RUBRIK REFORMEN – Kommt jetzt die nächste Sexualstrafrechtsreform?

Die Expertenkommission, welche Justizminister Heiko Maas zur Weiterentwicklung des Sexualstrafrechts eingesetzt hatte, hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Experten fordern zahlreiche Änderungen.

Am heutigen Mittwoch hat die Kommission nun ihren Abschlussbericht übergeben. Dieser legt nahe, dass es mit den neuesten Änderungen mitnichten getan ist. In ihrem 1.400 Seiten starken Abschlussbericht raten die Experten zu umfangreichen Änderungen, unter anderem einer Überarbeitung der jüngsten Reform, mit der das Prinzip „Nein heißt Nein“ festgeschrieben wurde.
Nach der Reform sind für eine Strafbarkeit weder Gewalt noch Gewaltandrohung beim Sex nötig. Es soll ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Neu ist auch ein Straftatbestand der sexuellen Belästigung. Unter Strafe gestellt wurden zudem Straftaten aus einer Gruppe heraus wie bei den Übergriffen in Köln.
Es sind nun etwa keine Gewaltspuren mehr erforderlich. Um den entgegenstehenden Willen zu bekunden, reicht ein erkennbares ‚Nein‘ aus. Aber wenn es ein Nachweisproblem gibt, gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.“ An einigen Stellen seien noch Nachbesserungen nötig, so das Resumée der Kommission.
(Quelle: dpa u.a.)