19 Nov Forderung aus Unterhaltstitel in den USA vollstreckbar?
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten bestehen grundsätzlich keine völkerrechtlichen Übereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Die Vereinigten Staaten sind dem UN-Übereinkommen vom 20.6.1956 und dem Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 nicht beigetreten.
Auch wenn ein deutscher Unterhaltstitels vorliegt, muss daher bei dem Gericht des jeweiligen US-Bundesstaates Klage erhoben werden und zwar auf Anerkennung des deutschen Titels, um einen amerikanischen Titel zu erhalten, aus dem die Zwangsvollstreckung sodann betrieben werden kann.
Um die Rechtsverfolgung in den USA zu erleichtern, kann der Unterhaltsberechtigte seinen Antrag bei einem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht leitet das Unterhaltsbegehren nach summarischer Prüfung an das zuständige Gericht des anderen Bundesstaates weiter, wo der Aufenthalt des Verpflichteten vermutet wird.
Über die US-Staaten New York, New Jersey, Pennsylvania und Connecticut, die alle eine Gegenseitigkeit zum deutschen Gesetz erklärt haben, wird ein Gesuch bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht.
Zentrale Stellen zur Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen:
US-Bundesstaat New York
New York State
Office of Child Support Enforcement
Interstate Central Registry
40 North Pearl Street, 13th floor
Albany, New York 12243
Tel.: 518-474-9092
Fax: 518-473-1643
US-Bundesstaat New Jersey
Administrative Office of the Courts
Probation Service
Interstate Central Registry
Attn.: Ms. Alberta Wicks
P.O. Box 960
Trenton, New Jersey 08625
Tel.: 609-292-1087
Fax: 609-984-3630
US-Bundesstaat Pennsylvania
Bureau of Child Support Enforcement
Department of Public Welfare
Att.: Ms. Philomena Haick
1303 North 7th Street
Harrisburg, Pennsylvania 17105-8018
Tel.: 717-772-4933
Fax: 717-787-9706
US-Bundesstaat Connecticut
Support Enforcement Division
Central Registry
Att.: Ms. Kate Scordino
287 Main Street
East Hartford, Connecticut 06118-1885
Tel.: 860-569-6233
Vorab wird anwaltlich auch aus Kostengründen empfohlen, sich zunächst an das Jugendamt zu wenden. Es besteht die Möglichkeit, dass das Jugendamt an die damalige Dienststelle (bspw. bei Stationierungen innerhalb der Army in Deutschland) herantritt bzw. auch die Unterhaltsansprüche in den USA durchsetzt.
Wenden Sie sich bei Rechts- und Verteidigungsbedarf an unsere Anwältin Vera Mueller.