Überblick Verjährungsrecht (Strafprozessrecht) im US-Bundesstaat Kalifornien

Das „California Criminal Statute of Limitations“ ist ziemlich umfangreich und komplex und kann hier nur summarisch aufgelistet werden.

Gem. Kalifornien Pen. §§ 799 – 803 unterscheidet man zunächst zwischen felonies = Verbrechen und misdemeanors = Vergehen (wie auch im deutschen Strafrecht in Verjährungsfragen).

Es gibt grundsätzlich keine Verjährung für Straftaten gegen das Leben, die mit der Todesstrafe, lebenslanger Haft oder lebenslanger Haft ohne die Möglichkeit der Bewährung geahndet werden.

Ansonsten verjähren:

  • Straftaten mit Gefängnisstrafe ab acht Jahre oder mehr (mit einigen Ausnahmen) = 6 Jahre
  • Sonstige Vergehen mit Gefängnisstrafen (mit einigen Ausnahmen) = 3 Jahre.
  • Straftaten der Produktion von pornographischem Material mit Minderjährigen = 10 Jahre
  • Sonstige Vergehen: 1 Jahr nach dem Zeitpunkt der Straftat

Spezifizierte Straftaten begangen an Minderjährigen unter 14 Jahren verjähren 3 Jahre ab dem Datum der Straftat.

Es gibt aber Ausnahmen ähnlich der Unterbrechung, der Hemmung und des Ruhens der Verjährung im deutschen Strafrecht. Allerdings ist dieses Recht der „Verjährungsänderungen“ ziemlich kasuistisch und kann hier nur beispielhaft aufgezeigt werden.

Bestimmte Sexualverbrechen gegen Opfer unter 18 Jahren können jederzeit vor dem 28. Geburtstag, oder innerhalb von 10 Jahren nach der Begehung der Straftat unter bestimmten Bedingungen verfolgt werden, ähnlich dem Ruhen im deutschen Strafrecht.

Für ein Sexualverbrechen gegen ein Opfer jünger als 18, in welchem die Verjährung abgelaufen ist, kann jedoch innerhalb von 1 Jahr nach dem Zeitpunkt verfolgt werden, in dem ein Bericht (Anzeige) bei einer staatlichen Strafverfolgungsbehörde eingereicht wurde. Der Status der Verjährung ist „tolled“ (=gehemmt) während eines Zeitraums, in dem gegen die gleiche Person die gleiche Verhaltensweise anhängig ist.

Nicht zuletzt bleibt noch zu erwähnen, dass wie auch in Deutschland im jeweiligen US-Staat des Tatorts oder auch des Orts der Ergreifung angeklagt werden kann.

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