Wenden Sie sich an uns bei Fragen zur Auslieferung, zum Europäischen Haftbefehl, zur Interpol-Fahndung oder den grenzüberschreitenden Ermittlungen – sei es für Betroffene in Deutschland oder im Ausland.
Internationale Strafverfahren verlaufen selten schnurgerade. Verschiedene Rechtsordnungen durchdringen sich häufig, die Behörden der unterschiedlichen Staaten sind tätig, und es liegen zahlreiche Unterlagen in verschiedenen Sprachen vor. Ein Festnahmeersuchen in Deutschland mag auf einem ausländischen Ersuchen beruhen, im Ausland wird möglicherweise schon ermittelt oder die Strafe vollstreckt. Auch polizeiliche Vorladungen, Anhörungsbogen oder internationale Fahndungsinformationen können gravierende Folgen haben.
Als auf internationales Strafrecht spezialisierte Kanzlei in Berlin-Charlottenburg helfen wir unseren Mandanten, solche Verfahren richtig einzuschätzen und die nächsten Schritte vorzubereiten. Wir begutachten Auslieferungsersuchen, europäische Haftbefehle, internationale Haftbefehle, Interpol-Red-Notices, Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen. Relevant sind immer die konkrete Verfahrenslage, die beteiligten Staaten und die jeweilige Vorschrift aus deutschem, europäischem und internationalem Recht.
Rechtliche Begleitung in unterschiedlichen Verfahrenslagen
Die Beratung steht Privatpersonen, Angehörigen, Zeugen, Geschädigten und Unternehmen offen, wenn sie mit einem strafrechtlichen Sachverhalt zwischen Deutschland und dem Ausland in Berührung kommen:
01
Personen nach einer Festnahme oder Grenzkontrolle
Betroffene, die am Flughafen oder an einer Grenze, während einer Verkehrskontrolle oder am eigenen Wohnort aufgrund eines Europäischen Haftbefehls, eines Auslieferungsersuchens oder einer internationalen Fahndung verhaftet worden sind.
02
Beschuldigte in ausländischen Ermittlungsverfahren
Personen, gegen die irgendwo im Ausland eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht ein Verfahren eingeleitet hat, welches sich auf ihren Aufenthalt oder ihre Erwerbstätigkeit, ihr Vermögen oder ihre Reisemöglichkeiten in Deutschland auswirken kann.
03
Betroffene eines Auslieferungsersuchens
Deutsche und ausländische Staatsangehörige, deren Übergabe an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder deren Auslieferung an einen Drittstaat geprüft wird, sowie Angehörige, die sich über den Lauf und den Stand des Verfahrens unterrichten lassen möchten.
04
Zeugen mit möglichem Selbstbelastungsrisiko
Zeugen, die zu einem deutschen oder internationalen Strafverfahren geladen sind und Auskunft darüber erhalten möchten, welche Aussage- und Auskunftsverweigerungs- oder Schutzrechte in ihrer besonderen Lage bestehen.
05
Opfer grenzüberschreitender Straftaten
Geschädigte, die ihre Ansprüche im Strafverfahren geltend machen, einen Zeugenbeistand in Anspruch nehmen, sich einer Nebenklage anschließen oder ihre zivilrechtlichen Ansprüche prüfen lassen können.
06
Unternehmen und verantwortliche Personen
Unternehmen, Vorstände und Mitarbeiter, die mit grenzüberschreitenden Ermittlungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Rechtshilfeersuchen, Vermögensmaßnahmen oder strafrechtlichen Vorwürfen aus dem Ausland konfrontiert werden.
Struktur für komplexe Verfahren
Von der internationalen Fahndung zum klaren Handlungsrahmen
Im Rahmen eines Strafverfahrens mit Auslandsbezug ist zu Beginn oft unklar, welches Fahndungsinstrument tatsächlich vorliegt, welche Behörde zuständig ist und ob bereits ein Auslieferungs- oder Überstellungsverfahren eingeleitet worden ist. Die Beratung hilft dabei, die verfügbaren Unterlagen zu sichten und insoweit rechtlich wichtige Punkte herauszuarbeiten, als auch die nächsten Verfahrensschritte sinnvoll vorzubereiten.
Unklarer internationaler Fahndungsstatus
Hinter dem Begriff „internationaler Haftbefehl“ verbergen sich ganz unterschiedliche Maßnahmen: nationaler Haftbefehl, Europäischer Haftbefehl, Eintrag im Schengener Informationssystem, Interpol-Red Notice usw. Erst wenn feststeht, welches Instrument zur Anwendung kommt, läßt sich auch dessen rechtliche Wirkung in Deutschland verlässlich beurteilen.
Rechtlicher Ansatz: Wir ermitteln die öffentlich zugänglichen Fahndungsdaten, die ausstellende Behörde, den Tatvorwurf und den Stand des Verfahrens.
Festnahme und Auslieferungshaft
Nach der Festnahme können binnen Kurzem Haftvorführungen mit gerichtlicher Entscheidung über die vorläufige Auslieferungshaft und Auslieferungshaftbefehle stattfinden. In dieser Zeit bleibt oft wenig Möglichkeit, Unterlagen zu besorgen, sich im Sachverhalt zu orientieren und Einwendungen vorzubereiten.
Rechtlicher Ansatz: Wir klären die Haftgründe, bereiten die Vorführung vor, prüfen die Einwendungen und mögliche mildere Maßnahmen.
Europäischer Haftbefehl und Überstellung
Der Europäische Haftbefehl ist ein Instrument der strafrechtlichen Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Werden wir mit einem solchen überstellt, überprüfen die deutschen Stellen vor der Übergabe insbesondere, ob alle erforderlichen Angaben und Unterlagen vorliegen und ob rechtliche Gründe gegen die Übergabe sprechen.
Rechtlicher Ansatz: Wir prüfen den Haftbefehl, den Tatverdacht, die zugrunde liegende Entscheidung, etwaige Ablehnungsgründe und die persönliche Situation des Betroffenen.
Auslieferung an einen Drittstaat
Bei Auslieferungsersuchen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union treffen regelmäßig deutsches Auslieferungsrecht, internationale Verträge und menschenrechtliche Vorgaben aufeinander. Je nach ersuchendem Staat können Todesstrafe, Haftbedingungen, politische Verfolgung oder Zweifel an einem fairen Verfahren eine Rolle spielen.
Rechtlicher Ansatz: Wir prüfen die einschlägigen Rechtsgrundlagen, die Auslieferungsunterlagen, mögliche Auslieferungshindernisse und erforderlichenfalls erforderliche staatliche Zusagen.
Grenzüberschreitende Ermittlungen und Rechtshilfe
Ausländische Behörden können Deutschland um Vernehmungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Zustellungen, Beweisübermittlungen oder um andere Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen ersuchen. Die Betroffenen selbst können oft nicht erkennen, welches ausländische Verfahren hinter der Maßnahme steckt.
Rechtlicher Ansatz: Wir klären den Hintergrund des Ersuchens und prüfen, welche deutschen, europäischen oder internationalen Verfahrensregeln auf die konkrete Maßnahme anwendbar sind.
Aussagen ohne Kenntnis der Verfahrensakte
Eine Vorladung durch die Polizei oder ein Anhörungsbogen vermitteln sofort den Eindruck, jetzt müsse man sofort alles erklären. Fälschlicherweise, denn ohne zu wissen, was man überhaupt vorgeworfen bekommt, welche Beweise es gibt und wie das in dem oder jenen anderen Staat ausgeht, kann man auch hier durch zu frühes Reden Folgen in mehr als nur einem Staat bekommen.
Rechtlicher Ansatz: Zunächst ist zu klären, ob die Person, die zu uns kommt, Beschuldigter, Zeuge oder Geschädigter ist. Daraus folgt, wie die weitere Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht eingerichtet wird.
Grund- und Menschenrechte im Zielstaat
In einem Auslieferungsverfahren können dann menschenrechtliche Fragen entscheidend werden: Haftbedingungen, mögliche politische Verfolgung, Todesstrafe, Abwesenheitsurteile, konkreter Zugang zu einem fairen Verfahren usw.
Rechtlicher Ansatz: werden je nach Fall hier spezifiziert und belegt und unter die Maßstäbe deutschen Rechts, der Europäischen Menschenrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der internationalen Verträge gestellt.
Rechtliche Orientierung
Klare Schritte in einem mehrstaatlichen Verfahren
Fahndungsrecht, Auslieferungsrecht, Ermittlungsverfahren und die persönliche Situation des Mandanten werden übersichtlicher, wenn man diese Fragen zusammenhängend bearbeitet, anstatt sie getrennt zu betrachten.
01
Eindeutige Einordnung der Maßnahme
Es gilt, zunächst in Erfahrung zu bringen, ob ein Europäischer Haftbefehl, ein nationales Auslieferungsgesuch, eine Interpolfahndung, ein SIS-Eintrag oder sonstige Formen internationaler Rechtshilfe vorliegen.
02
Überblick über Zuständigkeiten und Fristen
Die mit den Verfahren befassten Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bewilligungsbehörden und ausländischen Stellen werden ermittelt, so dass Anhörungen, Erklärungen und Fristen gesondert vorbereitet werden können.
03
Prüfung formeller und materieller Einwendungen
Je nach dem Verfahren können insbesondere Identität, fehlende Auslieferungsunterlagen, beiderseitige Strafbarkeit, Verjährung, Doppelverfolgung, Abwesenheitsurteile, Spezialität oder menschenrechtliche Risiken von Bedeutung sein.
04
Abgestimmte Verteidigung über Grenzen hinweg
Deutsche und ausländische Verfahrensstufen werden aufeinander abgestimmt; die Gefahr von sich widersprechenden Erklärungen wird so verringert, Informationen aus verschiedenen Rechtsordnungen können sinnvoll zusammengeführt werden.
05
Mehrsprachige Kommunikation
Komplexe Sachverhalte kann man am besten in einer Sprache besprechen, in der sich der Mandant wirklich sicher und wirklich genau ausdrücken kann. Ausländische Dokumente, Übersetzungen und verfahrensbezogene Korrespondenz werden systematisch eingeordnet.
06
Begleitung über mehrere Verfahrensphasen
Die Beratung kann bereits vor einer drohenden Festnahme einsetzen, die Anhörung danach, das Auslieferungsverfahren und die Abstimmung mit einer Verteidigung im ersuchenden Staat folgen.
Ausrichtung der Kanzlei
Warum Vera Zambrano & Associates
Die Kanzlei wurde in Berlin-Charlottenburg gegründet und beschäftigt sich mit Rechtsfragen internationalen Charakters. Schwerpunkte im internationalen Strafrecht sind Auslieferung, Haftbefehle, Interpolverfahren, grenzüberschreitende Ermittlungen und die Zusammenarbeit Deutschlands mit anderen Staaten im Rechtsverkehr.
Fokus auf internationales Straf- und Auslieferungsrecht
Die anwaltliche Tätigkeit erstreckt sich insbesondere auf die europäischen und internationalen Haftbefehle, Auslieferungsverfahren und auf strafrechtliche Überschneidungen zwischen Deutschland, den USA und anderen Staaten.
Prüfung mehrerer Rechtsordnungen
Ein einziger Sachverhalt kann gleichzeitig deutsches Strafverfahrensrecht, europäisches Recht, das Recht des ersuchenden Staates und internationale Vereinbarungen berühren. Diese Ebenen werden zusammen betrachtet.
Grenzüberschreitende Abstimmung
Ist das der Fall, kann die rechtliche Arbeit mit ausländischen Rechtsanwälten, Ermittlungsbehörden, Auslandsvertretungen, Übersetzern und weiteren Beteiligten abgestimmt werden.
Mehrsprachiges internationales Team
In der Kanzlei werden Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Französisch, Russisch und Ukrainisch gesprochen. Bei Bedarf können auch andere Sprachen durch beeidigte Übersetzer vermittelt werden.
Perspektive von Beschuldigten, Zeugen und Geschädigten
Nicht nur Beschuldigte, auch Zeugen mit einem Selbstbelastungsrisiko und Opfer einer Straftat können ihre verfahrensrechtliche Stellung prüfen lassen.
Strukturierte Dokumenten- und Sachverhaltsprüfung
Die gesamten Unterlagen zur Sache, Haftbefehle, Vorladungen, gerichtliche Exekutions- und Auslieferungsurkunden und ausländische Schreiben werden in chronologischer Reihenfolge abgeheftet und dem jeweiligen Verfahren zugeführt.
Persönliche Mandatsführung
Die rechtliche Strategie ergibt sich aus den Unterlagen, der Verfahrenslage und den Zielen des Mandanten. Wir zeigen ihm die nächsten Schritte, mögliche Verfahrenswege und noch erforderliche Informationen an.
Ihre Ansprechpartnerin
Rechtliche Beratung mit internationaler Ausrichtung
Rechtsanwältin Vera Zambrano ist die Gründerin und geschäftsführende Partnerin der in Berlin-Charlottenburg ansässigen Kanzlei Vera Zambrano & Associates, wo sie seit 2017 als in Berlin zugelassene Rechtsanwältin im nationalen und internationalen Recht tätig ist. Zu den von ihr bearbeiteten internationalen Rechtsgebieten zählt auch das internationale Strafrecht.
Rechtsanwältin Vera Zambrano
Die Kanzlei begleitet Mandanten aus Deutschland und dem Ausland und verknüpft die Bearbeitung deutscher Verfahren mit der Kommunikation zu den Rechtsordnungen aus dem Ausland. Vera Zambrano war zudem als Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin tätig. Das internationale Team unterstützt eine mehrsprachige Mandatsbearbeitung und die reibungslose Zusammenarbeit mit externen Partnern.
Zulassung und Kanzleistandort
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin seit 2017; Gründung der Kanzlei in Berlin-Charlottenburg.
Internationaler Tätigkeitsfokus
Bearbeitung grenzüberschreitender Mandate, darunter internationales Strafrecht, internationales Privat- und Familienrecht sowie weitere Verfahren mit Bezug zum Ausland.
Mehrsprachige Mandatsführung
Kommunikation in sieben Kanzleisprachen sowie mit beeidigten Übersetzern, wenn weitere Sprachen erforderlich sind.
Internationale Kooperationsstruktur
Abstimmung mit Rechtsanwälten und anderen Beteiligten in Deutschland, den Vereinigten Staaten von Amerika und weiteren Ländern, je nach den Bedürfnissen des konkreten Falles.
Häufige Fragen zum internationalen Strafrecht
Was ist mit internationalem Strafrecht gemeint?
Hierunter verstehen wir vor allem Strafverfahren mit Auslandsbezug. Dazu gehören Auslieferungsverfahren, europäische und internationale Haftbefehle, Interpol-Fahndungen, internationale Rechtshilfe und Ermittlungsverfahren, an denen mehrere Staaten beteiligt sind. Davon ist das Völkerstrafrecht zu unterscheiden, das sich mit Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit usw. befasst.
Was ist ein Europäischer Haftbefehl?
Der Europäische Haftbefehl ist ein justizielles Instrument zur Festnahme und Überstellung einer gesuchten Person zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. In Deutschland regeln das Verfahren die europäische Vorgabe sowie das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Der Haftbefehl muss u. a. Angaben zur Person, zur ausstellenden Behörde, zum Tatvorwurf sowie zur zugrunde liegenden Entscheidung beinhalten.
Ist ein internationaler Haftbefehl dasselbe wie eine Interpol-Red-Notice?
Nein. Ein „internationaler Haftbefehl“ ist kein einheitliches Rechtsinstrument, das weltweit dieselbe Wirkung entfaltet. Eine Interpol-Red-Notice ist eine internationale Fahndungsmitteilung, in der Polizeibehörden um Lokalisierung und ggf. vorläufige Festnahme einer Person zu Zwecken einer Auslieferung ersuchen. Welche Wirkung sie in Deutschland hat, richtet sich nach deutschem Recht.
Was geschieht nach einer Festnahme auf Grund eines europäischen Haftbefehls?
Nach Festnahme wird die betroffene Person einem Richter vorgeführt und angehört. Es folgt u. U. eine Auslieferungshaft und das Zulässigkeitsverfahren vor dem zuständigen Oberlandesgericht. Abhängig vom Verfahrensstadium sind zudem die Generalstaatsanwaltschaft und ggf. noch weitere deutsche Behörden beteiligt.
Kann ich gegen meine Auslieferung etwas unternehmen?
Ob und was da alles geht, hängt natürlich immer von dem Ersuchen ab. Allenfalls kommen etwa in Betracht: fehlende Unterlagen, Identität, Verjährung, Doppelverfolgung, etwa bei einem Abwesenheitsurteil, politische Verfolgung, Todesstrafe, konkrete Haftbedingungen oder andere menschenrechtliche Risiken. Für den Europäischen Haftbefehl gelten teilweise abweichende besondere Regelungen.
Was ist Auslieferungshaft?
Auslieferungshaft soll gewährleisten, dass die gesuchte Person während eines etwa laufenden Auslieferungs- oder Überstellungsverfahrens zur Verfügung steht. In Deutschland kann das hiermit befasste Oberlandesgericht eine vorläufige Auslieferungshaft oder dann auch einen Auslieferungshaftbefehl anordnen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Auch die Fortdauer der Haft darf rechtlich überprüfbar bleiben.
Was ist vereinfachte Auslieferung?
Eine vereinfachte Auslieferung ist möglich, wenn die betroffene Person nach richterlicher Belehrung ihrer Übergabe zustimmt. Diese Zustimmung kann nach deutschem Recht grundsätzlich nicht mehr zurückgenommen werden. Deshalb sind die Folgen, etwa ein Verzicht auf den Spezialitätsgrundsatz, vorher sorgfältig zu prüfen.
Was bedeutet der Spezialitätsgrundsatz?
Der Spezialitätsgrundsatz besagt grundsätzlich, wegen welcher vor der Übergabe begangenen Taten eine ausgelieferte Person im ersuchenden Staat verfolgt oder bestraft werden darf. Für Auslieferungen und Übergaben wegen eines Europäischen Haftbefehls gelten besondere gesetzliche Regelungen und Ausnahmen.
Wie reagiere ich auf eine polizeiliche Vorladung beziehungsweise einen Anhörungsbogen?
Zuerst muss geklärt werden, als Beschuldigter, als Zeuge oder als Geschädigter wird die angeschriebene Person geführt. Wer hat die Vorladung veranlasst? Bevor Angaben zur Sache gemacht werden, ist zu prüfen, worauf sich der Vorwurf genau bezieht, welche Informationen darüber vorliegen und ob ein Auslandsbezug gegeben ist. Die Rechte und Pflichten eines Zeugen sind nämlich völlig andere als die eines Beschuldigten.
Dürfen Zeugen und Opfer sich anwaltlich vertreten lassen?
Ja. Zeugen können insbesondere dann Beistand suchen, wenn sie sich selbst belasten müssen oder unsicher sind über ihre Aussage- und Auskunftsverweigerungsrechte. Geschädigte können sich über Nebenklage, den Opferschutz und mögliche zivilrechtliche Ansprüche informieren lassen.
Welche Unterlagen sind für eine erste Beurteilung notwendig?
Hilfreich sind der Haftbefehl bzw. die Fahndungsmitteilung, jede Vorladung, jeder Anhörungsbogen, gerichtliche Entscheidungen, Auslieferungsunterlagen, Schreiben von ausländischen Behörden und vorliegende Übersetzungen. Eine kurze chronologische Darstellung des Geschehens erleichtert die erste Beurteilung. Nach einer Festnahme sind der jeweilige Aufenthaltsort und die zuständige Behörde mitzuteilen.
Unterstützen Sie auch bei Auslieferungsverfahren zwischen Deutschland und den USA?
Auslieferungsverfahren mit Bezug zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten sind ausdrücklich genannter Schwerpunkt der Kanzlei. Welche Abkommen, Verfahrensregeln und Einwendungen im Einzelfall zur Anwendung kommen, hängt vom Tatvorwurf, der Staatsbürgerschaft, dem Aufenthaltsort und dem konkreten Auslieferungsersuchen ab.
Vertrauliche Kontaktaufnahme
Internationale Strafsache frühzeitig einordnen lassen
Ist Ihnen irgendwo eine Festnahme, ein Haftbefehl, eine Interpol-Fahndung, ein Auslieferungsersuchen, eine Vorladung oder ein ausländisches Ermittlungsverfahren bekannt? Schicken Sie uns, wenn möglich, das Schreiben oder die gerichtliche Entscheidung zu und tragen Sie eine kurze Chronologie nach.
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