09 Aug. RUBRIK – GUT ZU WISSEN. Kein Versicherungsschutz für Wohnungseinbruchsdiebstahl
Kurz ließ eine Frau ihre Handtasche aus den Augen, da entwendeten Unbekannte nicht nur ihren Schlüssel, sondern später auch Gegenstände aus der Wohnung. Ein fahrlässiges Verhalten, das den Versicherungsschutz ausschließt, so das Oberlandesgericht Hamm.(Beschl. v. 15.02.2017, Az. 20 U 174/16)....