Anwaltliche Kosten

Grundsatz

Die Kosten für die anwaltliche Beratung  orientiert sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die weiteren Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten orientieren sich entweder nach dem gesetzlichen Streitwert (RVG) oder wir schließen je nach Angelegenheit eine Honorarvereinbarung mit Ihnen ab. Den Kostenumfang erhalten Sie transparent vor einer Beauftragung.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Sofern Sie oder Ihr Ehepartner rechtsschutzversichert sind, teilen Sie uns die Informationen (Vers.-Nr., Laufzeit) bitte vorab mit. Gegebenenfalls übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung (einen Teil) der anwaltlichen Kosten.

Erstberatung

Im Rahmen einer anwaltlichen Erstberatung gem. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) erteilen wir Ihnen gerne eine detaillierte Auskunft einer professionellen Einschätzung Ihrer Lage und die alle möglichen weiteren Schritte des anwaltlichen Vorgehens, außergerichtlich oder gerichtlich.

 

Schildern Sie uns Ihr Anliegen noch heute, so können wir uns bestmöglich für Sie einsetzen. Unser Büro ist 24/7 für Sie international erreichbar und vereinbart den nächstmöglichen sehr kurzfristigen anwaltlichen Beratungstermin für Sie, gerne per Video oder telefonisch.

Im Rahmen der schwerpunktmäßig tätigen europäischen sowie internationalen Rechtsangelegenheiten schließen wir mit ihnen eine Honorarvereinbarung (Pauschale oder nach Stundensatz), die sodann alle Leistungen abdecken inkl. der jeweiligen aufwendigen Übersetzungen an die Gerichte sowie Dritte etc. und jegliche Korrespondenz. Aufgrund unserer intensiven Erfahrungen in internationalen Fällen sind wir der richtige Ansprechpartner in komplexen internationalen und hochkonfliktbasierten Fällen!

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