Familien- und Erbrecht
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht in Berlin
Rechtliche Beratung in Zeiten familiärer Umwälzungen, internationale Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Eheverträge, Nachlassplanung und fächerübergreifendes Erbrecht.
Entscheidungen im Familien- und Erbrecht liegen nicht selten rein juristischen Problemen zugrunde. Es geht immer auch um persönliche Beziehungen, Kinder, Vermögen und Pflichten, die über Jahre bestehen bleiben können. Wir beraten Privatpersonen, Ehepaare, Eltern, Erblasser und Erben in den Fragen des deutschen Familienrechts und Erbrechts.
Als Fachanwälte für internationales Familienrecht klären wir, welches Gericht zuständig ist, welches nationale Recht Anwendung findet und welche ausländischen Urkunden oder gerichtlichen Entscheidungen in Deutschland anzuerkennen sind. Im Erbrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei Testamenten und Erbverträgen, in Fragen des Pflichtteils und der Erbengemeinschaft, bei Nachlässen mit Vermögen oder Beteiligten in mehreren Staaten.