vollstreckung sind hier nachvollziehbar darzulegen.

    Rechtlicher Ansatz: Eingehende Prüfung eines dinglichen Arrestes zur Sicherung einer Geldforderung und Vorbereitung der für die Glaubhaftmachung der Forderung und des Vollstreckungsrisikos benötigten Unterlagen.

Sorgfältige Vorbereitung trotz Zeitdruck

Rechtliche Begleitung in dringenden Verfahren

Die Unterstützung bringt rechtliche Prüfung des Anspruches und praktische Vorbereitung des Antrages, der Abwehr, der Beweismittel und der weiteren Verfahrensschritte zusammen.

  1. Passender Verfahrensweg

    Zunächst ist zu klären, ob es sich um einen Antragsweg der einstweiligen Anordnung nach dem FamFG handelt, um eine einstweilige Verfügung nach der ZPO, um Gewaltschutzverfahren, Arrestverfahren oder andere Wege. So wird vermieden, dass man dieselbe Sache mit verschiedenen Instrumenten verfolgt.

  2. Klare Darstellung der Dringlichkeit

    Ein Eilantrag braucht mehr als eine allgemeine Schilderung des Streites. Der zeitliche Ablauf und die drohenden konkreten Nachteile müssen dem Gericht vor Augen führen, warum eine Entscheidung nicht bis zum Ende eines normalen Verfahrens abgewartet werden kann.

  3. Strukturierte Glaubhaftmachung

    Je nach Fall können dies herausragende Nachrichten und E-Mails sein, Fotos, ärztliche Unterlagen, Polizeiberichte, Zeugenaussagen, Urteile, Reiseunterlagen, Kontoauszüge, Versicherungen an Eides statt. Diese Beweismittel werden nach ihrer Bedeutung für den Anspruch und für die Eilbedürftigkeit hierarchisch geordnet.

  4. Präzises gerichtliches Antragsziel

    Das Gericht muss klar erkennen können, welche Regelung im Wege der einstweiligen Anordnung begehrt wird. Daher ist die Formulierung auf den zur Entscheidung stehenden Sachverhalt, die rechtliche Grundlage der beantragten Maßnahme und ihren erforderlichen Umfang abzustimmen.

  5. Berücksichtigung internationaler Faktoren

    Bei grenzüberschreitenden Fällen sind in diesem Zusammenhang etwa internationale Zuständigkeit, ausländische Verfahren, Übersetzungen, internationale Zustellungen, gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes, bereits ergangene Entscheidungen usw. zu beachten.

  6. Unterstützung auf beiden Verfahrensseiten

    Die Mandatsführung kann nicht nur die Beantragung der einstweiligen Maßnahme selbst, sondern auch die Erledigung der demgegenüber bereits ergangenen Entscheidung umfassen, je nach Verfahren also auch eine Antragserwiderung, einen Widerspruch gegen einstweilige Verfügung, einen Antrag auf mündliche Verhandlung, eine Schutzschrift, einen Antrag auf Änderung oder Aufhebung.

Berlin und international ausgerichtet

Rechtliche Unterstützung mit Blick auf den gesamten Fall

Eilverfahren verlangen besondere Konzentration, aber nicht zu viel Tunnelblick. Neben dem akuten Schutzbedarf können auch die Auswirkungen auf das Hauptsacheverfahren, auf schon bestehende Entscheidungen, auf internationale Belange und die weitergehende gerichtliche Strategie ihres Mandanten von Bedeutung sein.

  1. Schwerpunkt im internationalen Familienrecht

    Wir bearbeiten familienrechtliche Fälle mit deutschem und internationalem Bezug. Dazu gehören unter anderem das grenzüberschreitende Sorgerecht, Umgangsrecht, die internationale Kindesentführung, Auslandsunterhalt, die Anerkennung ausländischer Entscheidungen und die gleichlautenden Namen.

  2. Erfahrung mit zeitkritischen Verfahrensfragen

    Unsere Tätigkeit umfasst auch einstweilige Verfügungsverfahren, Eilverfahren, Arrest und vorläufigen Rechtsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten.

  3. Verbindung von Familienrecht und Zivilprozessrecht

    Nicht jeder Eilfall ist gleich. Je nach Fall kann es sich um ein FamFG, eine ZPO oder auch um Gewaltschutzrecht oder andere Gesetze handeln.

  4. Sorgfältige Vorbereitung unter Zeitdruck

    Die Akten werden nach Fall, Anspruch, Eilfall und Beweisen geordnet. Dabei wird entschieden, was für den Eilfall wichtig ist und was besser in die Hauptsache gehört.

  5. Mehrsprachige Mandatsführung

    Familienübergreifende Fälle erfordern oft Korrespondenz mit Personen, Behörden oder Stellen mehrerer Länder. Unsere Kanzlei bearbeitet Mandate in Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Russisch und Ukrainisch.

  6. Beratung für Antragsteller und Antragsgegner

    Eine umfassende Prüfung wird immer auch die Reaktion des Gegners im Auge haben. Das gilt bei der Vorbereitung eines Antrags ebenso wie bei der Verteidigung gegen eine einstweilige Anordnung, einstweilige Verfügung oder Arrest.

Ihre rechtliche Ansprechpartnerin

Rechtsanwältin Vera Zambrano

Rechtsanwältin Vera Zambrano ist Gründerin, Inhaberin und leitet die international ausgerichtete Kanzlei in Berlin-Charlottenburg mit Tätigkeitsschwerpunkten im internationalen Familienrecht, in familienrechtlichen Eilverfahren, im Privatrecht und bei grenzüberschreitenden Rechtsangelegenheiten.

Problematische familienrechtliche Fälle brauchen nicht nur deutsche Verfahrensregeln. Dann sind auch internationale Zuständigkeit, ausländische Entscheidungen, mehrsprachige Schriftstücke, internationale Zustellungen und parallel geführte Verfahren wichtig für die rechtliche Beurteilung.

  • Internationales Familien- und Privatrecht

    Wir bearbeiten deutsche sowie grenzüberschreitende Anliegen, insbesondere internationale Sorgerechts-, Umgangs- und Unterhaltsfälle.

  • Gerichtliche Eilverfahren

    Ich unterstütze Sie rechtlich bei einstweiligen Anordnungen, einstweiligen Verfügungen, Eilanträgen, Gewaltschutzverfahren und Arrest.

  • Mehrsprachige Kommunikation

    Betreuung internationaler Mandate in mehreren Sprachen sowie Zusammenarbeit mit geeigneten Übersetzern bei Bedarf weiterer Sprachfassungen.

  • Juristische Lehre und Praxis

    Vera Zambrano war vom WS 2017/2018 bis WS 2020/2021 Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen einstweiliger Anordnung und einstweiliger Verfügung?

Die wichtigste Vorschrift für den vorläufigen Rechtsschutz ist im FamFG die einstweilige Anordnung. Sie wird vor allem im familienrechtlichen Verfahren benötigt. Die einstweilige Verfügung regelt die ZPO und sichert in erster Linie zivilrechtliche Ansprüche zur vorläufigen Regelung.

Wann ist ein Eilantrag beim Familiengericht sinnvoll?

Ein Eilantrag eignet sich, wenn ein dringend erforderlicher Bedarf eines sofortigen vorläufigen Tätigwerdens des Gerichts besteht (Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesherausgabe, Unterhalt, Ehewohnung, Gewaltschutz)? Ob die Voraussetzungen hier gegeben sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen.

Welche Voraussetzungen gelten für die einstweilige Anordnung?

Die beantragte Maßnahme muss rechtlich begründet werden. Es muss ein dringendes Bedürfnis für sofortiges gerichtliches Tätigwerden dargetan werden. Im antragsabhängigen Verfahren sind Antrag und wesentliche Muss-Sachen nachvollziehbar darzustellen und glaubhaft zu machen.

Darf das Familiengericht ohne Verhandlung entscheiden?

Ja, auf Antrag kann das Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung erlassen. Wird eine familiengerichtliche Entscheidung auf diesem Wege erwirkt, kann je nach prozessualer Lage Antrag auf erneute Entscheidung nach mündlicher Verhandlung gestellt werden.

Welche Unterlagen kann ich für den Eilantrag verwenden?

Das hängt vom Einzelfall ab. Anwendbar sind z. B. schriftliche Nachrichten oder E-Mails, Fotos, Polizeiberichte, ärztliche Bescheinigungen, frühere gerichtliche Entscheidungen, Reisebuchungen, Schulunterlagen, Kontoauszüge, Zeugenaussagen oder eine Versicherung an Eides statt.

Wie mache ich einen Eilantrag?

Zunächst sind der geltend gemachte Anspruch und der Grund der besonderen Eilbedürftigkeit zu bestimmen. Dann sind Sachverhalt, konkretes Antragsziel, zuständiges Gericht und mögliche Beweismittel für das Gericht zusammenzustellen.

Welche Handlungsoptionen bestehen gegen eine zugestellte Eilentscheidung?

Die Handlungsoptionen hängen von der Verfahrensart und dem Inhalt der Entscheidung ab. Im ZPO-Verfahren kommt ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss in Betracht, im FamFG-Verfahren kann ein Antrag auf mündliche Verhandlung und die Änderung oder Aufhebung der einstweiligen Anordnung erfolgen.

Stoppt der Widerspruch automatisch die Vollziehung?

Nicht immer. Die Einlegung eines Widerspruchs bewirkt in jedem Verfahren nicht, dass damit die Vollziehung gestoppt ist. Daher sind der Rechtsbehelf, die laufende Vollziehung und evtl. erforderliche zusätzliche Schutzanträge getrennt zu prüfen.

Wie lange gilt eine einstweilige Anordnung?

Eine einstweilige Anordnung ist eine vorläufige Maßnahme. Sie kann geändert oder aufgehoben werden, durch Entscheidung im Hauptsacheverfahren ersetzt oder aus anderen rechtlichen Gründen unwirksam werden. Maßgeblich sind die jeweilige gerichtliche Anordnung und die anwendbaren Verfahrensregeln.

Was ist dinglicher Arrest?

Mit dinglichem Arrest sichert man eine etwa spätere Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Man muss grundsätzlich nicht nur den zugrundeliegenden Anspruch darstellen, sondern auch eine konkrete Gefährdung, dass die Vollstreckung ohne Sicherungsmaßnahme vereitelt oder wesentlich erschwert würde.

Was ist eine Schutzschrift?

Eine Schutzschrift ist ein vorsorglicher Schriftsatz gegen einen zu erwartenden Antrag auf Arrest oder einstweilige Verfügung. Mit ihr kann die möglicherweise betroffen gemachte Partei ihre Interessen rechtzeitig geltend machen, bevor das Gericht im Eilverfahren ohne vorherige Anhörung des betroffenen Beteiligten über einen Antrag entscheidet.

Was ist im Eilverfahren aus dem Ausland zu beachten?

Bei grenzüberschreitenden Fällen sind neben dem deutschen Eilrecht auch internationale Zuständigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt eines Kindes, ausländische Gerichtsverfahren, Entscheidungen, Übersetzungen und internationale Zustellungen zu beachten. Man muss deshalb sowohl die unmittelbar benötigte Maßnahme als auch die internationale Verfahrenssituation im Auge haben.

Der nächste Schritt

Dringende rechtliche Angelegenheit in Berlin

Berichten Sie uns, was genau geschehen ist, welche richterliche Maßnahme Sie wünschen oder welche Entscheidung Ihnen zugegangen ist; nennen Sie Fristen, Anhörungstermine, etwaige geplante Reisen, Vorstöße gegenwärtiger Gefährdungen oder bereits in Gang gesetzte Verfahren.

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