30 Mrz Als Selbständiger schwer getroffen von der Corona-Krise? Was vorab zu bedenken ist
Schon jetzt handeln, bevor die „Staatshilfen“ kommen
Was tun, wenn als Fotograf Aufträge ausbleiben? Wenn Boutiquenbesitzer, Coaches und Caterer kein Geld mehr verdienen, weil die Corona-Pandemie das öffentliche Leben lahmlegt und die angeordneten Beschränkungen des Staates bereits horrenden wirtschaftlichen Schaden nicht nur für die Gastronomie, die Hotellerie, die Unterhaltungsbranche, Theater, Kinos, Sportstätten, den gesamten Einzelhandel usw. verursacht hat? Was betroffene Selbständige jetzt tun können soll dieser Beitrag in Kürze vorab mitteilen:
Der Gesetzgeber bereitet bereits Kredite vor, die vor allem Selbständigen helfen sollen. Unternehmer und Freiberufler können aber Vorbereitungen treffen, um einen Antrag schneller aufzusetzen. Selbständige sollten daher einen Liquiditätsplan erstellen, in dem genau aufgeschlüsselt ist, wie hoch Ausgaben und Einnahmen sind und wie lange die Ersparnisse noch reichen werden. Kontoauszüge sollten so für die kommenden Wochen und Monate vorausgeplant werden. Damit das alles funktioniert, sollten Selbständige die Ausgaben im Blick behalten und ggf. schon reduzieren. Miete, Leasingraten, monatliche Gebühren für Mobilfunkverträge und weitere Fixkosten sind Posten, die auf jeden Fall berücksichtigt werden sollten.
Ein kurzfristiges Gespräch mit dem Vermieter v.a. bei Geschäftsraummietverträgen ist ratsam, dass die Miete eventuell gestundet werden kann. Des Weiteren kann auch ein Anruf bei der Krankenkasse sinnvoll sein, die dann die Beiträge senken kann, wenn es sich um freiwillig Versicherte handelt. In Ausnahmefällen werden Beiträge vorübergehend auch auf Null gesetzt, dies gilt allerdings nur bei freiwillig Versicherten. Zudem sollte überlegt werden, das Finanzamt zu kontaktieren, mit der Bitte, Vorauszahlungen zunächst herabzusetzen oder ganz auszulassen. In jedem Fall sollten Selbständige aber nicht einfach die Zahlungen aussetzen, sondern zuvor Kontakt aufnehmen.
Wichtig ist, sich in jedem Bereich kreativ und modern weiterzuentwickeln. Anhand der derzeitigen Krise wird klar, wie schnell in wenigen Tagen ein „altes“ Geschäftsmodell ausgedient haben kann, wenn die Vorteile des online-Marktes nicht genutzt werden. Daher sollte sich jeder Selbständige, wenn er dies nicht eh schon tut, hinsichtlich des e-business weiterentwickeln und bemühen. Eventuell bedeutet der Druck auch, dass sich neue Wege auftun, an die vorher gar nicht gedacht oder für möglich gehalten wurden. Beispielsweise könnten Fotografen, Versicherungsmakler, Sportler und Köche Webinare anbieten, mittels Social Media ihre persönliche Marke kultivieren, digitale Produkte entwickeln, etc. Beratungsfirmen können e-Webinars oder e-Consulting anbieten, mittels Videokonferenzen auch von überall auf der Welt.
Vorsicht jedoch bei der Aufnahme von Krediten!
Selbständige, die nun einen Überbrückungskredit beantragen möchten, sollten vorab ganz genau und äußerst sorgfältig prüfen, ob sie diesen unbedingt und in jedem Falle zur Existenzsicherung benötigen. Denn jedes Darlehen und jeder Kredit (gleichwohl ob privat, staatlich oder geschäftlich) ist selbstverständlich an eine rasche Rückzahlung gebunden, teils mit hohen Zinsen etc. (die Fälligkeit bestimmt der Darlehensgeber und nicht der in Not geratene Darlehensnehmer!) Dies bedeutet, dass die Probleme des Selbständigen nur auf kurzfristige Dauer aufgeschoben werden und schon nach kurzer Zeit Rückzahlungen oder Stundungen fällig werden, sodass der Selbständige dann in diesem Zeitraum in noch kürzerer Zeit über mehr finanzielle Mittel verfügen muss. Dies ist besonders gefährlich, daher sollte dies nur im absoluten unabwendbaren Notfall für den Selbständigen bzw. dessen Unternehmen erfolgen.
Selbständige sollten nicht warten, bis die Hilfsmaßnahmen tatsächlich auch ankommen, sondern sich gegebenenfalls auch überlegen, ALG I zu beantragen, vorausgesetzt ist die Arbeitslosenversicherung. Dies sollte ein Selbständiger tun, wenn er bereits weiß, dass das Ausbleiben von Aufträgen noch einige Zeit (ein paar Monate) andauern wird. Wer sich dessen nicht sicher ist und davon ausgeht, mit den derzeitigen Mitteln hinkommen zu können, sollte noch ein paar Tage mit dem Antrag warten.
Selbständige ohne Arbeitslosenversicherung können direkt ALG II beantragen. Dier Voraussetzungen sollen dafür gelockert werden. Zudem sollten Betroffene überprüfen, ob andere Leistungen, wie Wohngeld, infrage kommen.
Bei Beratungs- und Vertretungsbedarf wenden Sie sich an unsere Anwältin.
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