Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Erfolgreicher Abschluss des Fachanwaltslehrgangs im Miet- und WEG-Recht in 2018
Leistungsübersicht
- Prüfung des Mietvertrages
- Mietminderungsbegehren
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Räumungs- und Zahlungsklagen
- Wohnungseigentum
- Vertragsverhandlungen vor Immobilienkauf
Wir vertreten Sie im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts
Der Begriff „Mietrecht“ umfasst die entgeltliche Gebrauchsüberlassung von z.B. Wohnraum, Gewerberaum, Grundstücken oder Sachen.
Unabhängig davon, ob Sie Vermieter oder Mieter sind, sind wir in allen Fragen des Bestehens eines Mietverhältnisses bzw. während des Mietverhältnisses Ihr richtiger Ansprechpartner:
- Beginn und Beendigung des Mietverhältnisses
- Mietzahlung
- Überlassung der Mietsache
- Geltendmachung von Mängeln der Mietsache
- Begehren von Mietminderung
- Anspruch auf Beseitigung und Schadensersatz bei Beschädigungen an der Mietsache
- etc.
Wohnungseigentumsrecht
Wenn Sie Vermieter von Wohn- oder Gewerberaum sind, vertreten wir Sie im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere als Eigentümer einer Eigentumswohnung, v.a.:
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander
- Nutzung des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums
- Pflicht zur Tragung der gemeinschaftlichen Kosten
- Investitionen der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Bauliche Veränderungen am oder im Haus
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Unterlassungs- und Beseitigungsklagen des Miteigentümers
- etc.
Der nächste Schritt
Ihr Rechtsanliegen verdient fachkundige Aufmerksamkeit
Ob Sie mit einem grenzüberschreitenden internationalen Familienstreit, einer internationalen Wirtschaftsangelegenheit, einem Unfallereignis auf einer Auslandsreise oder dem Bedarf an verlässlicher rechtlicher Beratung konfrontiert sind – wir sind für Sie da! Vereinbaren Sie noch heute Ihre vertrauliche Erstberatung innerhalb von nur 24 Stunden.