Sind Sie einer Straftat beschuldigt worden und haben bereits Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten – zum Beispiel in Form eines sogenannten Anhörungsbogens? Oder wurden Sie als Zeuge geladen und wissen nicht, ob Sie aussagen müssen oder ob Sie sich möglicherweise selbst belasten könnten? Oder sind Sie Opfer einer Straftat und möchten sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen oder Ihre Ansprüche zivilrechtlich geltend machen?
Die Kanzlei von Vera Mueller (in Zusammenarbeit mit Fachanwaltskollegen für Strafrecht in ganz Deutschland) ist in diesem Rechtsgebiet tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des internationalen Strafrechts, insbesondere im Zusammenhang mit einem europäischen oder internationalen Haftbefehl sowie sämtlichen Auslieferungsverfahren (international, insbesondere Deutschland – USA).
In zahlreichen Staaten mit einem Strafprozessrecht, das sich deutlich vom deutschen unterscheidet und nicht nach dem US-amerikanischen Modell des sogenannten „fair trial“ umgesetzt wird, kann eine Auslieferung dazu führen, dass weder ein umfassendes und faires Strafverfahren, noch die Wahrung der Rechte der betroffenen Person oder ein menschenwürdiger Strafvollzug gewährleistet sind.
Hier existieren zahlreiche Verteidigungsstrategien, die sich angesichts der dynamischen Entwicklungen auf europäischer und internationaler Normebene (EMRK, EU-Grundrechtecharta, internationale Abkommen) fortlaufend weiterentwickeln und effektiv genutzt werden können.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und ein intensiver Austausch mit Ermittlungsbehörden und Auslandsvertretungen gehören ebenfalls zur üblichen rechtlichen Vertretung. Wenn Sie Beratung, Vertretung oder Verteidigung benötigen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Kanzlei. Sie erhalten hier kurzfristig eine verbindliche Rückmeldung.