Familien- und Erbrecht

 Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in Berlin

Rechtliche Beratung in Zeiten familiärer Umwälzungen, internationale Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Eheverträge, Nachlassplanung und fächerübergreifendes Erbrecht.

Entscheidungen im Familien- und Erbrecht liegen nicht selten rein juristischen Problemen zugrunde. Es geht immer auch um persönliche Beziehungen, Kinder, Vermögen und Pflichten, die über Jahre bestehen bleiben können. Wir beraten Privatpersonen, Ehepaare, Eltern, Erblasser und Erben in den Fragen des deutschen Familienrechts und Erbrechts.

Als Fachanwälte für internationales Familienrecht klären wir, welches Gericht zuständig ist, welches nationale Recht Anwendung findet und welche ausländischen Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen in Deutschland anzuerkennen sind. Im Erbrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei Testamenten und Erbverträgen, in Fragen des Pflichtteils und der Erbengemeinschaft, bei Nachlässen mit Vermögen oder Beteiligten in mehreren Staaten.

Persönliche und internationale Anliegen

Für wen die Beratung geeignet ist

Wir beraten alle, deren familiäre, finanzielle oder erbrechtliche Fragen nach deutschem Recht zu klären oder mehrere Staaten zu betreffen sind:

  • Ehepaare und Familien mit Auslandsbezug

    Ehepartner unterschiedlicher Staatsangehörigkeit, binational verheiratete Paare, Familien mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geheiratet haben, oder deren Familienangehörige oder Vermögenswerte sich in mehreren Staaten befinden.

  • Getrennte und scheidungswillige Ehepartner

    Menschen, die sich auf Trennung oder Scheidung vorbereiten und Fragen über Zuständigkeit, Unterhalt, Vermögensaufteilung, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich oder die Anerkennung einer ausländischen Scheidung haben.

  • Eltern in Sorge- und Umgangsverfahren

    Mütter, Väter und andere Sorgeberechtigte, die rechtlichen Rat zu Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umzug des Kindes suchen.

  • Paare mit Regelungsbedarf vor oder während der Ehe

    Verlobte oder Eheleute, die ihre finanziellen und vermögensrechtlichen Verhältnisse durch Ehevertrag, güterstandsvertragliche Vereinbarung oder Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung regeln möchten.

  • Erblasser und Familien bei der Nachlassplanung

    Menschen, die Testamente, Berliner Testamente oder Erbverträge entwerfen, bestehende Verfügungen überprüfen oder ihre Nachfolge bei Vermögen in Deutschland und im Ausland regeln wollen.

  • Erben und Pflichtteilsberechtigte

    Erben, Miterben und Angehörige, die Fragen zu Testament, Erbengemeinschaft, Pflichtteilsanspruch, Erbschein oder zu grenzüberschreitendem Nachlass zu klären haben.

Rechtliche Orientierung

Rechtliche Konflikte und Unsicherheiten klären

Bei internationalen Familien- und Erbfällen können gleichzeitig deutsches Recht, europäisches Recht und ausländische Rechtsordnungen zur Anwendung kommen. Eine rechtzeitige Prüfung hilft, Zuständigkeiten, Fristen und Prozedere besser zu überblicken.

  1. Unklare internationale Zuständigkeit

    Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzen oder gewöhnlichen Aufenthaltsorten ist oft nicht leicht zu erkennen, ob ein deutsches oder ein ausländisches Gericht zuständig ist. Wir prüfen die maßgeblichen Verknüpfungen zu den beteiligten Staaten und ordnen ein, welches Verfahren denkbar sein kann.

  2. Ausländische Ehe oder Scheidung

    Eine im Ausland geschlossene Ehe oder ausgesprochene Scheidung hat nicht immer in Deutschland die Folgen, die man erwarten würde. Wir prüfen die vorhandenen Urkunden und Entscheidungen und erklären, ob weitere Anerkennungsschritte erforderlich sein mögen.

  3. Konflikte um Sorgerecht und Umgang

    Streit über Wohnort, Umgang, Schule oder Reisen eines Kindes wird komplizierter, wenn die Eltern in verschiedenen Ländern leben. Wir beraten zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und den denkbaren familiengerichtlichen Schritten.

  4. Offene Unterhalts- und Vermögensfragen

    Nach einer Trennung tauchen nicht nur Fragen über Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und gemeinsames Vermögen auf. Auch hinsichtlich bestehender Verträge, Einkommen und Vermögensverhältnisse und nicht zuletzt internationaler Bezugnahme haben wir die Dinge im Zusammenhang zu betrachten.

  5. Unklare oder fehlende Nachlassplanung

    Steht kein eigenhändiges Testament oder abgestimmter Erbvertrag zur Verfügung, so kann die gesetzliche Erbfolge zu Ergebnissen führen, die dem persönlichen Empfinden nicht entsprechen. Bei internationalem Vermögen ist außerdem zu klären, welches Erbrecht für den Nachlass möglicherweise sein maßgebliches Wort sprechen kann.

  6. Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft

    Streitigkeiten über die Auslegung eines Testaments, über die Verwaltung oder Verteilung des Nachlasses, über Grundstücke, Bankkonten oder Pflichtteilsansprüche können die Nachlassabwicklung erheblich erschweren. Wir sortieren die hier jeweils bestehenden Rechtslagen ein und zeigen mögliche außergerichtliche und gerichtliche Lösungswege auf.

Rechtliche Klarheit

Vorteile einer frühzeitigen rechtlichen Einordnung

Mit einer strukturierten Beratung bringen wir zunächst Ordnung in komplexe persönliche und grenzüberschreitende Situationen, soweit solche gegeben sind. Wir legen eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu Ehe, Scheidung, Kindern, Vermögen, Testament und Erbschaft.

  1. Klarheit über Zuständigkeit und anwendbares Recht

    Im internationalen Sachverhalt klären wir zunächst, welche Gerichte, welche Behörden und welche Rechtsordnungen für unsere jeweilige familien- oder erbrechtliche Frage wichtig werden können.

  2. Gemeinsame Betrachtung verbundener Rechtsgebiete

    Ehe, Scheidung, Unterhalt, Vermögen und Erbfolge hängen oft enger zusammen, als es auf den ersten Blick scheint. Daher schauen wir uns diese Themen nicht isoliert voneinander, sondern im tatsächlichen persönlichen und rechtlichen Zusammenhang an.

  3. Geordnete Vorbereitung von Verfahren

    Benötigte Urkunden, Verträge, gerichtliche Entscheidungen und Nachweise werden wir möglichst frühzeitig zusammenstellen. Das hilft, bei Verhandlungen, Behördenkontakten und gerichtlichen Verfahren einen klaren Überblick über den Sachverhalt zu geben.

  4. Einordnung der Interessen von Eltern und Kindern

    Im Kindschaftsrecht müssen die Interessen der Kinder und die rechtlichen Belange der Eltern gegeneinander abgewogen werden. Dies betrifft insbesondere Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsansprüche und Fragen grenzüberschreitender Aufenthalte.

  5. Unterstützung bei internationalen Dokumenten

    Bei ausländischen Heiratsurkunden, Scheidungsurteilen, Testamenten, Erbnachweisen und Vollmachten sind besondere Anforderungen an Form, Übersetzung und Anerkennung zu beachten. Wir erläutern Ihnen, welche Dokumente im deutschen Verfahren eventuell erforderlich sind.

  6. Nachvollziehbare nächste Schritte

    Sie erhalten eine pragmatische Einschätzung der rechtlichen Ausgangslage, der zu klärenden Fragen und der möglichen nächsten Schritte, die Ihrem konkreten Fall Rechnung tragen.

Internationale Rechtsberatung aus Berlin

Warum Vera Zambrano & Team

Wir bieten Ihnen in unserer Kanzlei die Beratung im deutschen Familienrecht und Erbrecht mit einer internationalen Perspektive an. Wir berücksichtigen dabei die grenzüberschreitenden Zuständigkeiten und Rechtssysteme und die praktische Zusammenarbeit mit den Beteiligten im Ausland.

  1. Persönliche Beratung mit internationaler Perspektive

    Dabei sehen wir uns jedes Mandat individuell in seiner familiären, rechtlichen und geografischen Besonderheit an. Unser Anliegen ist es, die Situation verständlich einzuordnen und ein Vorgehen zu planen, das zum tatsächlichen Anliegen des Mandanten führt.

  2. Internationales Privatrecht als Grundlage

    Wo Auslandsbezug gegeben ist, sehen wir uns nicht nur die eigentliche familien- oder erbrechtliche Frage an. Genauso wichtig sind die Gerichtszuständigkeit, das anwendbare Recht und die Wirkung ausländischer Urkunden oder Entscheidungen in Deutschland.

  3. Familienrecht und Erbrecht aus einer Hand

    Eheverträge, Scheidungen, neue Familienkonstellationen und Vermögensübertragungen haben Auswirkungen auf die spätere Erbfolge. Beides rechtlich gemeinsam zu bedenken, führt zur besser abgestimmten rechtlichen Planung.

  4. Mehrsprachige Kommunikation

    Dank unserer internationalen Ausrichtung sind wir mit Mandanten, Angehörigen, Anwälten und Beteiligten aus verschiedenen Staaten im Austausch. Bei Bedarf verwenden wir mehrsprachige Unterlagen und internationale Korrespondenz.

  5. Verständliche rechtliche Erläuterungen

    Fachbegriffe, Verfahrensschritte, Zusammenhänge erklären wir so, dass der Mandant erkennen kann, welche Bedeutung eine Entscheidung für seinen persönlichen Fall hat.

  6. Gerichtliche und außergerichtliche Beratung

    Vertragliche Regelung, Einigung außerhalb des Verfahrens oder gerichtliches Vorgehen sind je nach Fall sinnvoll. Wir erklären die Möglichkeiten und setzen sie in Beziehung zu dem jeweiligen Anliegen.

  7. Koordination grenzüberschreitender Angelegenheiten

    Internationale Mandate ziehen gegebenenfalls ausländische Anwälte, Behörden, Gerichte, Notare und Übersetzer in die Sache. Die nötigen Schritte stimmen wir mit dem deutschen Verfahren ab.

  8. Persönliche Beratung in Berlin-Charlottenburg

    Wir sind am Kurfürstendamm in Berlin-Charlottenburg zu finden und beraten mit unserer Kanzlei in erster Linie Mandanten aus Deutschland, neben Angehörigen in gemeinsamer Sache auch solche mit familiären oder erbrechtlichen Verbindungen zu Staaten, deren Recht wir anwenden müssen.

Ihre Ansprechpartnerin

Über Rechtsanwältin Vera Zambrano

Vera Zambrano ist Gründerin und geschäftsführende Rechtsanwältin der international aufgestellten Kanzlei Vera Zambrano & Team in Berlin-Charlottenburg.

Leitende Rechtsanwältin Vera Zambrano

Rechtsanwältin Vera Zambrano

Internationale Beratung im Familien- und Erbrecht

Seit 2017 ist Vera Zambrano bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen. Sie bearbeitet schwerpunktmäßig Fälle aus dem internationalen Privatrecht, internationalem Familienrecht und Erbrecht. Hierbei berät sie u.a. Mandanten bei grenzüberschreitenden Scheidungen, internationalen familienrechtlichen Verfahren und Nachlassangelegenheiten mit Auslandsbezug.

Zuvor war sie Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, wo sie u. a. Privatrecht sowie Familien- und Erbrecht unterrichtete. Aufgrund der mehrsprachigen Arbeitsweise ihrer Kanzlei kann sie auch Mandanten betreuen, deren Angelegenheiten mehrere Länder oder Sprachräume berühren.

  • Berliner Anwaltszulassung

    Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Berlin, Kanzleisitz in Berlin Charlottenburg.

  • Internationales Privatrecht

    Prüfung der Zuständigkeiten, des anwendbaren Rechts sowie der Wirkungen ausländischer Entscheidungen oder Urkunden in Deutschland.

  • Familien- und Erbrecht

    Beratung in den Bereichen Scheidung, Unterhalt, Sorge, Ehevertrag, Testament, Erbfolge und Nachlassstreit.

  • Mehrsprachige Betreuung

    Beratung von internationalen Mandanten und anderen Beteiligten in mehreren europäischen Sprachen.

Häufige Fragen zum Familien- und Erbrecht

Wann ist ein Anwalt für Familienrecht sinnvoll?

Eine rechtliche Beratung ist nicht erst im Falle einer (Scheitern der) Ehe, der Scheidung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung nötig, sondern kann auch schon vorher hilfreich sein. Eine rechtliche Beratung beantwortet wichtige Fragen zu Ehevertrag, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögen und möglichen Verfahrensschritten.

Welche Angelegenheiten gehören zum internationalen Familienrecht?

Zum internationalen Familienrecht gehören unter anderem die Ehe zwischen Personen verschiedener Staatsangehörigkeiten, die im Ausland geschlossene Ehe, die grenzüberschreitende Scheidung, internationale Unterhaltsfragen, Sorgerechtsverfahren mit Auslandsbezug und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen.

Welches Recht gilt bei einer internationalen Scheidung?

Für eine Scheidung unter den teilnehmenden EU-Staaten gilt grundsätzlich die Rom-III-Verordnung als anwendbares Recht. Je nach Einzelfall kommen auch hier eine wirksame Rechtswahl, der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten oder eine andere Beziehung zu einem Staat in Betracht. Für Unterhalt, Vermögen oder elterliche Verantwortung gelten in Teilen gesonderte Regelungen.

Wird eine ausländische Scheidung auch in Deutschland anerkannt?

Eine ausländische Scheidungsentscheidung kann in Deutschland eines förmlichen Anerkennungsverfahrens bedürfen. Ob dies der Fall ist, hängt unter anderem vom Staat der Entscheidung und der Staatsangehörigkeit der Eheleute und den einschlägigen europäischen oder internationalen Vorschriften ab.

Hilft die Kanzlei bei Fragen zum Sorgerecht und Umgangsrecht?

Sorgerecht, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Kindesunterhalt und internationale Kindschaftssachen sind Teil der Beratung. Dabei wird auf die familiäre Situation, den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes und eventuell bereits bestehende gerichtliche Regelungen eingegangen.

Welchen Stellenwert hat ein Ehevertrag bei einer internationalen Ehe?

Ein Ehevertrag kann unter anderem den Güterstand bestimmen, die Vermögensaufteilung im Trennungsfall regeln, Unterhalt und weitere Folgen der Trennung bestimmen. Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten der Ehegatten und Wohnsitzen oder Vermögenswerten in mehreren Ländern ist auch zu prüfen, welches Recht auf die Vereinbarung und die Folgen aus der Ehe anwendbar sein kann.

Wann benötigt man einen Anwalt für Erbrecht?

Eine Beratung ist hilfreich bei der Errichtung oder Prüfung eines Testaments oder Erbvertrags, bei einem Pflichtteilsanspruch, in einer Erbengemeinschaft oder bei Streitigkeiten über die Erbfolge. Bei im Ausland befindlichem Vermögen oder Erben stellen sich zudem Fragen des anwendbaren Rechts und der internationalen Nachlassabwicklung.

Welches Recht gilt bei ausländischen Erbfällen?

Nach der EU-Erbrechtsverordnung ist das auf einen internationalen Erbfall anzuwendende Recht regelmäßig am letzten Wohnsitz des Erblassers zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann testamentarisch das Recht des Staats gewählt werden, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt.

Welche Aufgaben erfüllt das Europäische Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis dient zur Erleichterung des Nachweises der Rechtsstellung von Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es ist ein ergänzender Nachweis zu den nationalen Nachweisen bei grenzüberschreitenden Nachlässen.

Welche Unterlagen müssen zur ersten Beratung mitgebracht werden?

Je nachdem, worum es geht, sind mitunter Heirats- und Geburtsurkunden, Eheverträge, gerichtliche Beschlüsse, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Testamente, Erbverträge, Sterbeurkunden, Erbscheine und Korrespondenz willkommene Beweismittel. Bei grenzüberschreitenden Fällen sollten auch ausländische Entscheidungen sowie Angaben über Staatsangehörigkeit und gewöhnlichen Aufenthalt mitgebracht werden.

Der nächste Schritt

Ihr Anliegen im Familien- oder Erbrecht besprechen

Sie haben Fragen zu Scheidung, Ehevertrag, Sorgerecht, Unterhalt, Testament oder internationalem Erbfall? Schildern Sie der Kanzlei kurz Ihre Situation, die beteiligten Länder, bereits geführte Verfahren.

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