Die Gebühr für die anwaltliche Erstberatung wird berechnet nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes Deutschland (RVG).
Die weitere anwaltliche Vertretung wird sodann per Honorarvereinbarung (Stundensatzhonorar oder Gesamtpauschale) berechnet. Sprechen Sie uns darauf an, wir freuen uns Sie umfassend anwaltlich zu vertreten!
Im Rahmen einer Erstberatung erteilen wir Ihnen gerne Auskunft einer professionellen Einschätzung Ihrer Lage und die möglichen weiteren Schritte des anwaltlichen Vorgehens. Alle Fragen werden in der Erstberatung anwaltlich geklärt.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen noch heute, so können wir uns bestmöglich für Sie einsetzen. Sie werden in Kürze durch einen unserer Mitarbeiter zurückgerufen um den nächstmöglichen anwaltlichen Beratungstermin zu vereinbaren.