Newsletter Juni 2025
Juni-Newsletter „The Voice.“ Die letzten beiden Folgen der Vera Zambrano Sho...
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Moza: Die Sommersaison steht vor der Tür. Fast 25% aller US-Erwachsenen haben vor, diesen Sommer ins Ausland zu reisen. Immer mehr Menschen sind international unterwegs – sei es privat oder geschäftlich. Hallo, ich bin Moza Bella. Ich stelle Ihnen Expert:innen aus verschiedenen Branchen vor, die bereit sind, ihre Lehren aus Fehlern zu teilen – damit wir alle davon lernen und sie möglichst vermeiden können. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, jemanden bei uns zu haben, der sowohl das Geschäftliche als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen über Grenzen hinweg versteht. Vera, herzlich willkommen in der Show! Wie geht es Ihnen? Vera: Vielen Dank, dass ich heute hier sein darf, Moza. Moza: Oh, es ist mir eine Ehre, Sie in der Sendung zu begrüßen. Könnten Sie uns bitte erklären, was Sie zum internationalen Recht geführt hat und wie Sie Ihr eigenes Unternehmen gegründet haben? Vera: Ja! Mein Name ist Vera Zambrano. Ich bin die leitende Anwältin von Zambrano & Associates. Meine Kanzlei habe ich 2018 in Deutschland gegründet. Etwa zweieinhalb Jahre später haben wir auch in den USA geöffnet. Wir bieten internationale Beratung und Vertretung an. Moza: Worin sind Sie spezialisiert? Vera: Wir sind in vielen Bereichen aktiv: internationales Familienrecht, Erbrecht, internationales Privat- und Vertragsrecht, internationales Strafrecht, Urheber- und Musikrecht sowie Wirtschaftsrecht. Damit beschäftigen wir uns täglich. Moza: Was sind Ihrer Meinung nach die größten Herausforderungen? Vera: In dieser globalen Welt zieht es viele Menschen in aller Welt umher – privat oder beruflich. Unsere Privatmandant:innen ziehen über Kontinente hinweg und stehen vor Herausforderungen im Privat- wie im Geschäftsbereich. Darum kümmern wir uns. Wenn sie familiäre Probleme haben oder sich aus einem Unternehmen zurückziehen oder es auflösen möchten, vertreten wir sie bestmöglich. Moza: Sie sagten es schon: als Unternehmer läuft nicht immer alles wie geplant. Haben Sie eine Erfahrung, aus der Sie gelernt haben? Vera: Ja, das ist sehr herausfordernd – jeder Fall ist anders. Wir hatten einen großen Geschäftsfall in den USA: Der Mitgesellschafter zog nach Deutschland und forderte seinen Anteil an der Firma. Wir mussten ihn optimal vertreten, sodass die Firma weiterbestehen konnte und dennoch der Ausstieg möglich war – ohne die Partnerschaft zu zerstören. Das war ein wichtiger Erfolg. Moza: Internationales Recht ist komplex und unvorhersehbar. Welche Herausforderungen begegnen Ihnen? Vera: Bei Gerichtsterminen weiß man nie, was Zeug:innen sagen. Daher benötigt man Plan A, B und C, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und Beziehungen nicht zu gefährden. Gerade im Familien-, Erb- und Wirtschaftsrecht sollte man keine Brücken abbrechen. Moza: Wie navigieren Sie zwischen verschiedenen Rechtsordnungen? Vera: Man muss immer zuerst die zuständige Gerichtsbarkeit klären: Im Familienrecht ist das der Wohnsitz der Parteien, bei Kindern der gewöhnliche Aufenthaltsort, im Wirtschaftsrecht der Sitz der Firma. Der Gerichtsstand legt fest, wo man Mandant:innen vertreten muss. Moza: Welche Trends sehen Sie im internationalen Recht? Vera: Die Globalisierung schreitet weiter voran. Menschen ziehen in andere Länder, gründen Unternehmen oder wechseln Jobs – über Kontinente hinweg. Familienkonstellationen erfordern oft geteiltes Sorgerecht über Ländergrenzen hinweg. Solche Regelungen müssen praktikabel sein, damit Kinder gute Besuchsregelungen haben. Moza: Sie sind in den USA und in Deutschland tätig. Welchen Rat würden Sie jungen Studierenden geben, die ins internationale Recht einsteigen wollen? Vera: Fokussiert euch auf das, was euch am meisten begeistert – Leidenschaft ist für Erfolg entscheidend. Legt die Extra-Meile zurück, zeigt Einsatz. Leidenschaft schafft Sichtbarkeit und zieht Mandant:innen an. Außerdem braucht es Geduld und kontinuierliche Arbeit. Moza: Welches Skillset sollten sich junge Berufseinsteiger:innen aneignen? Vera: Leidenschaft ist die Grundlage. Dazu kommen Empathie, Menschenliebe, interkulturelles Verständnis – man trifft auf unterschiedliche Kulturen, Religionen und Sprachen. Versucht, einfühlsam zu sein, um Mandant:innen optimal begleiten zu können. Moza: Gibt es eine besonders einprägsame Erfahrung, die Sie professionell und persönlich geprägt hat? Vera: Ja – wir hatten einen internationalen Familienfall mit fünf minderjährigen Kindern, deren Eltern in verschiedene Länder ziehen wollten. Wir konnten eine Besuchsregelung schaffen, bei der beide Eltern weiterhin aktiv im Leben der Kinder sind. Das war schwierig, aber sehr lohnend. Moza: Fehler und Rückschläge gehören zum Beruf. Welchen Rat geben Sie jungen Anwält:innen, die damit konfrontiert sind? Vera: Man muss scheitern können. Analysiert, was schiefgelaufen ist, und lernt daraus. Holt euch ehrliches Feedback von Kolleg:innen. Akzeptiert, dass es ein Lernprozess ist – bleibt dran, verbessert eure Strategie, und wachst mit den Erfahrungen. Moza: Ist internationales Recht ein Motor für globale Gerechtigkeit? Vera: Ja, internationales Recht ist sehr breit und erfordert Flexibilität – etwa bei neuen Technologien wie KI. Urheberrecht hinkt hinterher, und Künstler:innen fragen, wie sie sich schützen können. Gesellschaft entwickelt sich schneller als Recht – daher brauchen wir regelmäßige Anpassung an neue Herausforderungen. Moza: Möchten Sie unseren Zuschauer:innen etwas Wichtiges mit auf den Weg geben? Vera: Bei komplexen Problemen: holt euch Spezialist:innen! Vereinbart eine Erstberatung, prüft, ob es passt – ihr habt die Wahl. Wartet nicht zu lange, denn je später man handelt, desto schwieriger wird es, das beste Ergebnis zu erzielen. Moza: Zum Schluss: Haben Sie Pläne für den Sommer? Vera: Wir erwarten Zwillinge, ich bin sechs Monate schwanger! Das wird großartig. Moza: Herzlichen Glückwunsch! Vera: Danke sehr – und es wird uns nicht davon abhalten, unseren Mandant:innen weiterhin das Beste zu bieten. Moza (Abschluss): Vielen Dank, Vera, für Ihre einzigartigen Einblicke – äußerst bereichernd! Sie können Rechtsanwältin Vera Zambrano über ihre Website lawyer-berlin-miami.com kontaktieren. Und danke fürs Zuschauen! Bleiben Sie dran – die nächsten Folgen behandeln „Lessons from Failures“.
Guten Nachmittag zusammen. Willkommen zurück zur Sendung. Ich freue mich sehr, heute meinen Kollegen, Rechtsanwalt Russell D. Knight, wieder bei uns zu haben. Er ist Experte für internationales Familienrecht. Er besitzt zwei Kanzleien, eine in Chicago und eine in Naples, Florida. Er hat Hunderte von Fällen in allen Bereichen des Familienrechts bearbeitet. Ich freue mich sehr, dass du wieder da bist, Russell. Vielen Dank. Ich hoffe, du hattest eine tolle Woche.Ich bin froh, wieder hier zu sein. Ich hatte eine wunderbare Woche, danke.Super. In dieser Folge sprechen wir über verschiedene sehr wichtige Themen im Familienrecht: Aufteilung des Vermögens, Mediation, Unterhalt für den Ehepartner und Kindesunterhalt. Beginnen wir mit der Aufteilung des Vermögens. Was bedeutet "Vermögensaufteilung" eigentlich? Gibt es Unterschiede zwischen Florida und Illinois?Ja. In fast allen Bundesstaaten beginnt die Frage mit: Ist ein Vermögenswert ehelich oder nicht-ehelich? Meistens bedeutet das: Wurde der Vermögenswert vor oder nach der Ehe erworben? Wenn er vor der Ehe erworben wurde, hat das Gericht keine Befugnis, diesen zu teilen. Das bleibt Eigentum des Einzelnen. Das ist auch, was in den meisten Eheverträgen steht. Wenn aber etwas während der Ehe verdient oder gespart wurde, wird es als ehelich angesehen und sollte aufgeteilt werden.Die Politik der Aufteilung unterscheidet sich je nach Bundesstaat. In Illinois gilt das Prinzip der "gerechten Verteilung". Das heißt: Es wird so aufgeteilt, wie es fair erscheint. Zum Beispiel: Wenn ein Partner nie gearbeitet hat und der andere mit Privatjets unterwegs ist und Millionen verdient, kann ein Richter sagen, dass eine 50:50-Aufteilung nicht fair wäre. Er könnte 60 oder 70 Prozent dem wirtschaftlich schwächeren Partner zusprechen. In Florida hingegen ist die Regel 50:50, außer das Gericht begründet ausnahmsweise eine Abweichung.Viele meiner Mandanten leben teils in Illinois und teils in Florida. Dann analysieren wir, welches Gesetz für die Scheidung am günstigsten ist. Das spielt definitiv eine Rolle.Deshalb empfehle ich jedem, ob in den USA oder Europa, einen Ehevertrag abzuschließen. Das schützt beide Seiten. Auch der wirtschaftlich schwächere Partner könnte während der Ehe erben und der andere nicht. Wenn man keinen Ehevertrag hat und sich die Umstände ändern, kann das gravierende Auswirkungen haben.Was würdest du Leuten sagen, die meinen, sie bräuchten keinen Ehevertrag, weil sie sich ja einig sind?Ich würde sagen: Sie haben bereits einen. Das Ehegesetz von Illinois ist ihr Standard-Ehevertrag. Wenn man sich scheiden lässt, gelten diese Regeln automatisch. Deshalb ist es klüger, etwas Individuelles zu vereinbaren, vor allem da Eheverträge oft auch regeln, welches Recht gelten soll. Wenn man zwischen Staaten oder Ländern umzieht, hat das große Auswirkungen.Was ist der Unterschied zwischen gerechter Verteilung ("equitable distribution") und gleicher Verteilung ("equal distribution")?Bei gerechter Verteilung berücksichtigt das Gericht alle Umstände. Wenn z. B. ein Partner ein hohes Einkommen oder ein großes Erbe hat, kann das Gericht sagen: Es ist nicht gerecht, nur 50 % aufzuteilen. Vielleicht erhält die andere Person das ganze Haus und mehr als die Hälfte des Rentenkontos. In Florida dagegen muss eine Aufteilung 50:50 erfolgen, außer das Gericht begründet klar, warum nicht.Wie viele Scheidungen werden tatsächlich in die Berufung gebracht?Ein verschwindend kleiner Prozentsatz. Warum? Weil 95 bis 98 % aller Familienrechtsfälle durch Einigung gelöst werden. Und wer sich einigt, verzichtet meist auf das Recht zur Berufung. Familienrecht ist nicht besonders tief, aber extrem breit. Es gibt viele Themen gleichzeitig. In einem Strafprozess geht es vielleicht nur darum, ob die Polizei einen Verdacht hatte. Im Familienrecht hat man zehn Konten, eheliches und nicht-eheliches Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht usw. Kaum jemand will sich das nochmal antun.Ein großer Unterschied liegt auch in den Kosten. Wer sich einigt, spart hohe Anwalts- und Gerichtskosten. Die meisten Anwälte rechnen nach Stunden ab. Es wird schnell teuer. Deshalb sollte man sich wenn möglich einigen.Viele meinen, Einigung und Mediation seien dasselbe. Stimmt das?Nicht ganz. Mediation ist ein Prozess, oft freiwillig. In Florida ist Mediation bei Kindern Pflicht und wird bei finanziellen Fragen sehr empfohlen. In Illinois ist sie bei finanziellen Fragen kaum üblich. Ich bevorzuge die sogenannte Fünf-Parteien-Mediation: Beide Parteien, je ein Anwalt und ein Mediator. Der Mediator ist wie ein Immobilienmakler: Er will einfach einen Abschluss erzielen, nicht das perfekte Ergebnis für eine Seite. Deshalb braucht man einen Anwalt, der sagt: "Das ist ein guter Deal" oder "Das bekommst du vor Gericht besser".Ich bin für Mediation, aber man sollte nicht denken, alle sitzen friedlich im Kreis. Es gibt Streit, Leute verlassen den Raum, es wird geschrien. Aber das ist okay, denn im Gerichtssaal wäre das nicht möglich.In Europa ist Mediation oft freiwillig. Deshalb ist es schwer, Mandanten zu überzeugen. Wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sehen viele keinen Sinn darin. Aber wer eine gute Einigung will, sollte es versuchen. In Florida ist es verpflichtend, also muss man sowieso durch. Und oft kommt dabei mehr heraus als im Gericht.Ein Vorteil: Es zwingt zur Offenlegung von Vermögen. Wer ein Abkommen will, muss z. B. seine Rentenkonten offenlegen. Viele, die sich vorher geweigert haben, rücken dann mit den Daten raus.Zum Schluss noch zum Thema Unterhalt: Was bedeutet "alimony"? Ist das nur für Kinder oder auch für Ehepartner?In Illinois gibt es eine Formel: Ein Drittel des Nettoeinkommens des Besserverdienenden minus 25 % des Nettoeinkommens des geringer Verdienenden. Die weniger verdienende Person darf mit Unterhalt plus eigenem Einkommen maximal 40 % des Gesamteinkommens erreichen. Das ist ziemlich fair.In Florida schaut man: Wie viel bleibt dem Besserverdienenden nach allen Ausgaben? Wenn jemand 1 Mio. verdient und 500.000 ausgibt, bleiben 500.000, aus denen Unterhalt gezahlt werden könnte. Das führt aber oft zu taktischem Verhalten. Der Zahler erklärt plötzlich hohe Ausgaben, um weniger zahlen zu müssen. Der Empfänger meldet höhere Bedürfnisse. Das fördert Trickserei.In Illinois richtet sich die Dauer des Unterhalts nach der Dauer der Ehe. In Florida hat der Richter mehr Ermessensspielraum. Es gibt aber auch Auflagen: Der Empfänger muss Fortschritte machen, sich beruflich verbessern. Das kann Druck erzeugen. Der Zahler fragt ständig nach, der Empfänger will sich vielleicht nicht anstrengen, um die Zahlungen nicht zu verlieren. Das ist ungesund für beide Seiten.Was würdest du einem Mandanten raten, der viel mehr verdient als der Partner?Zahle im Voraus. Viele Menschen wollen lieber heute einen Dollar als morgen zwei. Ein Vergleich über eine Einmalzahlung spart doppelt: Es ist oft steuerfrei (wenn als Vermögensübertragung im Scheidungsvertrag) und erspart spätere monatliche Belastungen. Alimente hingegen sind steuerpflichtig.Viele beklagen sich, es sei unfair, dass sie zahlen müssen. Aber oft haben sie selbst das Ehemodell gewählt: "Bleib zu Hause, kümmer dich um die Kinder". Wenn die Frau dann 10 Jahre nicht gearbeitet hat, ist es nicht "unfair", wenn der Richter sagt, der Mann muss mehr zahlen.Ein weiteres Thema ist Kindesunterhalt. In Florida wurde das Modell 50:50 eingeführt. Das heißt: Beide Eltern sollen gleich viel Zeit mit dem Kind verbringen. Das verändert viel. Mütter können nicht mehr einfach sagen: "Ich habe das Kind, also zahl mir Unterhalt." Wenn Vater genug Zeit einbringt, muss niemand Unterhalt zahlen.Das finde ich gut. Es gibt Vätern die Chance, Verantwortung zu übernehmen. Wer versagt, zahlt mehr. Aber generell ist Kindesunterhalt kein riesiger Betrag, der die Finanzen zerstört.In Illinois gibt es Tabellen, ähnlich wie in Florida. Aber es gibt keine 50:50-Vermutung. Meist gilt das, was vor der Trennung üblich war. Viele Väter machen den Fehler, sich eine Junggesellenwohnung zu nehmen und wenig Zeit mit dem Kind zu verbringen. Dann erhalten sie nur jedes zweite Wochenende Besuchszeit und müssen zahlen.Es ist schwer, mehr als 40 % Betreuungszeit zu erreichen. Sieben Tage pro Woche sind eine Primzahl. Um über 40 % zu kommen, braucht man sechs von 14 Tagen. Fünf Tage reichen nicht. Deshalb sollte man sich ehrlich fragen: Wie viel Zeit will ich wirklich mit meinen Kindern verbringen? Und den Unterhalt akzeptieren, der sich daraus ergibt.Letzte Frage: Haben Kinder im Scheidungsprozess eine Stimme?In Illinois wird oft ein "guardian ad litem" bestellt. Kinder haben eine Stimme, aber keine Wahl. Der Beistand spricht mit ihnen und gibt dem Richter eine Empfehlung. In Florida gilt das 50:50-Modell als Standard. Aussagen von Kindern zählen kaum. Wenn ein Elternteil sagt: "Das Kind will bei mir wohnen", kommt sofort ein Einwand: Hörensagen. Kinder dürfen nicht vor Gericht aussagen. Kein Richter lässt das zu.In Deutschland ist das ähnlich. Mit 13 Jahren kann ein Kind angehört werden, aber es entscheidet nicht. Man spricht mit Sozialarbeitern, dem Beistand etc. Aber Kinder sind beeinflussbar. Es geht nur um eine zusätzliche Einschätzung, nicht um eine Entscheidung.Kinder wollen meist beiden Eltern gefallen. Sie sagen Papa: "Ich will bei dir sein". Und Mama das Gleiche. Es ist grausam, sie in diese Position zu bringen. Sie sollten keine Entscheidungen treffen müssen. Sie sind keine Erwachsenen. Man darf ihnen diese Last nicht aufbürden.Wenn jemand sagt: "Mein Kind soll vor Gericht sagen, dass es bei mir wohnen will", rate ich ab. Es schadet dem Kind. Vielleicht braucht es dann später Therapie. Das Kind liebt beide Eltern. Es sollte keine Seite wählen müssen.Hervorragend. Wir haben das Thema nur kurz angerissen. Man könnte stundenlang darüber sprechen. Wenn jemand denkt: "Das ist genau mein Fall", wie kann man dich erreichen?Man kann meine Website besuchen: rdklegal.com. Die Seite für Florida ist divorceattorneynaplesfl.com. Oder man ruft mein Büro an: 773-334-6311.Noch ein Tipp für Mandanten?Googeln Sie "Illinois divorce" und ich bin unter den ersten drei Treffern. Ich habe über 700 Artikel geschrieben, die ich laufend aktualisiere. Ich lese jede Woche die Berufungsurteile. Selbst wenn ich die Antwort nicht sofort weiß, gebe ich Ihnen eine Struktur zum Verständnis der Lage. Lesen Sie am besten vorher meine Artikel.Vielen Dank, Russell. Das war ein tolles Gespräch. Bleiben Sie dran für weitere spannende Themen über internationales Familienrecht. Russell vertritt Sie gerne mit seiner Erfahrung in Chicago und Naples, Florida. .
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Wir freuen uns, diesen Weg erfolgreich mit Ihnen zu gehen!
Rechtsanwältin Vera Zambrano (ehemals Mueller) ist Ehefrau und stolze Mutter von Zwillingen und vergrößert ihre Familie weiterhin.
Sie gründete ihr erstes Unternehmen in Deutschland bereits im Jahr 2018. 2,5 Jahre später erweiterte sie ihre Tätigkeiten und Engagements international.
In Deutschland führt sie seit 2017 die Zulassung der Rechtsanwaltskammer Berlin und ist v.a. tätig auf den Gebieten des (internationalen und nationalen) Privat-, Familien-, Straf-, Musik-, Arbeits-, Erb-, Immobilien- und Gesellschaftsrechts.
Sie arbeitet heute mit einem internationalen Team von Mitarbeitern in Deutschland und USA.
Anwältin Zambrano ist stolzes Mitglied der International Bar Association und der Florida Professionals Association.
Sie ist regelmäßig im US TV, Radio, Online-Magazinen und Interviews sowie Podcasts zu Gast und führt auch einen eigenen Kanzlei-Podcast zu Themen internationalen Rechts (YouTube).
Sie ist Expertin für Mediation und hochkonfliktträchtige Fälle und wurde bereits mehrfach für internationale Fälle ausgezeichnet, zuletzt dem Award Best Practice International Family Law 2023/2024 von E2 Media.
Sie ist Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR).
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Eine kurzfristige Erstberatung innerhalb von 12 Stunden*(nach Vereinbarung) in deutscher, englischer, spanischer, italienischer, französischer und russischer Sprache ist ebenfalls möglich.
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Rechtsanwältin Vera Mueller ist sehr sympathisch und kompetent. Mit Ihr fühle ich mich für kommende Rechtsstreitigkeiten gewappnet. Danke.
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Wir führen ein aufschlussreiches Gespräch mit Atty. Vera Zambrano & Legal Mast...
Feinheiten des amerikanischen und europäischen Strafrechtssystems...
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Thema: Vergleich der Strafjustizsysteme in den USA und Europa...
SAT1 IM TV – THEMA SOZIALE NETZWERKE
Auszeichnung – Empfohlen auf Anwalt.de
Mein Name ist Vera Zambrano. Ich bin die leitende Rechtsanwältin und Gründerin von Vera Zambrano & Team. Ich konzentriere mich auf Fälle im internationalen Recht, internationales Familienrecht, Privatrecht und Strafrecht. Ich komme ursprünglich aus Deutschland und habe meine Kanzlei vor fünf Jahren gegründet. Vor zweieinhalb Jahren habe ich sie in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgeweitet. Mein Team ist international – es ist sowohl in Deutschland als auch in den USA ansässig. Der Hauptfokus liegt auf internationalem Familienrecht, internationalem Strafrecht und Privatrecht.
Wir verfolgen einen sehr einzigartigen Ansatz, und unsere Unternehmensphilosophie lautet: Wenn man gut vorbereitet ist, kann einen niemand übertreffen. Das bedeutet, dass meine Teammitglieder und ich sicherstellen, dass Ihr Fall mit größter Sorgfalt behandelt wird, und wir arbeiten sehr individuell daran, Ihnen die bestmöglichen und auf Sie zugeschnittenen Lösungen anzubieten. Wir hören nicht auf, bis wir unser gemeinsames Ziel erreicht haben. Jeder Mandant wird so betreut, als wäre es unser eigener Fall. Wir kümmern uns um unsere Mandanten und streben danach, die bestmöglichen und maßgeschneiderten Lösungen zu finden. Anders als viele andere Kanzleien sehen wir unsere Mandanten nicht als Nummern oder bloße Fälle, sondern als Individuen. Wir bieten auch eine Notfallnummer für besonders dringende Fälle an – zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, körperlichem Missbrauch, Drohungen, Kindesentführung oder Kindesentzug.
Wir sind eine internationale und sehr moderne Kanzlei und bieten exzellenten Kundenservice. Das bedeutet, wir sind rund um die Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar und vereinbaren stets kurzfristige Termine für Erstberatungen. Unser Team spricht Englisch, Deutsch, Italienisch, Spanisch und Russisch. Darüber hinaus arbeiten wir mit Übersetzern zusammen, die uns unterstützen und das Beste aus Ihrem Fall herausholen.
Es ist sehr wichtig, den richtigen Anwalt und die richtige Kanzlei zu wählen, wenn es um sensible Fälle geht. Internationales Familienrecht, internationales Strafrecht und Privatrecht sind für unsere Mandanten äußerst sensible und emotionale Angelegenheiten. Deshalb ist es entscheidend, die passende rechtliche Vertretung zu finden. Als Mandant müssen Sie Ihrem Anwalt vertrauen können, da er oder sie Sie nicht nur außerhalb, sondern auch innerhalb des Gerichtssaals führen soll. Bei uns können Sie jederzeit eine kurzfristige Erstberatung per Video oder Telefon vereinbaren – mit nur 12 Stunden Vorlaufzeit. So können Sie ganz unkompliziert herausfinden, ob Sie mit unserer Kanzlei weiterarbeiten möchten und ob wir die richtige Wahl sind, um Sie und Ihre Interessen zu vertreten.
Zunächst einmal sollten Sie eine rechtliche Vertretung wählen, der Sie vertrauen und bei der Sie sich wohlfühlen. Viele Mandanten wünschen sich ausdrücklich eine Anwältin in Fällen des internationalen Familienrechts oder Strafrechts, da diese Themen oft mit starken Emotionen verbunden sind und ein besonders sensibles Vorgehen erfordern. Eine Frau kann besonders gut kreative und auch klassische Lösungen für Ihren Fall finden und ist aufmerksam gegenüber Ihren Ängsten und Gefühlen. Letztlich spielt es aber keine Rolle, ob Sie sich für eine männliche oder weibliche Anwaltsperson entscheiden – beide können sehr einfühlsam und verständnisvoll sein. Es hängt also vielmehr von der jeweiligen Person ab und nicht vom Geschlecht – zumindest in unserem Beruf.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, eine kurze Checkliste mit all Ihren wichtigen Fragen vorzubereiten. Zum Beispiel: Was sind Ihre Hauptziele und was genau suchen Sie? Möchten Sie von einer Anwältin oder einem Anwalt vertreten werden? In Fällen des internationalen Familien- oder Strafrechts kann die Perspektive und Führung Ihrer Anwaltsperson einen großen Unterschied machen. Natürlich verfügen männliche und weibliche Anwälte über dieselben fachlichen Kompetenzen, richtig? Aber Sie müssen sicherstellen, dass Sie dem Anwalt oder der Anwältin vertrauen können – besonders in Bezug auf Beratung und Vertretung. Und letztlich müssen Sie die Person wählen, die für Sie am besten passt.
Natürlich müssen Sie sich nicht in Deutschland oder Europa aufhalten. Wir beraten und vertreten Mandanten auf der ganzen Welt, die an rechtlichen Auseinandersetzungen beteiligt sind – außergerichtlich oder vor Gericht. Unsere Beratung und Vertretung kann per Video oder telefonisch erfolgen. Und falls notwendig, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht, ohne dass sie persönlich anwesend sein müssen – sofern sie das wünschen.
Ja, Sie müssen nicht physisch in Europa oder Deutschland anwesend sein, damit wir Sie außergerichtlich oder auch vor Gericht vertreten können. Wir kümmern uns um Ihre Interessen und ergreifen alle erforderlichen rechtlichen Schritte. Sie erhalten alle wichtigen Informationen und können jederzeit Video- oder Telefontermine vereinbaren, falls Sie während des Prozesses Fragen haben. Da unsere Mandanten international sind und überall auf der Welt leben, müssen Sie kein Deutsch sprechen. Die Beratung und Vertretung kann auf Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch erfolgen. Wir arbeiten mit ausgewählten Übersetzern zusammen, und alle eingereichten oder empfangenen Dokumente werden auch in Ihre Muttersprache übersetzt.
Das internationale Familienrecht umfasst viele verschiedene Verfahren und Tätigkeitsbereiche. Dazu gehören internationale Scheidungen, Trennungsvereinbarungen, internationale Sorgerechtsfälle, Besuchsrechte und Adoptionen, ebenso wie Leihmutterschaft und Kindesentführungen. Wie Sie sehen, ist das Spektrum sehr breit und jeder Fall ist natürlich einzigartig. Genau deshalb ist es etwas ganz Besonderes und zugleich spannend, in diesem Berufsfeld zu arbeiten – nämlich in dem Prozess, Mandanten oder Familien zu vertreten.
Ich liebe, was ich tue, und besonders liebe ich die Praxis des internationalen Rechts. Es ist ein sehr soziales und besonderes Rechtsgebiet, da ich mit vielen verschiedenen Menschen auf der ganzen Welt zu tun habe, mit unterschiedlichem Hintergrund, aus unterschiedlichen Ländern, Kulturen und Religionen. Die Möglichkeit, vielen verschiedenen Familien oder Einzelpersonen weltweit durch sehr anstrengende, stressige und schwierige Lebenssituationen zu helfen, macht diesen Beruf besonders erfüllend. Ob es sich um eine schmerzhafte Scheidung, einen Sorgerechtsstreit, Besuchsrechte oder einen stark konfliktbelasteten Kindesentführungsfall handelt – es ist entscheidend, einen Anwalt zu finden, dem man vertrauen kann und bei dem man sich wohlfühlt, um sich in solchen Fällen beraten und vertreten zu lassen.
Das internationale Strafrecht ist ein sehr weites Feld und umfasst internationale Haftbefehle, Auslieferungsverfahren sowie die Verteidigung internationaler Mandanten – insbesondere US-amerikanischer Staatsbürger in Europa oder Deutschland. Wir vertreten auch Opfer in Strafverfahren, die Strafanzeige erstatten möchten und einen Abschluss suchen, um mit ihrem Leben fortfahren zu können.
Das internationale Privatrecht in unseren Fällen betrifft insbesondere zivilrechtliche Verträge zwischen Privatpersonen oder Unternehmen mit Bezug zu verschiedenen Ländern. Dabei kann es sich um Verträge, Vereinbarungen, Kooperationsabsprachen oder auch Mediationsverträge handeln. Unser Ziel ist es stets, unsere Mandanten bestmöglich zu beraten und zu vertreten sowie alle rechtlichen Optionen aufzuzeigen – sei es, um eine Einigung im Rahmen einer Mediation zu erzielen oder, wenn nötig, die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Es ist immer wichtig, verschiedene rechtliche Standpunkte zu berücksichtigen und die bestmöglichen Lösungen für unsere Mandanten anzubieten.
Absolut, ja. In den letzten zwei Jahren gab es viele Veränderungen im juristischen Bereich. Einerseits hat die Technologie viele neue Möglichkeiten eröffnet. Heutzutage kann ich alle juristischen Dokumente, Anträge, Klagen und sonstigen Schriftsätze elektronisch bei Gerichten und der Gegenseite einreichen. In Deutschland ist das sogar verpflichtend. Dadurch kann die Arbeit auch nachts oder am Wochenende eingereicht werden, um wichtige Fristen einzuhalten. Wir nutzen auch eine 24/7-Erreichbarkeit, um für alle Mandanten weltweit erreichbar zu sein, egal in welcher Zeitzone sie sich befinden. COVID hat die juristische Praxis verändert – wie auch viele andere Berufsfelder. Es hat viele neue Chancen eröffnet. Ich sehe die Pandemie als eine Gelegenheit für mehr Kreativität und Unternehmergeist, und viele Menschen haben diese Chance genutzt. Für meine Kanzlei gilt: Wir sind und bleiben flexibel, um den Bedürfnissen unserer Mandanten gerecht zu werden, und bieten daher immer Video- und Telefontermine an.
Das ist tatsächlich eine sehr heikle Frage. Wir haben viele interessante Fälle, aber einer, der mir besonders im Gedächtnis geblieben ist, betrifft einen amerikanischen Mandanten, alleinerziehender Vater von drei Kindern, der vor drei Jahren herausfand, dass er möglicherweise einen weiteren Sohn hat – inzwischen 13 Jahre alt und in Deutschland adoptiert, obwohl er in den USA geboren wurde. Die Mutter hatte ihn ohne seine Zustimmung zur Adoption freigegeben. Durch Hinweise in sozialen Medien vermutete er, dass es sein leibliches Kind sein könnte, und wandte sich an unsere Kanzlei. Er beauftragte uns mit seiner vollständigen Vertretung, um auf jede erdenkliche Weise zu beweisen, dass es sich um sein leibliches Kind handelt. Nach einem zweijährigen, intensiven juristischen Kampf mit internationalen Hürden in Lateinamerika und der Blockade unserer Anträge konnten wir schließlich vor Gericht mittels DNA beweisen, dass er der Vater ist.Nun möchte er seine väterlichen Rechte wiederherstellen und Teil des Lebens seines Sohnes sein. Ein weiterer interessanter Fall betrifft die Kindesentführung von den USA nach Deutschland, wobei der Vater diplomatische Immunität genießt und die Mutter versucht, ihr Kind zurückzuholen, das ihr ohne ihre Zustimmung in ihrer Abwesenheit weggenommen wurde. Nach mehreren Anhörungen und juristischen Hürden konnten wir schließlich einen Durchbruch erzielen und eine Anhörung vor einem Gericht in Deutschland erreichen. Wir erwägen zudem das Berufungsrecht, falls die Entscheidung nicht im Sinne unserer Mandantin ausfällt.In einem anderen Fall wurde unserem Mandanten die gemeinsame elterliche Sorge entzogen, ohne dass er über das Scheidungsverfahren informiert wurde, da er gerade nach Lateinamerika und dann zurück in die USA gezogen war. Er wusste also nicht, dass er geschieden wurde. Er beauftragte unsere Kanzlei, um das Sorgerecht zurückzuerlangen – was wir erfolgreich geschafft haben. Nun setzen wir uns auch dafür ein, dass er sein Kind regelmäßig sehen kann.
Kurfürstendamm 234, 10719 Berlin
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Please note:
Consultation hours are scheduled individually.
Appointments can be made over the phone.
Rechtsanwaltskanzlei Vera Zambrano (ehemals Vera Mueller) in Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf und Miami USA.
Your english speaking lawyer in Berlin – legal services in Berlin. German Lawyer Orlando, Miami, Jacksonville, Hillsboro Beach
Juristische Leistungen, u.a:
Vertragsrecht – Vertrag, Verträge, Vereinbarung, Leistung
Musik- und Lizenzrecht – Künstlerberatung, Künstlervertretung, Musiker, Musik
Kaufrecht – Kaufvertrag, Liefervertrag, Gebrauchtwagenkauf
Werkvertragsrecht – Anfertigung, Lieferung
Darlehensrecht – Darlehen, Rückforderung von Darlehen, Kündigung von Darlehen
AGB-Recht – Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsformular
Mängelgewährleistungsrecht – Schaden, Schäden, Nachbestellung, Rücksendung, Ersatzleistung
Schadensersatzrecht und Schmerzensgeld – Schadensersatz, Schmerzensgeld
Verkehrsrecht – Kfz-Kauf, Auffahrunfall, Beschädigung des Kfz
Kündigungsschutzklageverfahren – Kündigungsschutz, Klage gegen Kündigung, Unberechtigte Kündigung
Aufhebungsvertrag – Aufhebungsvertrag, Vereinbarung mit Arbeitgeber
Recht auf Arbeitszeugnis – Arbeitszeugnis, Qualifiziertes Zeugnis, Beurteilung Arbeitgeber
Abfindungsanspruch – Abfindung, Ausgleichszahlung, Arbeitslohn, Prämie
Urlaubs-, Elternzeit- und Anspruch bei Krankheit – Urlaub, Elternzeit, Krankheit, Ausfall Arbeitsverhältnis
Ehe- und Zugewinngemeinschaft – Ehe, Zugewinn, Versorgungsausgleich, Trennung, Folgen einer Trennung, Ansprüche nach Trennung, Ehevertrag
Scheidungsverfahren – Scheidung, Scheidungsgericht, Familiengericht, Einvernehmliche Scheidung
Unterhaltsansprüche – Unterhalt, Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Scheidungsunterhalt, räumliche Trennung
Betreuungsrecht – Betreuung, Pflege Angehöriger, Sorge
Vormundschaftsrecht – Vormundschaft
Testament- und Nachfolge – Testament, letzter Wille, Verfügung von Todes wegen
Erbteilsauseinandersetzung – Erbstreitigkeit, Erbrecht, Aufteilung Vermögen, Nachlass
Gesellschaftsvertrag – Gesellschaft
Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG – Kaufmann, selbständiges Unternehmen, Kleinunternehmen, mittelständisches Unternehmen, GmbH, UG, AG, Ltd.
Geschäftsführung – Geschäftsführung, Inhaber einer Gesellschaft, Geschäftsführer, Geschäftsführergehalt
Haftung – Haftung Geschäftsführer, Haftung Mitarbeiter
Abfindungs- und Ausgleichszahlungen – Abfindung, Ausgleichszahlung, Bonus, Boni, Prämie, Prämien
Deutsch-US-Recht – Rechtsanwalt internationales Familienrecht, Deutscher Rechtsanwalt Florida / Miami, German-US-law
Bezirke
Berlin, Steglitz-Zehlendorf (Dahlem, Grunewald), Charlottenburg-Wilmersdorf, Berlin-Mitte, darüber hinaus deutschlandweite Beratung und Vertretung.
Unsere Klienten kommen auch aus Potsdam, Oranienburg, Reinickendorf, Friedrichshain, Hellersdorf, Köpenick, Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn, Mitte, Neukölln, Pankow, Schöneberg, Spandau, Steglitz, Tempelhof, Treptow, Wilmersdorf, Zehlendorf und Berlin Mitte.
Grunewald, Halensee, Jungfernheide, Klausenerplatz, Pichelsberg, Plötzensee, Rheingauviertel, Ruhleben, Schmargendorf, Siedlung Heerstraße-Eichkamp, Siemensstadt, Westend, Witzleben, Mitte Gesundbrunnen, Hansaviertel, Mitte, Moabit, Tiergarten und Wedding.
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